- und Groökreuzwürdc gibt nach den im Jadre 1k!l) erschienene» Nachtraqsstatuten: »Ganz vorzüglich.- Herzhaftigkeit und Tapferkeit, ver einbart mit einem hohen oder höhern Grade einer außerordentlichen Fähigkeit in Erfindung, und einer auösrvrttntlichen Klugheit in Ausführung wichtiger oder icbr wichtiger KriegSuntcriiehinung n von mehr oder minder großem Erfolge.' — Des FM. Frei, berrn v. Gablenz Verdienste Uege» »ach dem Vorge sagten auf der Hand, und knüpfen wir hieran nur einiges auf die Geschichte des Ordens
. Von der k. k. LehenallodialistrungS-LandeSkommission für Tirol und Vorarlberg. Carl Fürst von Lobkowitz, k. k. Statthalter. Edikt, betreffend die Anmeldung jener Lehen in Tirol und Vorarlberg, bezüglich welcher vaS Lehenverhältniß nach dem Gesetze vom 17. Dezor 1862 (R -G.-Bl. Nr. 103) aufzuheben ist Nach dem Gesetze vom 17. Dezember IggZ ist da» Lehenverhältniß rücksichtlich der Rustikal-und Beutellehen, sowie der sonstigen, ihrer Natur nach frei verkäuflichen und vererblichen Lehen aufzuheben, und daS dem LehenS. Herrn zustehende Obereigenthum
Nachweisungen auf Kosten deS saumigen Vasallen von AmtSwegen veranlaßt werden würde. Diese Anmeldungen sind genau nach dem beiliegenden Unterrichte und AnmelvungSsormulare zu verfassen, unv bei landeSfürstlichen Merlehen im Wege ver Privatlehen, stub« vorzulegen. ES steht übrigen» den Vasallen auch frei, bei dem k. k. Bezirksamt« um protokollarische Aufnahme dieser Nach weisungen, rücksichtlich Ausfüllung der vorgeschriebenen Anmeldungstabelle zu bitten ; welches einem solchen Ein schreiten entsprechen
uno fast verzweifelnd verlebt hatte. Um nun so bald wie möglich daS noch herrschende Dunkel aufzuhellen, wurde noch einmal das unselige Ereigniß verhandelt und vor allem mußte der Bräuer seine Bekenntnisse machen. Der damals so besorgte; von geheimem Kummer fortgetriebene Mann» war nun wie umgewandelt, heiter uno bester Laune, er zögerte daher keinen Augenblick jetzt offen und frei zu erzählen, was ihm damals auf der Seele gelastet hatte und seine Worte erhellten doch einen Theil de« noch Herr