vor dem 1. April d. I. übernommenen Verbind, lichkeit auch für die nach dem 31. März d. I. in das Zollge- bieth eintretenden DurchfuhrSsentungen nach den Durchfuhr vorschriften vom 8. April 1829 beurtheilt. Innsbruck, den 22. März 1836. Vom k. k. Landesgubernium für Tirol und Vorarlberg. Friedrich Graf v. Wilczek, Gouverneur. Robert Ritter v. Benz, k. k. wirkl. Hofrath, Karl v. Frofchauer, k. k. Gub. Rath. Muster Zusatz zuderVollmacht, oder allgemeinen Haftungserklärung. Echte Firma- Zeichnung
oder eigcnhanvige Unterschrift des Bevoll mächtigten, oder desjeni gen für den Bürgschaft ge leistet wird. Zugleich wird nebenstehend die echte Firma zeichnung (eigenhändige Unterschrift) des . . . mit dem Beisätze beigerückt, daß die Waarener klärungen , rücksichtlich deren die gegenwärtige Vollmacht (HaftungSerklärung) in Anwendung zu kommen hat, auf die nebenstehende Art un terschrieben seyn werden; daher diejenigen Waa- renerklärungen, welche in dieser Art gefertigt seyn werden, ebenso anzusehen