Handelspolitik erklärt. Frankreich hat einen General- und einen Minimaltnris. Die Sätze des ersteren betragen das Vierfache des Minimaltarises. Im neuen Vertrag erhält Oesterreich den Minimaltarif insbesondere für Schmucksedern, Holz, Zellulose. Schreibpapier, Kleidungen, Schuhe, Motoren, Rollgewichtswagen, Magnete, gewisse Schmiedwaren, Schirmgestelle, Lampen, Messingmöbel, vergoldete und versilberte Metallknöpfe, Spangen und Schnallen, Fässer, Holzwacen, Papierstöcke, Naucherartikel, Flaschen kapseln
aus Kupfer und Legierungen 60 Proz., Möbel 80 Proz., Kleider 60 Proz., Hüte aus Haarsilz 80 Prozent. Die G e g e n z u g e st ü n d n i s s e, die an Frankreich gewährt wurden, bestehen vor allem .in der Ausrechterhaltung der Meistbegünstigung, dann in der Feststellung von Kontingenten für die wichtigsten französischen Ausfuhrartikel: Wein, Kaffeesurrogate, Schokolade, Gemüse, Obst-Konser ven, Baumwollwaren, Detailgarne, Pneumatiks, Autos, Schuhlacke, Parfu^i und Seife, die in Oesterreich
nur mit Bewilligung eingesührt werden können. Schwierigkeiten ergaben sich bei der Regelung des Automobilverkehres. Es wurde Frankreich die Einfuhr einer etwas höheren Anzahl von Wagen gewährt, als Frankreich zum Minimaltarif zuläßt. Hiebei war die Erwägung maßgebend, daß in der französischen Ausfuhr die kleinen Wagen vorwiegen. Auch mußte sich Oester reich mit Rücksicht aus den neuen Tarif die Er höhung des Automobilzolles Vorbehalten. Zoll herabsetzung erhält Frankreich für Käse auf 30 K, Sardinen