3 risultati
Ordina per:
Rilevanza
Rilevanza
Anno di pubblicazione ascendente
Anno di pubblicazione discendente
Titolo A - Z
Titolo Z - A
Libri
Categoria:
Scienze naturali, agricoltura, economia domestica
Anno:
1933
Forstgeschichte des Enneberger Tales : vom 16. bis zum 19. Jahrhundert
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/495438/495438_12_object_4961331.png
Pagina 12 di 16
Autore: Kramer, Hans / von Hans Kramer
Luogo: Bolzano
Editore: Vogelweider
Descrizione fisica: 15 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Aus: Der Schlern ;14,3; In Fraktur
Soggetto: g.Enneberg <Tal>;s.Forstwirtschaft;z.Geschichte 1500-1800
Segnatura: III 268.222
ID interno: 495438
decken mußte. Gegen die Verschwendung in den Wäldern richteten sich später die Forstordnun- gen. Diese haben ihre Geschichte. „All- mählig gingen nun mit der sich ausbildenden Forsthoheit die Forstordnungen in echte Forst hoheitsordnungen über, giltig für alle Waldungen ohne Ausnahme, alles dasjenige umfassend, was überhaupt in Forst- und Jagdangelegenheiten auf dem Wege der Gesetzgebung und Verfügung zu ordnen war °*). Das war um 1600. Diese Ordnungen 52) Z. B. F. XIII, 11. Mai 1693, von Unter tanen

. Hschr. 947, 1775, aus Campei (La Valle), und Paleprong, 1780, aus Castell (Badia) und Covi (La Valle). 53) Guberni alakten 1785/86, Fasz. Sonnenburg. 54) Vgl. Bernhardt, 1. Bd. S. 229, Wopfner, Almendregal, S. 90 f., Haller, S. 19, über die all gemeine Tiroler Forstordnung vgl. Karl Roth, Gesch. d. Forst- u. Jagdwesens in Deutschland, umfassen das gesamte forstliche Wissen ihrer Zeit. Immer mehr mußten sich diese also gegen die Holzvergeudung, gegen den Raub bau wenden. Durch Verbote und Gebote

ist indirekt gesagt, wie die Bauern in den Wäldern vorgingen. Für Enneberg sind zwei Waldordnungen aus den Jahren 1709 und 1719 erhalten, welche beide Äbtissin Maria Elisabeth, Frei frau von Winkelhofen (1691—1723) erlassen hat 5r >). Die Ordnung von 1709 ist eine „reformierte' Erneuerung der am 22. Sep tember 1620 erlassenen. Unterdessen hatte auch „Buchenstem' im Jahre 1655 eine Forst ordnung erhalten. Solche Ordnungen wurden auf dem Kirchplatz vor der ganzen ver sammelten Gemeinde verlesen

ein hochkonservatives, kein fort schrittliches Gepräge Hatz sie möchte alte Zu stände festhalten, neue Gebräuche zurückhalten. Es ist nun sehr bezeichnend, daß auf Beschwerde der „gmainfchaftsinteressierten' der oberste Forst meister in Tirol eingreift und eine landesfürst liche Untersuchungskommlssion zehn Jahre später eine „reformierte' Waldordnung erläßt, die für die Untertanen wesentlich günstiger ist. Die „ge- mainschafften' dürfen dem Ennebergischen Rich ter „gemainssaltner' für die Gemeindewälder

1