. Die Kirche müsse auf ihrem Gebiete frei sein. Der Staat müsse sich eine Reihe von Boll werken gegen kirchliche Uebergriffe schaffen, deren erste das vorliegende Gesetz sei. Redner weist die Noth wendigkeit desselben durch die Haltung des KleruS angesichts des Dogma'S von der Unfehlbarkeit nach, und hebt hervor, das Gesetz schütze die Geistlichen gegen den TerroriSmuS ultramontaner Bischöfe. An der Debatte betheiligten sich, und zwar gegen die Vorlage, Reichensperger und Ketteler, für dieselbe Treitschke
.' er zählt ein Gespräch Thiers ans der letzten Zeit,' irr welchem er sich über den Fall, als der Papst eitr Asyl in Frankreich verlangen sollte, in folgender Weise äußerte: „Wir werden die Entschließung de» Papstes in k-iner Weise zu beeinflussen suchen; wir werden ihm wederrathen, hieherzukommen, noch ihn davon abreden; wenn er aber ein Asyl verlangt, so wird er von uns mit hoher Achtung empfangen werden, er wird Sicherheit und Ehrerbietung finden und vollständig frei sein. Ich wollte ihm anfänglich