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Data: 01.04.1911
Descrizione fisica: 10
seinen vierzigjährigen Bestand ge stiert hat. Weinpantscher vor Gericht. (Spezialbericht.) Lienz, 29. März. Beim hiesigen k. k. Bezirksgericht sand heute, 29. März, die Gerichtsverhandlung gegen die Wein firma Ferdinand Propst, k. k. Hoslieserant in Lienz wegen Uebertretung deS § 8 deS WeingesetzeS statt. Die Verhandlung leitete Bezirksrichter W. Labler, die Verteidigung für den Angeklagten Viktor Ertl, Mittelschulprosessor i. P., derzeitiger Chef der Firma Ferdinand Propst, führten Herr Advokat Dr. Mayr (Lienz

von i/z2—4 Uhr weitergeführt und dann wegen Antrag auf Einvernehmung neuer Zeugen durch den Ver treter deS Angeklagten vertagt. Im folgenden bringen wir einen ausführlichen Bericht über den Prozeß, seine Borgeschichte und die Verhandlung. Bereits im März 1909entnahmderKellerei-Jnspek> tor sür Südtirol, gelegentlich einer Revision bei der Firma Propst in Lienz einem unangemeldet zum Verkaufe gebrachten Wermutweine Proben, welche ergaben, daß der Wein gestreckt war. Damals wurde aber das gerichtliche Verfahren

wegen des inzwischen eingetretenen TodeS des damaligen Chess der Firma, des Herrn Ferdinand Propst, ein gestellt. Im März 1910 kamen dem Kellerei'Jn spektor Becke über die nämliche Firma, deren Leiter nunmehr der Schwiegersohn deS Verstorbenen, Herr ViktorErtl war, Meldungen aus Salzburg Zu, daß sie dort gefälschten Wermut ver kaufe. Daraufhin wurde eine neuerliche Revision M März 1910 vorgenommen, der Wermut, der auf Lager war, wurde als gefälscht befunden und die Firma mit einer Geldstrafe belegt

; leider aber wurde nicht der Verfall der Ware ausgesprochen. Infolgedessen konnte ein Verdacht aufkommen, daß noch weiter von diesem gepantschten Wermut in den Berkauf gelange und bereits im Juni 1910 schickte der Kellerei-Inspektor eine von der Firma zum ^erkause gebrachte Flasche Wermut an die k. k. Untersuchungsstation Wien ein, die neuerdings den Wein als gefäscht erkannte. Das >uhrte nun zur neuerlichen Erhebung der Anklage Segen die rückfällige Firma wegen Uebertretung deS ^emgesetzes

Rock getragen und habe stets nach seinem besten Wissen gehandelt. Der Richter beruhigte den Erregten wieder. ß Hierauf wurde der Magazineur und Verpacker der Firma als Zeuge einvernommen. Die Zeugen versagten, sie konnten sich an nichts erinnern und wußten über die Vorgänge in den Kellern nichts zu Dann gab der Vorsitzende^'der überhaupt die Verhandlung in sehr lichtvoller Weise leitete (waS bei den vielen Komplikationen durch die divergie renden Befunde sehr von nöten war), einen zusammen

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