1849 die Firma dankbar erweisen werde, wenn er ihr Auf träge zuwende. Darauf habe Matje gefragt: „Wie meinen Sie das?', worauf er ihm geantwortet habe: Nun, wie Sie da» auffassen wollen.' In der Mei nung, Matje wolle etwas, habe er ihm 5'/o von der Lieferungssumme zugesagt, und beim zweiten Besuch diese Zusage ihm auch schriftlich gegeben, v. Weiß deponiert weiter, er hab- den Matje nicht bestechen «ollen, eS habe sich ihm vielmehr darum gehandelt, die Kunden zu erhalten und hätte <-r ssgar
aus Eige nem bezahlt, wenn die Firma nichts bewilligt hätte. Zeuge hat aber nur einen Gehalt von monatlich 75 sl. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob das üblich sei, den Buchhaltern gewisse Quoten zufließen zu lassen, gibt Zeuge zur Antwort: „Ja, namentlich in Wien', worauf der Vorsitzende bemerkt: „Der Feuerstein im Lande Tirol hat die Geschichte ganz aurerS ausgefasSt.' Herr Hirschl erklärt auf vie Angaben seines Reisen den, dass Herr ». Weiß von der Firma keinen Auf trag und keine Erlaubnis gehabt
für dasselbe aufgerechnet wurden, vernommen, erklärt, auch er wisse nichts davon, und gibt zu, das ZSnne schon sein, dass kein Schreiben abgieng, aber in feiner Kanzlei doch verrechnet wurde, welches Ueber- sehen er mit dem großen GeschäftSandrange in seiner Kanzlei entschuldigte. In der Begründung der Anklage betonte Dr. Mo nath, dass der Borgang Feuersteins von Böswilligkeit zeige und er sei darum strafbar, da die Beschuldigun gen, die derselbe gegen die Firma Hirschl vorgebracht, vollkommen unbegründet seien. Redner
erklärt, nicht begreifen zu können, welche Absichten Feuerstein und Matje gehabt, uni Hrn. v. Weiß zu fangen, dessen Person übrigens strenge zu trennen sei von der Firma Hirschl, denn was er als Vertreter einer Firma thue, habe nich» diese gethan. Oft sei ein Reisender ge nöthigt, Versprechungen zu machen, die cr nicht halt n kann, denn ebenso wie man von einem Jägerlatrin sprechen könne, könne man auch von eimm Re:senren- latein sprechen. Zum Schlüsse seiner Ausführung lehnte Redner für die Firma
, sondern als den Verführten gehalten, nach dem, wie er (Weiß) ihm die Sache dargelegt. In meisterhafter Rede führte darauf Dr. Weirather die Vertheidigung und wies nach, dass die Beschuldi gungen, die Feuerstein gegen die Firma Hirschl KComp. erhoben, auf Grund unwiderleglicher Thatsachen, keine fälschlichen seien, sondern eben durch die vorgeführten Thatsacken begründet sind. Auffallend komme ihm vor, dass heute der Reisende, Herr v. Weiß, für alles verantwortlich gemacht werde, dass er gleichsam der Sündenbock