mit Spiritus übergossen waren. Während auf der einen Seite die Kerze vermutlich umgefallen und das Kerzen- feuer erstickt ist, haben die mit Spiritus getränkten Rupfen doch Feuer gefangen. Verbrannt sind einige Lebensmittel und dürfte der Schaden durch Versicherung gedeckt er scheinen. Vom Täter fehlt bis jetzt jede Spur. Bach. Am Montag, den 8. ds. Mts., schloß unser allseits beliebter und geachteter Herr Oberlehrer und Kapellmeister Albuin Z o tz mit Frl. Susanne Frisch- mann
von Breitenwang auferladen, ohne Bewilligung der Pflegsobrigkeit keine fremden Personen zu Jngehäuß anzunehmen. Und wer im Markt Reutte künftig die Aufnahme als Inwohner anstrebt, soll neben dem gewöhnlichen Zuzugsgeld einen ledernen Feuer-Kübl zu geben schuldig sein. Andrä Köpfte, Bäcker allhier, wurde als ein Bürger an- und ausgenommen, dergestalten, daß er auf nächste Lichtmeß 40 Gulden bar und noch dazu einen ledernen Feuer-Kübl zu liefern haben soll. Desgleichen wird dem Georg Schönherr
auf sein Supplicieren das Bürgerrecht verwilligt, gegen Erlegung seiner schuldigen 15 Gulden Einkauf, und wegen der bürgerlichen Aufnahme 35 Gul den, also zusammen 50 Gulden Bargeld, und einen ledernen Feuer-Kübl, alles auf Lichtmeß zu liefern. Di§ beiden Neubürger haben auch den Ratsfreunden mit 3, zusammen 6 Gulden einen Trunk zu geben. Anordnung der für das Jahr 1931 im politischen Bezirke Reutte abzuhaltenden Forfttagsatzungen: Lfd. Nr. Gemeinde Jahr Monat Tag Stunde Örtlichkeit 1 Forchach 1930 Oktober 7. 9 Uhr
Kaffe erlegen, auch noch dazu bis nächste Ostern einen Feuer-Kübl liefern soll, und gleich jetzt zu einem Trunk 3 Gulden. Dem und in allen bürgerlichen Vor- fallenheiten treulich nachzukommen, er Weirater, dem Bürgermeister durch Handschlag frei gelobt. 1699 Mai 1 . Hat man in Anwesenheit des Pflegers zu Ernberg, Herrn Franz Carl Baron v. Rost, des Herrn Jeremias Holer, Gerichtschreiber, und Herrn Martin Hörting, Gerichtsanwalt, die Erwählung eines neuen Bürgermeisters vorgenommen. Und sintemalen