u. Frank (jetzt Mario Frank) am 23. Dezember vorigen Jahres erschienen Arti- tÄ fragen wir sämtliche große und kleine Handelsleute von Hochetsch und ganz Italien, ob es wirkkch unkorrekt und unehrlich sei. feine Ware und die Ware der vertretenen Fabriken unter folgenden Bedingungen zu taufen: »Vorbehaltlich, daß die Ware nicht oerkauft ist, (salvo il vendilo) vorbehaltlich unserer Ge- »chmigung und der Genehmigung des Lie- ferantenhauses und vorbehaltlich Aenderun- zm des Preises.' Talsächlich glauben
wir, daß es zu staunen ist. daß eine Person existieren könne, welche diese, in sämtlichen Kommissionsnoten aller den Handel kennenden Lieferantenhäuser ent haltenen Bedingungen als eine Neuheit er fahre. Wenn die in Frage stehende Person darü ber nicht überzeugt ist. soll sie sich an die Han delskammer irgendwelcher Stadt der zivili sierten Welt zwecks Information wenden und wird erfahren, daß nicht die Firma Schenardi u. Frank ein solches unehrliches Vorgehen er funden hat. Wir haben das gute Gewissen
, mit allen mehr als recht gehandelt zu haben, und den ken deswegen, daß der gegen uns gerichtete Artikel unseren guten Handelsruf nicht be rühren kann.' Für die Gefälligkeit bestens dankend zeichnet f. d. Firma Schenardi u. Frank: Dr. G. Bcrtegnolli. Advokat in Bozen. Zur beiliegenden Gegenäußerung d-r Fir- 'la Schenardi u. Frank in Mer-rn bemerken wir folgendes: 1. Es hat niemand behauptet, daß d>e Fir ma Schenardi u. Fmnk, jetzt Mario Frank, unkorrekt und unehrlich gehandelt habe, wenn sie die Ware
der vertretenen Fabriken unter der oben erwähnten Klausel oerkaust. Es wurden in dem „Eingesendet' lediglich die Kunden auf diese kleingedrucktc Klausel auf merksam gemacht, aus daß sie dieselbe genau estens lesen, damit sie wissen, wie sie daran sind. 2. Wie notwendig es war. die Kunden auf diese kleingedruckie Klausel aufmerksam zu machen, geht am besten daraus hervor, daß auch der Firma Schenardi u. Frank, jetzt Mario Frank, das Malheur passiert ist einen Teil dieser kleingedruckten Klausel bei Ver fassung
der Gegenäußerung zu übersehen. Die Klausel enthält nämlich noch den weiteren Zusatz .senza impegno', d. h. ;ohne Ver pflichtung'. 3. Was den Appell an die Handelskammern der zivilif. Welt anlangt, so ist derselbe wohl nicht notwendig, weil niemand behauptet, daß die Firma Schenardi u. Frank „ein solches un ehrliches Vorgehen erfunden hat'. 4. Es drängt sich die Frage auf. ob die Kunden und Händler, welche ihre Waren bei der Firma Schenardi u. Frank, jetzt Mario Frank, in Meran bestellen, nicht gut daran täten