. d/n, und den gleichen Nebenbezügeu, habe» ihre eigenhändig geschriebenen, gehörig dokumeutirten Ge suche, unter Nachweisung des Alters, Standes, der absolvirten Forst-Kollegien, der abgelegten Staats prüfung für Forsiwirthe, oder Besr,eiuug zvon der»- selben, der praktischen Ausbildung im -Forstfache, Ufld ihrer KautionSfähigkeit^, dann uyter Angabe, pb und in welche»», Gsydx.,slx mitzKorstbenmt?n oder Forstdienern i'Ai KnstenkanLe verwandt ober'verschwä gert sind, im Wege ihrer vorgesetzten Behörde läng stens
>ieldes von einem Gnlden und eine mit fünf und vierzig Kreu zer verbunden sind, erledigt. Bewerber haben ihre eigenhändig geschriebenen tsejuche unter Nachweisung des Alters, Standes, Tauglichkeit für den ausübenden Forstdieust, der Studien und Ausbildung im Forst wesen, der abgelegten Staatsprüfung für Forstwirthe, Angabe ob, und in welchem Grade sie mit Beamten der küsteuländischen Forstämler ver wandt und verschwägert sind, nnd zwar jene, welche >M Staatsdienste stehen, im Wege ihrer vorgesetzten