, mit Eimern, Aexten, Stangen, Leitern be- ! waffnct; zugleich fuhren die öffentlichen Spritzen auf. k Freilich vermöchten all diese Maßregeln nicht viel ! gegen die Macht des Elementes. DaS bewiesen ? die Riesenbrände, die im ersten christlichen Jahr- z hundert die Stadt verwüsteten, die freilich aus den - ungeheuren Feuers brünsten unter Tiber, Nero und » Titus gleich dem Phönix aus der Asche verjüngt ! und herrlicher stieg. DaS Feuer wütete so surcht- ! bar, weil eS an den hölzernen An- und Vorbauten
, die dazu am brauchbarsten waren, den Zimmerleuten und Deckenversertigern, eine Feuerwehr zu schaffen, aber der Kaiser be gnügte sich, zu verordnen, daß in Zukunft jeder ^ Hausbesitzer Eimer und Spritzen bereit halte. ! Immerhin waren im zweiten Jahrhundert, wie uns i aufgefundene Inschriften erkennen lassen, Feuer- ^ wehren in fast allen großen Städten errichtet; sie Z bestanden noch bis in das srühe Mittelalter hinein, » dann aber gerieten, wie so viele antike Institutionen, z auch die Löschanstalten in Verfall
. Die Verordnungen ! Karls des Großen, überall Feuerwächter anzustellen, z nutzten wenig. Wie in primitiven Zeiten war der ! Mensch auf sich selbst und aus die Hilfe „guter ! Freunde, getreuer Nachbarn u. dergl.' angewiesen, z Ecst im späteren Mittelalter wird der Kampf ! gegen das heiße Element wieder besser organisiert. ! DaS Holzweck der Häuser, die hohen Dachstühle, ! die Dächer mit ihren Strohhauben waren ein rechtes ! Fressen sür daS Feuer, das sich gierig in sie hinein- s wühlte; daS Fehlen
gedeckte Holz- ! bauten. Aus dem 13. Jahrhundert erzählen uns ^ die ersten Feuerordnungen, die nun neben die Bau- z ordnungen traten, von der Sorgfalt, die man dem ! Löschwesen zuwandte. Ludwig IX. erließ 1254 ein ^ Edikt indem, er die Zünfte von Paris zum Kampf Z gegen das Feuer verpachtete und eine Feuerwehr j einrichtete, und seine Nachfolger vervollkommneten z seine Bestimmungen. In Deutschland stammen die ! frühesten Feuerordnungen ebensalls aus dem 13. Z Jahrhundert, und zwar aus Nürnberg
. Jeder ^ Bader. Torwärter, Weinablader, Weinmesser und Z Brauer soll einen Wasserzuber in gutem Stand ^ halten und allsogleich bei Feuer aus die Brand stätte bringen. In Krakau wird 1374 beschloffen, daß ein jeder das Feuer, das bei ihm auskommt «beschreien' soll; wer das erste Waffer bringt, er halt „ein Firdung', der zweite sechs Groschen; sür jedes weitere Faß werden zwei Groschen gezahlt. Eine aussührliche Schilderung der mittelalterlichen Löschanstalten findet sich in dem Baumeisterbuch von Endres