und machte ihnen den Vorschlag, künftig das Compagniegeschäst nicht mehr „Kaspar' allein, sondern „Kaspar-Kospar' zu nennen und entwickelte dafür seine Gründe. Den Brüdern schienen selbe ganz plausibel zu sein und sie erklärten sich einverstanden; aber der Alte schüttelte den Kopf und meinte, das Geschäft wäre alleweil so gut mit der Kaspar-Firma gegangen und alle befänden sich dabei wohl und das wäre doch eigentlich die Hauptsache. Der Kos. ar, sein Sohn, sei ihm lieb und werth, davon
werde jener doch wohl überzeugt sein. Er hätte ihm doch so viele Beweise seiner väterlichen Liebe und seines Wohlwollens gegeben; aber eine Aenderung der alten guten Firma halte er in beiderseitigem Interesse für schädlich. Wie halt die Leut' schon einmal sind, meinte er, die Gewohnheit mache viel in der Welt und die Einbildung oft noch mehr. „Ober dös ist olm a so g'wesn und werd olm a so bleibn und 's kann Oaner mit'n Grind koan Loch in die Welt rennen.' Zur Bekräftigung seiner Anschauung erzählte
des k. k. Verwaltungsgerichtshofes: von Erhart, Ritter von Kulski, Dr. Ritter von Meznik und Dr. Ritter von Pollak, den dcs Schriftführers, k. k. Rathsecretärs-Adjunkten Burkhardt, über die Beschwerde der Firma Brüder Dubsky in Willen wider die Entscheidung des tiroler Landesausschusses vom 2. Januar 1889 Z. 16423 ex 1883, betreffend die Lan desauflage auf den zur Essigerzeugung verwendeten Brannt wein, nach der am 19. September 1889 durchgeführten öffent lichen mündlichen Verhandlung und zwar nach Anhörung des Vortrages des Referenten
, sowie der Ausführungen des Dr. Sigmund Grab, Hof- und Gerichtsadvocaten in Wien, in Vertretung der beschwerdeführenden Firma, und des Dr. Anton Haslwanter, Hof- und Gerichtsadvocaten in Wien, in Vertretung des tiroler Landesausschusses zu Recht erkannt: Die angefochtene Entscheidung wird nach Z 7 des Gesetzes vom 22. October 1875 R. G. Bl. Nr. 36 ex 1876 aufge hoben. Entscheidungsgründe: Der Verwaltungsgerichtshof hat bei seinem Erkenntnisse sich von nachstehenden Erwägungen leiten lassen
, vorübergingen, zur Rede und fragte sie um den Grund ihres sonderbaren Benehmens. Da sagte Einer zögernd: „Jo, Wissen's Herr Pfarrer, den nuien Herrgott da hab mer halt no als Birnbam kennt!' Der Kaspar aber verstand oder wollte dies wohlgemeinte Gleichnis nicht verstehen und drangsalirte den Alten so lange, ja selbst unter Androhung, er werde im äußersten Falle zum Landrichter gehen, bis dieser endlich mürbe wurde und die gute alte Firma Kaspar in „Kaspar-Kospar' umtaufen ließ. Was war aber die Folge