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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 6
Data: 25.06.1894
Descrizione fisica: 6
Taschengeld von zusammen circa 100 sl. sind in diesem Betrag nicht inbegriffen. Die näheren Bestimmungen über die Einrichtung dieser Schule, der Unterrichtsplan, die Hausordnung und die Disciplinar-Vorfchriften können bei den k. k. Forst- und Domänen-Direktionen in Innsbruck, Salz burg und bei der k. k. Forst- und Domänen-Verwal tung in Hall eingesehen werden. Bei letzterer sind auch Programme gegen Vorher einsendung des Betrages von 25 kr. und 3 kr. Porto, zusammen 28 kr,, portofrei erhältlich

. Der Aufnahme werden zu Grunde gelegt folgende Aufnahmsbedinguugen: Die Bewerber um den Eintritt in die k. k. Förster-- schule haben ihre eigenhändig geschriebenen und vor schriftsmäßig gestempelten Gesuche bis 20. Juli 1894 bei der k. i. Forst- und Domänen-Direktion in Inns bruck zu überreichen. Dem Aufnahmsgesuche, welches bei den auf ein Staatsstipendium reflektierenden Bewerbern die wohl begründete Bitte darum enthalten muß, sind beizulegen: 1. Der Taufschein, um nachzuweisen, daß der Bitt steller

beziehungsweise Oberleitung zu beschaffen. Diese Erklärungen (Reverse) sind in der vorgeschrie benen Fo.m zu versassen und die Formularien von der k. k. Forst- und Domänen-Verwaltung Hall er hältlich. Ausnahmsweise werden bis auf Weiteres auch gut qualificierte Bewerber, welche die Volksschule absol viert haben und solche, welche den obigen im Punkte 3 vorgeschriebenen Studienerfordernissen nicht vollkommen genügen, als Zöglinge in die Försterschule aufgenommen, infoferne sie den übrigen obaufgeführten

Bedingnissen entsprechen, eine längere, mindestens zweijährige Forst praxis hinter sich haben und eine Aufnahmsprüfung aus dem Lehrstoffe der Bürgerschule mit gutem Er folg bestehen. Diese Prüfung ist in der Zeit vom 1. bis 15. Juli d. I. vor dem Leiter einer k. k. Förstersryule (also entweder vor dem k k. Forst- und Domänen-Ver walter in Hall oder vor jenem in Gußwerk oder Jdria) abzulegen und der LPG demselben ausgestellte Besähigungs-Nachweis dem Ausnahmsgesuche anzu schließen. Die Eingaben müssen

nach Vorschrift gestempelt sein und zwar sind die Gesuche mit einer S0 kr. Stempelmarke zu versehen und die Beilagen nur in foferne mit einer IS kr. Stempelmarke, wenn sie nicht bereits nnt einer solchen oder höheren Stempelmarke versehen sind. Ueber die Zahlungsbedingungen an der Anstalt und den Bedarf an Kleidern, Wäsche und soustigen Aus- rüstungsgegenständen der Schüler ertheilt die k. k. Forst- und Domänen-Verwaltung Hall über Verlangen Ausschluß. K. k. Forst- und Domänen-Direktion Innsbruck, am 18. Juni

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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 6
Data: 30.01.1899
Descrizione fisica: 6
Masseverwalter Herr Tr. Louis Mayr, Advocat in Innsbruck, als solcher bestätigt und Herr Dr. Johanu Schumacher, Advocat in Innsbruck, als dessen Siellverlreter aufgestellt. K. k. Landesgericht Innsbruck, Abthl. I, am 24. Jänner 1899. 173 Mor. Erledigungen. 1 KlUtdlllllchung Nr. 2039 Für den k. k. Forstinspectionsbezirk Innsbruck kommt die sreigewordenc Stelle eines landschaftlichen Forst- waites zur Wiei-erbesetzung. Mit dieser Anstellung ist .in Jahreslohn von 4»o fl., zahlbar in Monats- rat>n nachhinein

, eingeleitete Versteige- ruiigsverfahreu, woraus sich das am I. Dezember 1893 Amtsblatt« kundgemachte erste Edict bezog, wurde eingestellt. K. k. Bezirksgericht Landeck, Abtheilung II, am 21. Jänner 1899. 269 Perthaler. i Holzverknufs-Kundmachnng. Nr. 39 Zufolge Anordnung der k. k. Forst- und Domänen- Direction Innsbruck vom 18. d. M. Z. 7452—1898 werden bis Samstag den II. Februar l. I. Vormittag 9 Uhr bei der k. k. Forst- und Domänen- Verwaltung Innsbruck (Prügelbau) für den Verkauf der in den nachstehend

werden; sie können sich auch nach Belieben entweder l,nf das Nutzholz allein, oder auf Brennholz allein, oder auf das Nutz- und Brennholz zugleich erstrecken. Die einlangenden Offerte müssen genau nach dem bei der gefertigten k. k. Forst- und Doiränen-Ver» waltung zur Einsicht aufliegenden und dort erhält lichen Formulare verfasst und mit dem vorgeschriebenen Vadium belegt sein. Die vollständigen Verkaufsbedingungen könne» bei derselben k. k. Forst- und Don änen-Verwaltung ein gesehen werden und wird auf allfällige schriftliche Anfrage

über die Höhe de» Vadien, der Ausrufs preise, sowie wegen Besichtigung der zum Verkauf bestimmten Hölzer Auskunft ertheilt. K. k. Forst- und Domänm-Verwaltung Innsbruck, am 23. Jänner 1899. Wenzel Moll. 1 Geschästszahl L 1^/99 Erstes Cdiet 2 in» Versteigernugstierfahren. Es wird hiemit kundgemacht, daß auf Antrag der Rosina Brendl geb. Knoslach in Hall die zwangsweise Versteigerung der umen b.schriebeuen, dem Josef Sauvrwein, Schuhma^ er, und dessen Kinder in Hall, gehörigen Liegenschaften bcwilligt worden

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Der Burggräfler
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Pagina 5 di 12
Data: 16.01.1907
Descrizione fisica: 12
Riedenburg. Sicherheitswach mann Raffelsberger ermahnte sie zur Ruhe. Diese überfielen ihn, schlugen' ihn mit Steinkrügen aus dem Gasthause nieder und ließen ihn ohnmächtig liegen. Zwei Passanten brachten ihn auf die Wacht- stube. Er erlitt einen Bruch des Nasenbeines, eine klaffende Wunde an der Stirne, auch die Zähne waren eingefchlagcn. Die rohen Gesellen wllrden verhaftet. Volks- und Karrdmirlschast. Einen zweiten Erlaß über die Forst« und Weideservitute hat der Herr Ackerbau minister

am 4. ds. an die Forst und Domännen- direktion Gmunden gerichtet. Der Erlaß hat folgenden Wortlaut: In diesem Sinne habe ich bereits die erforderlichen Einleitungen getroffen, damit durch iutensioere Vieh aufzucht, bezw. gesteigerte Pflege des Fulterbaues dem volkswirtschaftlichen Bedürfnisse soweit als mög lich entgegengekommcn werde. Ich gebe mich der Hoffnung hin, daß unter Mitwirkung der berufenen staatlichen Organe imd landwirtschaftlichen Korpo rationen das angegebene Ziel in einer allen In teressen Rechnung

werden kann, wenn die Existenzbedingungen der heimischen Viehzucht eine noch weilergehende Berücksichtigung erfahren, als dies gegenwärtig der Fall ist. Jeden falls wird künftig an dem Grundsätze festzuhallen sein, daß bei Regelung des Verhältnisses zwischen den Servitutsberechtigten und der staatlichen Forst- verwaltung eine in der angegebenen Richtung voll kommen vorurteilslose, jedwede Einseitigkeit ver meidende Praxis platzzugreifcn habe. In diesem Sinne wird die Alpenwirtschaft durch forstwirtschaftliche Maßnahmen (Aufsorstilngen

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