Nr. 146 Donnerstag den 2. Juli Volks-Zeitung Seite 6 Weingroßhändler Emil v. Ferrari wegen Wein pantscherei zu einer Arreststrafe von 60 Tagen ver urteilt. Im Hinblicke auf seine günstigen Vermö gensverhältnisse wurde die Haftstrafe in eine Geld strafe von 10.000 K umgewandelt. Der adelige Weinpantscher, welcher selbst zugab, im Jahre 1912 für Weinzuckerung 35.000 Kilogramm Zucker ver braucht zu haben, nicht gerechnet das viele Glyzerin, welches er zum gleichen Zwecke verwendete, glaubte
jedenfalls, ein adeliger Mann dürfe machen, was er will, wenn es auch auf die Gesundheit seiner Mit menschen geht. Daher legte v. Ferrari Berufung ge gen seine Verurteilung ein. Am letzten Samstag fand vor dem Berufungssenat des Bozner Kreisge richtes die Berufungsverhandlung statt. Der Staats anwalt beantragte eine Arreststrafe. Der Gerichts hof bestätigte auch das erstrichterliche Urteil, nur wurde die Strafe etwas herabgesetzt, v. Ferrari wurde zu 30 Tagen Arrest oder zu 6000 K Geld strafe verurteilt
. Der adelige Panischer wird natür lich die 30 Tage nicht brummen, sondern mit dem Vermögen, welches ihm seine reinen Weine einge bracht, bezahlen. Für den Adel sind ja bekanntlich die Arreste nicht eingerichtet. Daß dem edlen v. Ferrari auch die „Gardinen" nicht geschadet hätten, wird jedem einleuchten, der weiß, daß dieser Erzeu ger „reiner, natursüßer" Weine bereits einmal schon zu 1000 K und zu 10 Tagen Arrest wegen des gleichen Delikts verurteilt wurde. Und trotz dieser Verurteilung und der Erhebungen
, daß v. Ferrari außer den 36.000 Kilo Zucker noch 1500 Kilo Gly- zerin für die „Versüßung" seiner Weine brauchte, natürlich die Mengen dieser Substanzen, welche nicht mehr erhoben werden konnten, nicht mitgerech net, gibt es keinen Arrest. Daher wird der Pant- scher mit Vergnügen die 6000 K bezahlen, die Tau sende, welche er durch seine „Arbeit" verdient, blei ben ihm in der Kasse. Ja, wenn es ein armer Teu fel wäre . . . Allerlei aus Meran und Umgebung. In Schönna fand während der Feiertage eine Rauferei