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Der Bote für Tirol
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Data: 05.04.1838
Descrizione fisica: 22
, in welchem Achmcl bedeutend ver wundet wurde. Die Niederlage der egvptifchen Armee war vollständig; drei Paschas, Jakub Bey und 5,00 Mann fielen; das ganze Gepäck, das Geschütz und ein großer Theil der Waf fen und der Munition wurden den Siegern überladen. Air die Drusen hatte sich eine große Anzahl Beduinen angeschlos sen, welche nicht wenig zum Siege beitrugen. Man befürchtet, daß, wenn dieses Ereigniß bekannt wird, der Aufstand allge mein werden dürfte. Frankreich. Paris, den 23. März. Eine kenigl. Ordonnanz

von» 12. d. löst das TIrailleurbataillon von Afrika auf. Die OsNZ'cre werden unter die verschiedenen KorpS, die sich in Afrika befin den , vertheilt; eine sehr kleine Anzahl derselben wird nach Frankreich zurück versetzt; die Unteroffiziere und Soldaten werdcn größtentheilS dem ZonavenkorpS einverleibt, dessen Stärke sich nunmehr auf 2600 Mann beläuft. — Der Graf Septime de Latour-Maubourg, dermaliger Gesandter in Spa nien, wurde durch Ordonnanz vom 25. d. in gleicher Eigen schaft beim römischen Hofe

an die Stelle seines verstorbenen Bruders des Marquis Just de Latour-Maubourg ernannt. — Den Gesandtschaftsposten in Madrid erhielt der Herzog von Fezensac, Pair von Frankreich. — In den Konsulats sind ver schiedene Veränderungen vor sich gegangen. Eine königl. Or donnanz vom 17. d. ernennt unter Andern den gegenwärtigen französischen Konsul in Trieft, Hrn. Levassenr, zum Konsul in Bahia, und versetzt Hrn. Arel-Nenard, den Konsul auf den balearischen Inseln, in gleicher Eigenschaft nach Triest. Levasseur

von Port-au-Prince vom 18. Febr. enthält die beiden unterm 12. Febr. mit Frankreich abgeschlossenen Traktate ihrem gan zen Inhalte nach. Der erstere, ein Friedenstraktat, enthält i:n Anszuge Folgendes: Der König der Franzosen erkennt für sich, seine Erben und Nachfolger die Republik Haiti als freien, sou veränen und unabhängigen Staat an. Beständiger Friede nnd Freundschaft soll zwischen beiden Staaten bestehen. Ein Han del- und Schifffalirtstraltat soll ehemeglichst zwischen beiden Nationen

abgeschlossen werden, nnd dieKcnsulS, Bürger, Schiffe und Handelsgüter beider Länder indessen auf jene Behandlung Anspruch haben, welche die begünstigsten Nationen genießen. Die Ratifikationen dieses Traktates sollen längstens binnen drei Monaten in Paris ausgewechselt werden. Der zweite, ein Fiuan'traklat, enthält im Wesentlichen folgende Bestimmn«»' gen: Die von der Republik Haiti an Frankreich zn bezahlende Enlfchätigung bleibt mit 60 Millionen Franken bestimmt. Tie<- werden in jährlichen Raten

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