nähert sich hier ih rem Ende; am 11. zählte man liiir vier, am 12. füuf neue Erkrankungö -, an beiden Tagen nur zwei Tcdsälle. Seit Anfang der Krankheit sam 2. L>k.'.) zählte man im Ganzen 9588 Erkrankungs - und 5323 Todfälle. Frankreich. Der Strasiburger Prozeß wurde durch den am 18. Jan. er folgten AuSspruch der Jury beendiget, auf eine Weise, welche Jeden an eine geregelte und feste Gerechtigkeitc-pflege Gewohn ten in Erstaunen fetzen muß. In früher Stunde dieses Tages waren die Zugänge
noch die Verehrung alles Großen fortlebt; weil die Po litik gezwungene und gerechte AnSnalnnen hat; weil in dem Unglück Frankreich für Diejenigen Rücksichten begt, welche einmal die Wurde der Nation zn bewahren Iiatten. Sie wer den sich also mit mir Glück wünschen, einen Schuldigen we niger zu bestrafen zn haben, denn Ihr Beruf, er ist schmerz lich. SeinenNächsten bestrafen nnd brandmarken isteine trau rige Pflicht, aber die Verbrechen können nicht nngestraft blei ben, und die Sicherheit des Landes fordert
, daß Sie bei einem so wichtigen Falle Ihre Pflicht streng erfüllen, ohne ans an dere Eingebungen zu hören, als auf die JhreS Gewissens nnd der Wahrheit. Was wäre ans Frankreich und Elsaß gewor den, wenn das, von den» öffentlichen Anwalde dennnzirte At tentat nnr einen Augenblick lang Erfolg gehabt hätte? Ge hässige, freche Anarchie, Mord und Blut, innerer und äuße rer Krieg wäre hereingebrochen über unser Land, nnd hätten sich niedergelassen auf unserm Boden, wo sonst nur der Wohl stand seinen Sitz aufgeschlagen
und eines falschen Mit- leidenS zurück weisen. Das Recht der Begnadigung gehört «in- zig und allein der Krone, und unser Souverän hat sich immer eben so eifersüchtig aus die Ausübung der Gnade, als auf die Prsrogalive der Freiheit gezeigt. Diese Freiheit selbst besteht uur durch die Gerechtigkeit, ^hne die Gerechtigkeit ist sie ein bitterer Spott. Frankreich fordert Gerechtigkeit von Ihnen im Namen seinei Gegenwart nnd seiner Znkunft. ES fordert diese Gerechtigleit im Namen der Nationalwürde, im Namen
sich hören. Der Präsident: „Der Gerichtshof, in Betracht der Entscheidung der Jurv, spricht die Angeschuldig- teu von allen gegen sie gerichteten Anklagen frei, und befiehlt, daß sie auf der Stelle in Freiheit gefetzt werden, wenn sienicht wegen einer andern Sache in» Gefängniß zurück gehalten wer den sollten.' Der GerichtSsaal wird langsam leer. Diese Frei sprechung der offenkundigen, von den meisten Angeklagten nicht einmal gelängneten Schuld gegenüber ist ein bedeutendes, aber- für Frankreich