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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 14
Data: 13.02.1823
Descrizione fisica: 14
IZ A M t l a t t zum K. K. priv. Bothen von und für Tirol und Vorarlberg. Donnerstag Nro. ?> 13. Februar 1323. G u b e ru i a l - E i r c n l a r e. (Die Forst - Direktiven betreffend.) Die hochlöbl. k. k. allgemeine Hofkanimer hat mit ho hem Dekret vom »7. August d. I'. Nro. eine provisorische Organisation deS Domänen-Forstwesens sur Tirol und Vorarlberg bewilligt, und die Anfstellnng lei tender »nd wirkender Organe i» dieser Forstverwaltung beschlonen. Um die Verwaltung der Domänen-Forstamtsr

zu ordnen uud zil erleichtern; — um daS Forst-Eigenthum zu schützen/ die Forstwirthschaft dnrch geregelte Knltnr zu verbeffern, und den Unterthanen daS zum Lebens-Unter halte unentbehrliche, inöbesondere zur Fabrikation und zum Aktivhandel benöthigte Bau-, Brenn-, Nutz - und Werkholz in den Waldflächen zu sichern, hat die LandeS- stelle die bestehenden WaldordnnngS-Vorschriften zusam men gestellt. Die Montan - und Salinen - Forstäinter haben mit den Domänen-Forstämtern die gleiche administrativ-tech

nische Bestimmung; nur unterstehen diese der k. k. verei nigten Gefällenverwaltnng in Innsbruck, jene der k. k. Berg- und Salinen-Direktion in Hall, gesammte Forst ämter aber der Forstpolizei der k. k. KreiSämter als Or gane der Landesstelle. Das hierländische Forstwesen muß gleichförmig be handelt werden; die für das Domänen - Forstwesen zu sammen gestellten WaldorduungS-Vorfchrifteu haben eine gleiche analoge Anwendung für das Montan - und Sali nen-Forstwesen, und werden demnach in Folge des ange

führten hohen Hofkammer-DekretS in den unter der Bei lage anliegenden Forst-Direktiven als eine provisorische Norm den k. k. Kreiöämteru, politischen Obrigkeiten, Do mameli-, Montan - und Salinen-Forstbehörden, Gemein den und.Untcrt-aneil der Provinz ^irol und Vorarlberg zur genanen Befolgung hiemit eröffnet. Die Wichtigkeit dieser Vorsorge läßt erwarten, daß die Bewohner der Provinz die zunächst und unmittelbar nur ihr Wohl bezweckenden Verfügungen dankbar erken nen, und sie zn befolgen

sich bestreben, die Behörden aber streng vollstrecken werden. Innsbruck, dei, >. Okt. 1^22. Vom k. k. Landes.Gnberiiium für Tirol und Vorarlberg. Karl Graf v. Ehotek, Gouverneur. Jos. v. dl Panli, k. k. Gub. Rath. Forst-Direktiven. 1^ F 0 rstwirthschaft. 1. (Begriff und Zweck der Forstwirthschaft.) Die L>>'stwirthschüst iiilifußi die Grundsätze, »ach welchen die vorhandenen Wälder unterhalten, benutzt, und wieder angebaut werden, nin hieraus mit dem geriiigsten und zweckmäßigen Aufwands den möglich höchsten

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Der Bote für Tirol
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Pagina 7 di 14
Data: 13.02.1823
Descrizione fisica: 14
. Die Holz - AuSzeigung macht hierüber die Forstbehörde. (Obige Gub. Verördnnng.) §. 3(>. Holzfällungen in auSs6)l>cßlichen Privatwal- dern sind in der Regel den Eigenthümern übe »lauen, doch mit Ansnahme bedeutender Holzfallnngen, der forst polizeilich verborhenen Holzichlage in Wäldern, welche in Schonnng (Bann) gelegt sind, nnv olsenbar forstwirth- schafiSwidriger Holzschläge. (Obige G»b. Verordnung.) §. 3?. Unbedeutend sind in diesen Prioatwäldern l'ene Holzfällungen, welche blos zur Befriedigung

dieser Gattung WeidevieheS ist bei der jahrlichen Forst- Tagfatzuug so festzusehen, daß die Forstkultur dadurch nicht leider. Hierüber sind schriftliche Bewilligungsscheine auszustellen, die Weidplätze und die Trisizeit ausdrücllich zu bezeichnen, und die Ziegen unler Aufsicht eines erwach sene», ordentlichen, bei dem Waldamte vorzustellenden HürherS zu stellen. ( Gubernial - Verordnung vom 2. 'April '>2. (Privat - Pfändung.) c?) Zur Weide unbe rechtigtes Vieh kann dnrch anpassende Gewalt abgetrie ben

, Kalk, Lehm, gemeine Erdfarben und Fossilien nach Beliebe» ke nnten; in niimittelbaren oder mittelbaren SlaatöwälderN ist hierüber »ach der bestehenden Obferva»; die Belehnung bei dem k. k. Provinzial-Berggerichte gegen Entrichtn».; eines jäh-lichen RekognitioiiszinseS nachzusuchen. (Hof- kammer-Dekret vom 1. Juni »7Ü7.) §. /,Z. Der bewilligte Bezug von Forst^Haupt- und Neben-Nntznngen auö iinniittelbaren oder niitteli-areit Staats-, oder ans anfgetheilten oder unanfgetheilteN Genieindewäldern

bedingt, daß dieselben auch ber auge» zeigten Bestimmung gemäß verwendet werden. IV. F 0 r st - Ta g s atz u n ge ». è. (Forst - Tagsatznng.) Für jede Gemeinde, oder nach Umständen für mehrere Gemeinven gleichzeitig» wird jährlich an einem bestimmten Tage eine Forst-Tag- fatznng innerhalb der Geineindeö-Marknngen von den» Forstamte abgehalten. §. -47. Hiezn hat die Gemeindö-Vorstehung, i»id jedes Fannlienhanpt, in Person oder in Vertretung jll erscheinen. Die politische Obrigkeit hat zu sorge

Wlirdigung der Rechte und der Ertragsfähigkeit des Forstes entsprochen werden könne. h. S>. X Bedarfs - Ausweis. ) Bei der Forst-Tag- fahuiig wird das Forstamt hierüber die öffentliche Berich tigung uud Jnstruirung der vorliegende» Bitten vornehm nie», die ihm zustandigen Bewillignngen ertheilen, diè AuSzeigungen veranlassen, die vorgebrachten Wünsche, Bi'ten uud Beschwerden zu Protokoll nehmen, und die selben, wie es des Dienstes ist, entweder sogleich bejchei- den, oder znr Kenntniß nnd Amtshandlung

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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 12
Data: 21.06.1830
Descrizione fisica: 12
Ordnung ausgeführet werden wird. K. K. Landgericht'Kastelrnih, am l,. Juni ig?c>. I. v. Mor, Landrichter. » Edikt. Von dem Patriinonial-Landgerichte Lana wird über Ansuchen der Franz Ladnrner'schen KonkurSmassegläubiqer hiemit zur öffentlichen Versteigerung seilgestellt. DaS Baurecht deö sogenaniilenGraineggutö in Forst, so in dem Stenrrkataster mit einzelner Aufführung seiner BestandStheile sul^ Nr. 7 vorkömmt,- und worauf sich demnach hiniichtlich der Beschreibnng desselben, zum Theil

aber auch auf die Besitznrkuiide vom 3>. Mai iv,» bezogen wird. Dieses Grameggut «st dem gräflich v. Brandisischen Urbar in Forst mir zährlichen t, fl l, kr. T. W in Geld, dann mit s Kitzen nnd 3o Eiern jährlichen Grnudzino un terworfen, und hat zugleich, in den, Psarrwidum Allgnnd an benannten Zehenr S Star Roggen uud , Star Gerste abjiireicheu. — Steuert auf drei Termine -o fl. 3s kr. s Br. <) Pr. T. W. Hiezu wird mitverkanft jener Waldantheil, welchen deS Koukursaute» VaterJohann Ladurner unterm 3o. Okt. 171)8 vön

dem k. k. ReligionSfond ans dem vormals Klo ster Jofephbergerwaldung a» sich gebracht hat, nnd über die am iö. Nov. >7<)4 und 7. Mai >7y5 erfolgten Ver käufe noch zur Masse gehörig ist. Dieser Waldantheil kommt im Stenerkataster von Forst suì> Nr. 3 ein, gibt dein Urbar in Forst »Ä kr. und mit der Lehentragerei 43 kr. T. W. jährlichen Grund zins, und steuert auf drei Termine » fl. 6 kr. 3Vr. S Pr. T. W. Für diese Gefammt-Effetten ist der AuSruföpreis fest gesetzt auf 3ooc» fl. N. W. Ueber die Bedingnisse

, unter welchen die Versteige-- rling geschieht, die Besitzurknnden uud die Kotastralbe schreibung kann täglich in daiger Amtskanzlei Einstcht ge pflogen werden. Die Versteigerung selbst wird ain 3. k. M. Juli l. I. Nachmittags s Uhr im Schlosse Forst vorgenommen und nach Gesetzesvorschrift vcliführet werden. 1 Landgericht Lana, den 7. Juni ,33o. Aigner, Landrichter. , Vom kaiferl. königl. Landgerichte Dornbirn wird durch gegenwärtiges Edikt allen denjenigen, denen daran gele gen , bekannt gemacht: ES sey von dem Gerichte

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Der Bote für Tirol
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Pagina 18 di 18
Data: 01.07.1830
Descrizione fisica: 18
. 3 Edikt. Von dem Patrimouial Landgerichte Lana wird über Ansuche» der Franz Ladurner scheu Konturömassegläubiaer hiemit zur össentlichen Versteigerung seilgesteUt. Das Baurecht deS sogenannten GrameqqutS in Forst so in dem Steueckataster mit einzelner Aufführung feiner Bestandstheile 5»>k Ikr. 7 vorkömmt, und worauf stch demnach hinsichtlich der Beschreibung desselben, Theil aber auch auf die Besitzurkunde vom 3i. Mai >g,. bezogen wird. Dieses Grameggut ist dem gräflich v. Brandisische» Urbar 111

Forst mit jährlichen t» fl. «) kr. T. W. in Geld dann mit 2 Kitzen und 3c» Eiern jährlichen Grundzins u„5 terworfeu. und hat zugleich in dem PfarrwidumAllgund an benannten Zehent S Srar Roggen und , Star Gerste abznreichen..— Steuert auf drei Termine 10 fl. 32 kr. 2 Dr. y Pr. T. W. Hiezu wird mitverkauft jener Waldantheil, welchen deö Konkursanten VaterJohann Ladurner unterm 3o. Okt. -7t)3 von dem k. k.> Religionsfond aus dem vormälS Klo ster Josephbergerwaldung an sich gebracht

hat, und über die am iä. Nov. >71)4 und 7. Mai »7^3 erfolgten Ver käufe noch znr Masse gehörig ist. Dieser Waldantheil kommt im Steuerkataster vs» Forst sìid Nr. 3 ein, gibt dem Urbar in Forst iS kr. uà mit der Lehentragerei 42 kr. T. W. jährlichen Grund zins, und steuert auf drei Termine 1 fl. Skr. 3Vr, SPr. T. W. Für diese Gesammt-Effetren ist der?lusrufSpreis fest gesetzt auf 3ooo st. R. W. Ueber die Bedingnisse, unter welchen die Versteige rung geschieht, die Besitzurkunden und.die Katastralbe» schreibung kann täglich

in daiger Amtskanzlei Einsicht ge pflogen werden. Die Versteigerung selbst wird ain 3. k. M. Juli s. J. NqchmittagS s llhr im Schlosse Forst vorgenommen uud nach Gesetzesoorschrist vollführet werden. Landgericht Lana, den 7. Juni -33o. ?ligner, Landrichter. 3 Vom freih. v.Sternbach'schen Landgerichte Sterzing wird durch gegenwärtiges Edikt allen denjenigen, denen daran gelegen, bekannt gemacht? Es sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines Kon kurses über das gesammte im Lande Tirol und Vorarlberg

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Der Bote für Tirol
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Pagina 16 di 16
Data: 16.02.1826
Descrizione fisica: 16
, Landrichter. rigen Grundstücke gewilligt worden', als: ^— Laut Stenerkataster der Pfarrei Marling 5l,!> ?^rc>. 3 V e r st è ig er» » g S.- Ed i k t. 3t). Die Baurecht und Gerechtigkeit deö sogenannten Zieg- Von dem Graf von Braiidisischen Landgerichte Lanc lerguteö zu Marling, so bei hat: wird hiemit bekannt gegeben : ES >ey auf Ansuchen dei .1. Eine Feuer - und Futterbehausung mit ihrèn Zu- Johann Kiemische» Konkursmasse.-Gläubiger am Unterkoss und Jngebäuden, Hofstatt, Stadl, Stallung :c. Hofe in Forst

in die öffentliche Versteigerung nachstehender I,. Dabei ein Acker, mit Reben belegt, der Kreuz- z>» solcher Kottkurömasse gehörigen Grundstücke gewilliget Acker genannt, von » Jauch 2,3 Klaftern groß. worden, nlS: c. Ein weiteres Stück Erdreich, Ackerfeld und Wein- Laut Steuerkataster der Gemeinde Forst Nr. »y. Die bau, von >/,5 Klafter» groß. Baurecht Uud Gerechtigkeit deS sogenannten Unterkostho- ck. Wiederum ei» Stück Erdreich, ?lckerfeld und Wein- feö in Forst, so bei hat: bau, das Törgele-Ackerte genannt

Abschlag solcher Gesanniitschuldig- dießfälligen Laudemial - Gebühren, allein und ohne Ent- keit i-vspl-c^tivk: der Fahrniß-EinschätzungS-Summe gleich gelt der Masse zn bezahlen. nach bewerkter Einschätzung 160 st. baar zn bezablen. Die Versteigerung selbst wird am 24 k. M. Februar ^ Wird sich bis zur Tilgung des ganzen KausSpreiseö, d. I. um 2 Uhr Nachmittag im Wirtkisbanse in Forst vor- r r Versicherung hiefür, die erste Spezial-Hypo- genommen und nach Vorschrifr der Gesetze vollführt wer- lhek

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Der Bote für Tirol
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Pagina 15 di 18
Data: 24.06.1830
Descrizione fisica: 18
s Edikt. Von dem Patrimonial Landgerichte Lana wird über Ansuchen der Franz Ladurner'schen Kontursmassegläubiger hiemit zur öffeutliche» Versteigerung feilgesteUt. . Das Baurecht deS sogenannten GrameggutS in Forst, so in dem «otenerkataster mir einzelner Aufführung seiner Bestandstheile sul» Nr. 7 vorkömmt, und worauf sich demnach hinsichtlich der Beschreibung desselben, zum Theil aber auch auf die Besitzurkunde vom 3». Mai >L»» bezogen wird. Dieses Grameggut ist dem gräflich v. Brandisischen

hat, und über die am >6. Nov. »794 und 7. Mai »7«)2 erfolgten Ver käufe noch zur Masse gehörig ist. Dieser Waldantheil kommt im Steuerkataster von Forst sud Nr. 3 ein, gibt dem Urbar in Forst >6 kr. und mit der Lehentragerei 46 kr. T. W. jährlichen Grund zins, und steuert auf drei Termine 1 st. Skr. 3Vr. 6Pr. T. W. Für diese Gesammt-Effetten ist der AuSrufspreiS fest gesetzt aus 3uoc» st. R. W. Ueber die Bedingnisse, unter welchen die Versteige rung geschieht, die Besitzurknnden und die Kotastralbe» schreibung

kann täglich in daiger AmtSkanzlei Einsicht ge pflogen werden. Die Versteigerung selbst wird am 3. k. M. Juli l. I. Nachmittags s Uhr im Schlosse Forst vorgenommen und nach Gesetzesvorschrift vollführet werden. Ländgericht Lana, den 7. Juni 1SZ0. Aigner, Landrichter. 2 Dom kaiserl. königk Landgerichte Dornbirn wird durch gegenwärtiges Edikt allen denjenigen, denen daran gele gen, bekannt gemacht: ES sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines Kon kurses über das gesommte im Lande Tirol und Vorarlberg

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Der Bote für Tirol
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Pagina 8 di 16
Data: 20.09.1827
Descrizione fisica: 16
, oder aber am Tage der Verhandlung der Lo- , kai Kommission längstens nm y llhr Vorniittag zn überge- V e r si e i g e rn n g S - E d i k t. den, wobei sich selbe zugleich hinsichtlich der Sicherstellung Es wird anmit zur allgemeinen Kenntniß gebracht dsü für das Aerar mit Solidar-HasrnngSbestätignngen oyer an- Zufolge Dekret der vereinten k. k. Tefällenverwaltunq vi^, dern KontraktS-ErfülliingS-KantionS-Jnstrümenten, welch is. Zlngust l. I., Nr. iZcizl/,c>44 Forst, am 2A. Se», letztere nach dem Geldbetrage

, des Sicgelwachses, Spagats und Bindfadens. I., Nr. ,zozi/i»44 Forst, bei dem k. k. Landgerichte zu dann auch der Unfchlittkerzen und Lampenfnslung für die PrimSr am 24. Sept. l. I. um y Uhr Vormittag» àe Zeit vom 1. November 1827. bis Ende Oktober 1828, Parthle von circa 20000 theils fichtcne, theils lerchene Mu- wird am s. Oktober O» I. y llhr Vor!niltac,S im Bureau selschuhe, und circa 4000 Merkantilklastern aus Fichten, der k. k. Gubern.-Kanzleidirektion die vorgeschriebene Ver- Lerchen und Buchen gemis6

zur allgemeinen Kenntniß gebracht, Nr. 1^0^2/1045 Forst , bei dem r. k. Landaerichtezu PrimSr daß am 6. Oktober l. I. um y Uhr früh bei dem k.k.Land- am T. Oktober i. I. nm y ilhr Vormittags eine Partdie von Cavalcse eine àffentli- 2Z000 sichienen Sagblöcken oder Miiselschnhen auf dieDouer che Versteigerung zur käuflichen Ueberlassnng von ungefähr einer zehnjährigen Benutzung mit jährlichen circa 2500 5Z000 schlagbaren Fichtenstämmen und wenigen Lerchen zur der Versteigerung unterzogen, nnd

vor» ^.ie Versteigernngsbedingnisse können von Jedermann läufig bei dem k. k. Forstamte zn Trient, bei dem k, k Nent« noch vor der Lizii.ilion enin'cdcr bei dem k. k Land- und rinne zn St. Michael, bei dein k. k. Landgerichte zu Primör, Kriniinal ìlnrerjiichiinaegeiici te zu Caval«se, »der bei dem nnd bei den landeSfürstlichen NevierfSrstcrcien zn Caralese k. k. Rentamte St. Äl.ichael, so wie bei dem k, k. Forst- und zu Primiero eingèseben, und die Wälder >elbst in Be amte zu Trient, und bei der k. k. Revie,sirsterci znCava- gleitung

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Der Bote für Tirol
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Pagina 8 di 14
Data: 13.02.1823
Descrizione fisica: 14
r6 qen der vorgefthriebeneu Forstordniing, und also eigent lich bloße Vergehnngen gegen die Forst-Polizei, können ivegen ihrer SlethtSverletznngen mid vielfältigen uachthei- ligèu Folg»!» uichc unbestrasc bleibe». Diese Uebertretun- gèn begriiiiden de» Ersah deS Schadens, den sie verur- ha^en, navi) A>'ti a st Ver <^chatzuug. ^<>. Absichtliche Verletzungen der Forstrechte ei nes andern, welche »ach Bescha>seuheir des Gegenstan des, der Perso» deS ThäterS, und der unterlansenden Umstände

sich znm Verbreche», oder zur schweren Polizei- ìlebertretnng nicht eignen, sind Waldfrevel. H. Unter die Waldfrevel gehört noch weiter , wen» ohne auf irgend ein Verbrechen oder schwere Polizci- Ucbertretnng gerichtete Absicht etwas, >vaS durch die Forst- Gesetze der F^'Vstknltur wegen zu thn» verbothen ist, ge than; oder etwas, >vaS zu thun gebothen ist, unterlas sen wird. h. QL. Der sich seines Forstrechteö bedienen ivill, ist gehalten, sich um alles zu bekümmern, waS die Ausübung desselben bedingt

. 5. Q<). Aon den gefammteii Forst-Hallpt- und I?e- ben-Nntznngen kann »nr »ach Maasigabe der Bewillignng lind der forstämtlichen AuSzeiguug, in so weit solche be-> dingt sind, Gebrauch gemacht werden. §. t>o. Dnrch diese allgemeinen Begriffe sind die Waldfrevel, welche sich sämmtlich nicht auszählen lasse», ini Allgemeinen bezeichnet; Überhaupt ivird festgesetzt, dafi Handlnugeii oder Uiirerla>lnngeii, deren Gefahr oder Schädlichkeit in Ansehung der Forstkultur von Jedermann leicht eingesehen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 9 di 14
Data: 13.02.1823
Descrizione fisica: 14
verpflichtet, Forstgesetz-Uebertretnngen jeder Art anzuzei gen und auszuforschen. Gemeinde-Vorsteher und AuS- sckiiffe sollen es sich angelegen seyn lassen, diese Ueber- lrelungeii zn entdecken und anzuzeigen, damit der Forst schutz gehandhabr werden kann. tz. <)2. (Verfahren.) Die Erforschung der Ueber tretnngen, die Erhebung VeS Thatbestandes, die Unter suchung des Beschuldigten, der rechtliche Beweis, die Zurechnung uno das Erkenntniß, der Rekurs und das N.icl,suchen nin Begnadigung, die Kundniachuug

. Diese ist aber anch ermächtigt, die Einsicht der Akten und deö Erkenntnisses von AnilSwegen zu ver langen, §. c)7> (Verhaft.) Ein UntersuchungS-Verhaft hak nnr dauu Statt, wen» der Waldsrevler auf der That be treten wird, und uiibekaiinl ist; der Verhaftete muß so gleich und ohne Aufschub der politischen Behörde znr Un tersuchung übergeben werden, die mit demselben daö Ver hör anch ohne Verzug vorzunehmen hat. §. «1^. (Journal über Forst-Exzesse.) DaS Forstanit hat über die selbst entdeckten, oder ihm angezeigten

Forst- Gesetz-Uebertretnngen ein Journal zu führen, und alle Monat den mit den angezeigten Behelfen belegten Rap port hierüber der politischen Obrigkeit zur Amtshandlung zu übergeben, welche dasselbe zur UntersuchungS-Ver handlung einladen wird, damit jene ForstaintS-Indivi duen, welche hierbei Behelfe geben können, erscheinen, und Zeugen der Verhandlung seyn können. §. qq. Dieser Rapport muß sogleich gemacht wer- den, wenn Gefahr auf dem Verzug haftet, oder zu be sorgen ist, daß der Thatbestand

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Pagina 9 di 12
Data: 29.03.1824
Descrizione fisica: 12
Verpachtung. ' ES wird von Seite des gräflich von Brandisischen ?>z»d^cttchts Lana hiemit bekannt gemacht/ daß die Her- r«n Ärasen von Brandts ihre sämmtlichen bei Lana gele gnen Realitäten sammt dem Schlosse Nen-BrandiS n»d Ntbengtbänden, ihr dazu gehöriges Urbar, ihre Reali- àn «»d Urbar bei Stain unter Löwenberg, lind ihre Realitäten und Urbar bei Forst, von Martini d. I. ans t> auf einander folgende Jahre unter nachstehenden wesentli che» Bestimmungen, welche bei Errichtung deö Kontrakts

der Realitäten beiNen- Brandiö wird dem Hrn. Bestandnehnier bei seinem Pacht- aniritte ein tuiiclus >llstl»ctus von 1200 st. N. W. lind bei Forst von ibo si. N. W. zur Benützung übergeben werden. y. Hat der Hr. Besiauduelnuer für richtige Einhal tung dieser Pachtbedingnisse eine gesetzlich sicher gestellte Kaution von <>oc>» si. zu leisten. 10. Für den Fall, als sich kein Pachtliebhaber für den Gesammt - Komplexe dieser Güter fände, biethen die Hrn. Grafen v. Brandts dieselben unter den erwähnten

Beoingnissen nach folgenden Abtheilungen an: u) Neu- BrandiS mit allen dazu gehörige» Realitäten und Gerecht-- sanien uin «zoo si. R. W. 1,) Urbar bei BrandiS um ,720 st R. W. «-) Realitäten vom Urbar bei Forst um 3Z» si. R. W. il) Realitäten und Urbar bei Stain unter Löwen- berg uin >000 st. R. W. gegen verhältnißmäßige Funktio nell,. und behalten sich hiebei vor, einem Pächter für das Ganze, unter übrigens gleichen Umständen, stetS den Vorzug einräumen zu wollen. Pachtverträge für das Ganze sowohl

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Pagina 10 di 16
Data: 25.03.1824
Descrizione fisica: 16
bei Stain uuter Löwenberg, nnd ihre Realitäten und Urbar bei Forst, von Martini d. I. auft> auf einander folgende Jahre nnter nachstehenden wesentli chen Bestimmungen, welche bei Errichtung des Kontrakts auf dieser Grundlage näher auseinander gesetzt werden sollen, zu verpachte» wünschen:^ ». Die Hrn. Bestandverla»er übernehmen alle Ge bäude-Reparationen, mit Ausnahme derjenigen, welche einem Bestandnehiner nach dem »oyb. h. deö allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches obliegen. . 2. Der Hr. Bestandnehiner

Pachtsum- ,»e vonfl. R. W. in tarisfmäßigeii Geldforten, auf eigene Kosten und Gefahr, in Wien oder Jnnsbru^ ab zuführen. kZ. Znr nöthigen llnterhaltnng der Realitäten bei'Neu- BrandiS.w'ird dein Hrn. Bestandnehmer bei seinem Pacht- anlritle ei» t'uiicl»ü iii5ti'u>U>i5 vo» st. R. W. und bei Forst von itio fl. R. W. znr Benützung übergeben werden. y. Hat der Hr. Bestandnehmer für richtige Einhal tung dieser Pachlbedingni'ue eine gesetzlich sicher gestellte Kaution von l,ooc> fl. zn leisten

. >0. Für den Fall, als sich kein Pachtliebhaber für den Gesammt - Komplere dieser Güter fände, biethen die Hrn. Grafen v. BrandiS dieselben unter den erwähnten Bevingnillen nach folgenden Abtheilungen an: .1) Neu- Brandts mit allen dazu gehörigen Realitäten und Gerecht samen um «zoo fl. R. W. Ii) Urbar bei BrandiS nm 17Z0 si. R. W. c) Realitäten vom llrbar bei Forst um 32c» fl. R. W. cl) Realitäten nnd llrbar bei Stain unter Löwen- berg um 1000 fl. R. W. gegen verhältnißmäßige Fuuktio- nen, und behalte

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Pagina 12 di 12
Data: 06.10.1823
Descrizione fisica: 12
-Arbeitcn nicht gehindert werden. >^6 l). Ferner benöthiget man circa Zoo zweifpän- nige Fuder PofchengraS> das Fuder zu 3b Kubikklafrern gerechnet. Diese mü»en Mit ». April >»24 auf den Bau platz gestellt seyn. Der AuSrnföpreiS für Ankauf, Forst- preis und Lieferung lst per Fuder 2 st. 3o kr. R. W. Der Uebernehmer muß stch jedoch verpflichten, im Falle obige 3oc> Fuder PoschengraS nicht zureichend seyn sollten, das noch Erforderliche von allenfalls noch 20 bis Lo Fuder im Monat April »V24

um den nämlichen Preis, wie derselbe diese per Fuder ersteigert hat, nachzuliefern. Endlich bedarf man - L. ,02 Stück fichtene Pfahle, jeder »2 Schuh lang, «nd am kleinern Orte noch 7 volle Zoll im Durchmesser. Sie dürfen nicht krumm, und mü»en von der Rinde ge schält seyn. Der AnSrnfSpreis für jeden solchen Pfahl, «uf den- Bauplatz gestellt, ist sammt Ankauf und Forst preis 40 kr. R. W. Eben so werden zn den Kappenbäninen erfordert »o» Kurrentklaftern Fichtenholz von 7 Zoll Durchmesser am kleinen Orte

, und die Stücke wenigstens 3 Klaftern oder langer, jedoch durchgehendS auf volle Klafter ausgehend. Gleichfalls abgeschält, sammt Kauf, Lieferung nnd Forst- preiö, auf den Bauplatz gestellt, ist der AuSrusSpreiS für eine Kurrentklafter 20 kr. R. W. ? Für Stück fichteue Estrichläden, jeder 12 Schuh lang, nnd vergliche» S Zoll breit, wird der AuSrufS- preiö per Stück sammt Kauf und auf den Bauplatz ge stellt auf »4 kr. R. W. festgesetzt. Sowohl die Pfähle, als auch die Kappenbäuine und Strebladen, müssen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 14
Data: 13.02.1823
Descrizione fisica: 14
zi, pst,gen; traile höhere Befehle genau zìi vollziehen, ziveckiuaßige Vorstellungen und mißliche Antrage un Vie Oberbeböide» zu machen; c.) über die Forst-Empfänge und Ausgaben die Konsignationen anznfertigeu; da»èlbe hat sich >»it keinem wie^immer gearteten Kasje- und Rech- nnngSgefchäfte ;» befa»en, atte Geldabsuhren des unter- geordiiete» Personals niimittelbar a» die Rentämter zu je/te», lind nur die AbholznugS- dann Nerschleißregister der Nevier/äger nach Vergleichnng mit der zu führenden

AuSiveisnngS - Vormerkung adjnstirt dein betreffenden Reiitamte zur Formiruug der Rechnung zu übergeben; so wie die Anweisung und Uebernahme der Holzschläge im mer gemeinschaftlich zwischen dein Rent- und Forstamte vor sich zu gehen hat. (Hofkammer-Dekret vom 17. Aug. 1U22.) nix für den inner» Forstschul; Sorge zu tragen, d. h. die Aufsicht über die Forstgränzen und deren Erhal tung, über alle Arten von For>lverwüstiingen und einzel ne» Defraudatioiieu, und über die Handhabung der Forst- Polizei

gül- tig losgetrennt, oder die hierauf erzeugten Hölzer gültig verkauft werden. (Gnbernial Verordnung vom » ». Fe bruar >7tzi uud 2kZ. s>?ovember iki,t>.) ^ji. (Nachhaltige Beiin^uug.) ?llle Wälder sind als Stammkapital zn behandeln, >vovon dem zeitlichen Eigeiithümer in der Regel nur die Zinse als nachhaltiger Forstertrag gebühre», er aber verpflichtet ist, daiielbe in seinem Werthe nicbt nnr zn erhalten, sondern auch durch Forstknlrur zu erhöhen. tz. <j-2. (Forst-Haupt--und Neben-Nutzungen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 7 di 10
Data: 29.09.1823
Descrizione fisica: 10
la>>en, allzeit ì! Tage nach der ihm bekannt zu machenden Vollen' dnng der Ausgrabung mit der Einleginig fertig zu ma chen, damit die Maurer-Arbeiten nicht gehindert iverden. l). Ferner benöthiget mau circs Zoo zweispän- nige Fuder Poschengras, das Fuder zu 3k> Knbikklasrer» gerechnet. Diese mü^en mit 1. April 1824 anf den Ban platz gestellt seyn. Der AnSrufSpreiS für Ankauf, Forst- preiö und Lieferung ist per Fuder 2 st. 3c» kr. R. W. Der Uebernehmer muß sich jedoch verpflichten, im Fälle obige 3oo Fuder

Poschengras nicht zureichend seyn sollten, das »och Erforderliche von allenfalls noch 20 bis Lo Fuder im Monat April 1L24 «in den nämlichen Preis, wie derselbe diese per Fuder ersteigert hat, nachzuliefern. Endlich bedarf man 15. 102 Stück sichtene Pfähle, jeder 12 Schuh laug, und am kleinern Orte noch 7 volle Zoll im Durchnie>>er. Sie dürfen nicht krumm, und mü»en von der Rinde ge schält seyn. Der Auörusspreis für jede» solche» Pfahl, auf den Banplatz gestellt, ist sammt Ankauf uud Forst- preiS

/>o kr. R. W. Eben so werden zn den Kappenbäumeu erfordert io, Knrrentklaste/.n Fichtenholz von -7 Zoll Durchmesser am kleinen Orte, uud die Stücke wenigstens 3 Klaftern oder langer, jedoch dnrchgehcnds anf volle Klafter ausgebend. Gleichfalls abgeschält, sammt Kanf, Liesernng und Forst- preis, auf deu Bauplatz gestellt, ist der AnSrufSpreiS für eine Kurreutklaster 20 kr. N. W. Für Stück sichteue Estrichläden, jeder 12 Schnh lang, und verglichen L Zoll breit, wird der Auörnsö- preis per Stück faniint Kauf nnd

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Der Bote für Tirol
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Pagina 10 di 12
Data: 01.04.1824
Descrizione fisica: 12
Grasen von BrandiS ihre sànunilichen bei Lana gele. genen Realitäten sammt dem Schlosse Nen-BrandiS und Nebengebänden, ihr dazu gehöriges Urbar, ihre Reali täten und Urbar bei Stai» unter Löwenberg, und ihre Realitäten und llrbar bei Forst, von Martini d. I. aufti ans einander folgende Jahre nnter nachstehenden wesentli chen Bestiininungen, welche bei Errichtnug deö Kontrakts auf dieser Grundlage näher auseinander gesetzt werden sollen, zu verpachte» wünschen: 1. Die Hrn. Bestandverlasser übernehmen

au,' diesen Gütern haftenden 'Vodeiizinseö,/des sen Entrichtung sich die Hru. Bestandverlaljer vorbehalten. 7. Für diese sämmtlichen Realitäten und Gerechtsa men hat der Hr. Bestandnehiner eine jährliche Pachtsuni- me von/,»oc> si. R. W. in tariffmäßigeii Geldsorten, auf eigene Kosten und Gefahr, in Wien oder Jnnobrni^ ab zuführen. v. Zur nöthigen Unterhaltung der Realitäten bei Ren- BrandiS wird dem Hrn. Bestandnehmer bei feinem Pacht- anlritte ein tunàis insiiiictus von 120c» st. R. W. und bei Forst von itic

nm 17Z» fl. R. W. Realitäten vom llrbar bei Forst um 35o fl. R. W. ci) Realitäten nnd Urbar bei Stain nnter Löwen berg um Kioo fl. R. W. gegen verhältnißmäßige Funktio nell, und behalten sich hiebei vor, einem Pächter für daS Gan^e, nnter übrigens gleichen Umständen, stets den Vorzug einräumen zn wollen. Pachtverträge für das Ganze sowohl, als für die cin- zeliien Theile, sind schriftlich bis Ende Juni d. I. an den k. k. Kreiökomnil^ar KlenienS Grafen und Herrn zn Bran dts in Bregenz zn richten. Lana

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Der Bote für Tirol
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Pagina 13 di 21
Data: 06.09.1827
Descrizione fisica: 21
des ZsdministrationSbeschlusseS vom 12. August l. I., Nr. 13051/1044 Forst, bei dem k. k. Landgerichte zn PrimSr am 24. Sept. l. I. um y Uhr AànittagH eine Parthie von circa 20000 theils fichtene, theils lèrcheneMu- selschuhe, und circa 4000 Merkantilklaftern. aus Fichten, Lerchen und Buchen gemischte Brennborren auf die Dauer einer zehnjährigen Benutzung mit jährlichen circa 2000 Mu- selschuheund circa 400 Merkantiiklaftern Brennborren, dei- Versteigerung unterzogen, und an den Meistbietheraus den Staatswäldern Livoi

vom 12. August l. I , Nr. 13031/1044 Forst, am 25. Sept. um y Uhr früh bei dem k. k. Landgerichte Primör die Ver steigerungen zur käuflichen Ueberlassung von ungefähr lsZoo Wienerklaftern harten und weichen AbholzeS während zehn Jahren oder jährlich mir cicca isioKiafrer aus den StaaiS- wäldern , Lix Qi , (üol u'nd «Ivi unter der Voraussetzung angehalten we-de, dasi Tags vor her die gleichzeitig ausgeschriebene Versteigerung der eben darin befindlichen disponiblen Me> kanrilhölzer und Brenn borren

werden wird. Die Versseigerungsbedingnisse können von Jedermann noch vor der Liziration entweder bei dem k. k. Land - und Kriminal-UntersuchungSgcrichte zu Cavalese, oder bei dem ? k. Rentamte St. Michael, so wie bei dem k'Ik. Forst amte zu Trient, und bei der k. k. Revierförsierei zu Tava- ^ Die Prüfung jener Schüler, welche im kommend.n Schuljahre zum Uebertrilte in die Eumnafial-Suibicn trS Zeugnisses von einer Hanptschnle bedürfen) das; sie sich i» den (Lezenständen der dritten «lasse die eiste Fortgai.as, klaffe erworben haben, wird für B.ixen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 4 di 16
Data: 02.03.1826
Descrizione fisica: 16
T 27> -, à 27j!0 »: 27 l >0 heiter heiter heiter Die Redaktion erhielt Wer die Gebrechen der Forst wirthschaft in Vorarlberg zwei die Sache gründlich be richtigende Aufsätze, wofür sie den Hrn. Einsendern ihren Dank erstattet. Da dieselben aus ganz verschie denen Gesichtspunkten abgefaßt, und viel Interessantes uiid Lehrreiches enthalten , so liefert die Redaktion diese beiden Aufsätze wörtlich abgedruckt, ohne Unterbrechung. I. Einige Worte zur Berichtigung eines Aufsatzes über die Forstwirthschaft

in Vorarlberg. Der aus der allgemeinen Forst- und Jagdzeilung vom /«. und 7. Jänner i»2ü in dein Anhang des Bothen von und für Tirol und Vorarlberg vom s3. und st,. Jan. d. I. entnommene „forstliche Reisebericht aus dem Ta gebuche eines Reisenden nach dem Vorarlbergifchen' ent hält ein so niederschlagendes Gemählde der in Vorarlberg angeblich herrschenden regellosen Forstwirthschaft, daß selbst die Hoffnung eines besseren Zustandes auf mehrere Generationen verschwunden zu seyn scheint

der Art und Weise, auf welche den Bedürfnissen der Gemcindeglieder, mit Berücksichtigung ihrer Rechte entsprochen werden kann ; die wirkliche An weisung der Stämme steht unter der Leitung des Forst amtes, das die Grundsätze einer durch Erfahrung und Nachdenken geläuterten Forstwirthschaftslehre mit Er folg in Ausübung zu bringen weiß. Der Verkauf des zu dem eigenen Bedarf aus einer Gemeindewaldung erhal tenen Holzes ist eine gesetzwidrige Handlung, welche mit angemessener Strafe belegt

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