werden ein gestellt. Alle Zirkus-Unternehmen werden bis auf wenige, die zur Erhaltung des wertvollen Tierbestandes notwendig sind, stillgelegt. Die frei werdenden Kräfte werden, soweit sie kriegsverwendungsfähig sind, der kämpfenden Truppe zu geführt. Alle anderen finden in Rüstung und Kriegspro duktion Verwendung. Alle Orchester, Musikschulen und Konservatorien stel len bis auf einige führende Klangkörper, die auch der Rundfunk zur Durchführung seiner Programme dringend benötigt, ihre künstlerische Tätigkeit
Be obachters" und der „Berliner Illustrierten" mit verschiedenen Kopfblättern werden eingestellt. Insgesamt werden durch Stillegungen und Einschränkungen auf diesen Gebieten viele Zehntausende von zum Teil hochwertigen Fachkräften für kriegswichtige Arbeiten beziehungsweise für die Front frei. 2. Die von der NS.-Eemeinschaft „Kraft durch Freude" durchgesührte Truppenbetreuung wird eingestellt. Etwa 200 Gastspielunternehmen, Konzertagenturen und Theater-Unternehmen können somit stillgelegt, die KdF
teil- und zeitweisen Stillegung zahl reicher Einrichtungen im gesamten Gebiet des Erzieh ungs- wesens aufgestellt. Eine ganze Reihe von Berufsschulen, die nicht unmittelbar kriegswichtigen Zwecken dienen, wie zum Beispiel die Haushaltungs- und Handelsschulen, werden bis auf weiteres geschlossen. Viele Zehntausende von Jungen und Mädchen, deren gleichalterige Kameraden längst im Kriegseinsatz stehen, und mehrere tausend Lehrkräfte werden dadurch frei. Auch an den Hochschulen werden weitgehende
Karten für Brot, Fleisch, Fett und so weiter. Es wird dadurch eine Einsparung von rund 300 Millionen Lebensmittelkarten je Zuteilungsperiode er zielt. Neben einer bedeutenden Papiermenge werden zahl reiche Arbeitskräfte für andere kriegswichtige Zwecke frei. Zur vollen Ausnützung der Arbeitskraft wird die Arbeits zeit in den öffentlichen Verwaltungen und Büros der Wirt schaft einheitlich »auf mindestens 60 Stunden in der Woche festgesetzt. Davon unberührt bleiben jene Arbeitszweige, in denen
Bestrafung zu gewärtigen. Der spätere Teil eines Nachmittags in der Woche soll - nach Möglichkeit für Einkäufe und andere persönliche Be dürfnisse der Eefolgschaftsmitglieder frei bleiben, wenn die vorgeschriebene Gesamtarbeitszeit der Woche eingehalten wird und die anfallende kriegswichtige Arbeit erledigt ist. Kein Tag darf in dieser für den Endsieg so entscheidenden Zeit unseren gemeinsamen Kriegsanstrengungen verloren gehen. Der deutsche Soldat muß schon seit längerer Zeit auf seinen Urlaub