für Ge- I treive, Reis, Müllererzeugnifse, die derzeit außer Kraft gesetzt sind, sind bedeutend herabgesetzt und lauten: Weizen, Roggen, Gerste, Hafer je 2 Goldkronen für 100 Kg., Mais frei, Malz 5. Bohnen, Erbsen Linsen 3, Mehl und andere Müllereierzeugnisse 6, Reis 3, Obst im ganzen gleich geblieben. Für Schlacht-, Nutz- und Zuchtvieh sieht der neue Zolltarif folgende Zollsätze vor: Schlachtrinder 5 Goldkronen für 100 Kg., Nutz- und Zuchtvieh 25, Jungvieh 15, Kälber 4, Schafe und. Ziegen 2, Fleischschweine
10, Fettschweiue 7, Pferde 80 bezw. 40 Goldkronen für ein Stück, Lebendgeflügel 12 (8). tot 25 (25), Seefische frei (20). Milch frei, Eier 3 (bisher!- ger Zollsatz 8, derzeit außer Kraft). Bei den Fetten und Oelen, deren Zollsätze derzeit außer Kraft stehen, sieht der neue Zolltarif folgende An sätze vor: Butter 20, Schweinefett und Schweinespeck 5 Goldkronen für 100 Kg., Margarine 8. Speiseöl in Fässern 5, Speiseöl in Flaschen 10, Palmöl usw. wie die meisten Rohprodukte .zollfrei, Bier unverändert, ge brannte
Flüssigkeiten 400 (300). Spiritus 100 (80), Wein unverändert, Weinmaische 40 (36), Heilwüfser 2 (2), Tafelwässer 4 (2), Fleisch 12 (30, derzeit suspendiert), Gefrierfleisch 6 (30, derzeit suspendiert), Fleischwürste, gewöhnliche 18 (100), seine 100 (100—120). feine Käse 60 (60), andere 30 (50). Die niedrigeren vertragsmäßi gen bisherigen Zölle find bei diesen: Vergleich nicht be rücksichtigt. Heringe und Stockfische frei, Kaviar 400 (2000), KaffteÄrsatz 50 (45), Kondensmilch 25 (120, der zeit außer Kraft
). Kohlen und Erze wie bisher frei. Petroleum 3 (2), Benzin 3.50—9 (3.50—7). Rohbaumwolle frei, Baum wollgarne im allgemeinen gleich oder etwas erhöht. Bcmmwollgewebe sind durchwegs erhöht, ebenso Leinen garne und Leinengewebe. Rohwolle frei, Kammgarne 20—62 (12—48). Strickgarne unverändert, grobe Woll- waren unverändert, leichte erhöht. Seidenwaren im allgemeinen unverändert. Seidenzwirn 200 (160), Klei dungen, Wäsche usw. sind nach ihren Hauptbestandteilen mit einem Aufschlag von 40 Prozent
zu verzollen. Die Papierzölle sind im allgemeinen herabgesetzt, besonders für gewöhnliches Druckpapier 6 (12), Pneumatikmäntel 250 (150). Schläuche und Vollgummireifen unverändert. Rohfelle und Häute frei, Sohlenleder im allgemeinen un verändert. anderes im allgemeinen erhöht. Handschuh leder 70 (43), Schuhwaren je nach Paargewicht 90—300 Goldkronen für 100 Kg. (bisher allgemein 100—145, vertragsmäßig 70—106), Handschuhe 500 (150), Brenn holz. Bauholz, Nutzholz. Holzkohle frei, Glasmasse frei (3.60