Bankhaus sich beeilt, einen allfallsigen, durch einen seiner Agenten Jemanden zugefügten Schaden nach Thunlichkeit gut zu machen, während das Bank haus Braun in Pest trotz der vielen Proteste der hier- ländigen Beschädigten keinen Kreuzer vergütete, son dern im Gegentheile in cynischer Weise die Beschädig ten auf den Prospect verwies und den Rath ertheilte, die Agenten gerichtlich um Schadloöhaltung zu belan gen. Aus dieser Dednction und unter Hinweis auf die Angeklagten, welcher sich die Firma Braun
in Pest als Agenten bediente, kommt Redner zum Schlüsse, dass eine solche Firma, die so vorgeht nnd sich mit solchen Agenten uingiebt, mit dem Ausdrucke „Schwin delfirma' zu bezeichnen sei. Redner spricht sein Be dauern darüber aus, dass zwischen hier und Pest die schwarz-gelben Grenzpfähle aufgerichtet sind, die ihn daran hindern, den Herrn Joses Braun an der Spitze der Angeklagten zur Rechenschaft zu ziehen, l „Josef Braun', fährt der Vertreter der Staatsbehörde fort, „war ein kluger Mann
Uneingeweihte beschwindelt würden; er ist es, der, wenn sich die armen Ohser seiner Agenten dann an ihn wendeten, statt sie schadlos zu halten nach Thunlichkeit, wie es eine reelle Firma thun würde, den Leuten den Rath giebt, sie mögen sich an seine Agenten halten und diese gerichtlich verfolgen lassen, aber keinen Kreuzer mehr von dem herausgiebt, was durch diese Agenten an ihn eingesendet wurde.' Uebergehend auf die Angeklagten apostrophiert er diesel ben; „hier sind die würdigen Vertreter des Hauses
vollkommen einverstanden, , soweit diesel ben die -Firma Braun in Budapest betreffen. Auch gegen die Anklage als solche erklärt Redner bei den Ergebnissen der Hauptverhandlung nicht ankämpfen zuuköntten, /jedoch, glaubt?-derselbe, >>die,,Höhe der,den einzelnen Angeklagten zur Last gelegten BetrugSsummeu sei zu hoch gegriffen, indem davon diejenigen Be trage abzuziehen seien, die an B^äun nach Budapest eingesendet wurden, und anderseits auch nicht der eine für die Schwindeleien des anderen verantwortlich