, und das vorhandene Vermögen den sich legitimi- renden Erben eingcantwortct werden würde. Schloß Thurneck am Notholz, den 4. Dez. 1820. Gräfl. v. TannenbergischeS Landgericht Rottenburg am Jnn. , Rassl, Landrichter. Frank, Adjunkt. 1 'Todes-Erklärung. Da Johann Mayr an der Finsing über daS unterm 2. September 1819 erlassene und öffentlich bekannt ge machte VorladungS-Edikt weder selbst, noch dessen allfällige Descendenz das unterzeichnete Gericht von seinem (ihrem) Leben nnd Aufenthalte i„ Kenntniß gesetzt
hat; so wrrd derselbe über weiteres Anlangen seines Kurators, Johann Mayr, hiemit als todt erklärt. In Folge dieser Todes-Erklärung wird dessen vorhan, denes Vermögen den sich legitimirenden Erben eingeant» wortet werden. Rotholz, den 20. Nov. 1820. Graf v. TannenbergischeS Landgericht Röttenburg am Jnn. Rassl, Landrichter. — Frank, Adjunkt. 2 VersteigerungS-Edikt. Aon dem t. k. Stadt- und Landrechle zu Innsbruck wird hiemit allgemein bekannt gemacht: ES sey auf Anlangen der Erbs - Interessenten