. (l-. 8 ) ^VdtirclciLN. 'Beilage zu tem Traktate zwischen Oesteireich, Frankreich, (Nroßbri- tannicn, Preußcn und Rußland , znr ^lnlcrdiückung leS afrikanischen Stiavenhanlels, »inte! zeichnet zu Lci.don au» 20. Dezeinber 1841. Formular I. Vollmachten, traft welcher ein Kreuzer von eiueu» der ho hen kontrahirenden Theile ein Kauffahrteischiff durchsuchen und auhalten kann, welches einem anderen r^er kcnlrahirrnvcij Theile gehört oder dessen Flagge führt, und verdächtig ist, sich mit dem Sklavenhandel zu befassen
, oder zu diejcm Han del ausgerüstet worden zu fern. Siachdeu, Durch einen zwischen Oesterreich, Frankreich, tNroßoril.innien, Preußen und Rußland abgeschlossenen Trak tat, unterzeichnet zu London au» zwanzigsten Dezember lti-il, wegen gänzlicher Unterdrückung des asrikaniscueu Stlaven- ha»»rels, festgesetzt wurde, daß gewisse zu besagten respektive»» Ländern gehörige Kc«»»zer angeivirse», werten sollen, Kauf fahrteischiffe von den anderen tontrahireiiden Theilen, welche sich uiil Sklavenhandel befassen
des Amtes am An ten Befehlshaber tes Formular II. Befehle, welche dem Befehlshaber eines Kreuzers einer der l'ohcn kcntrahirenden Mächte bei dem Durchsuchen und An halten eines Kauffährreischisies, welches einem anderen der hohen kontrahirenden Zhsile gehört, oder dessen Flagge führt, zur Richtschnur zu dienen haben. Nachdem durch einen zwischen Oesterreich, Frankreich, (Groß britannien, Preußcn und Rußland abgeschlossenen u»d zu London am zwanzigsten Dezember 1841 uiilerzrichiirtcn Trak tat
und mit aller Alismerksamkeit, die man alliirten und befreundeten Nationen schuldig ist, ausgeübt werde; —-so wie Sie auch mit den Befehlshabern von jedem der für den selben. Dienst verwendeten Kriegsschisse freundschaftlich zu sammen zu wirken haben. Gegeben unter Unserer Unlerschrift lind dem Siegel des > Zimtes von - den An den Befehlshaber des Diese Formularien vcnVolluiachten und Befehlen werten dem an diesem Tage zwischen Oesterreich » Frankreich, Großi britannien, Preußen und Rußland zur Unterdrückung'des
»». B e i l a g e U. zu den» Traktate zwischen Oesterreich, Frankreich, Großbri tannien, Preußen und Rußland, zur Unterdrückung des afrikanischen Sklavenhandels, unlcrzeichnel zu London am 20.» Dezember 1841. Instruktiv» er» für die Kreuzer, l. Wenn immer ein Kauffahrteischiff, welche» einem der hohen tonirahirenbtn Theile gehör» oder dessen Flagge führt, von einem Kreuzer einer ber hohen kontrahirendei» Mächte durchsucht wird, so soll der Befehlshaber des Kreuzers, bevor er zur Untersuchung schreitet, dem Kapitän