Prozeß erinnert an folgenden klar und präcis gefaßten P^ssuS einer »Löschord „ung' auS deS bekannten Humoristen Lichtenberg'S Schriften: »Wenn ein HauS brennt, so muß man vor allen Dingen die rechte Wand deS zur Linken stehenden HauseS, und hingegen die linke Wand deS zur Richten stehenden HauseS zu decken iuchen; denn wenn man zum Exempel die linke Wand deS zur Linken st hendeu HauseS decken wollte, so liegt ja die rechte Wand deS HauseS »er linken Wand zur Rechten, und folglich, da das Feuer
auch dieser Wand und der rechten Wand zur Rechten liegt, denn wir haben ja an genommen, daß daS HauS dem Feuer zur Linken liege, so liegt die rechte Wand dem Feuer näher, als die linke, und die rechte Wand deS Hauses könnte abbrennen, wenn sie nicht gedeckt würde, ehe daS Feuer an die linke, die gedeckt wird, käme; folglich könnte etwaS abbrennen, daS man nicht deckt, und zwar eher, als etwas Anderes abbrennen würde, auch wenn man eS nicht deckt; folglich muß man dieses lassen und jeneS decken
. Um sich die Sache zu imprimiren, darf man nur merken: wenn daS HauS dem Feuer zur Rechten liegt, so ist eS die linke Wand, und liegt daS HauS zur Linken, so ist »S die rechte Wand.' (Nicht wich, sondern mein Geld.) Sine Fabrikanten-Tochter in Böhmen, mit be. deutendem Vermögen, wurde vor Kurzem die Braut eines Geschäftsmannes. Am Tage vor der Hochzeit kam der Bräutigam zum Vater seiner Braut und erklärte, er könne die Tochter nicht ehelichen,, wenn ihre Mitgift nicht verdoppelt wurde. Der Bater sprach
ist. Hätte der Herr Einsender auch der Feuer wehr von Latsch gedacht, wäre der Gegenstand abgethan gewesen. — WaS eS in Betreff der Lügen anbelangt, so finde ich mich nicht berufen ein Urtheil hierüber abzugeben, da dieS. wie eS »eißt, Sache der Fachmänner sei, mithin der Feuerwehr zusteht und ich einer solchen nicht mehr angehöre, waS ich, um falschen Vermuth ungen vorzubeugen, bekannt gebe. — Der Artikelschreiber deS Eingesandt auS Latsch in Nr. SV der Meraner Zeitung. Es wird hierdurch