Erdreich besteht, das bei starken Ge wittern oder anhaltenden Regengüssen unter waschen wird und niederbricht, so daß der Graben zu solchen Zeitpunkten ungewöhnlich viel Geröll und Schlamm führt, welches in der Etsch abgelagert wird und sich derart anhaust, daß der Flußlauf beeinträchtigt wird, so daß am anderen Ufer eine Schutzmauer, die sog. Bildstöckl-Mauer errichtet werden mußte, zu deren Kosten der Staat 50°/», das Land 20°/o, die Etschwerke 15°/o, die Forster Brauerei 7>/2°/o und die übrigen
Interessenten den Rest beitrugen. Nun tauchte aber die Befürchtung auf, daß die Etsch — infolge der namhaften Wasserentnahme durch die Etschwerke — nicht mehr im Stande sein würde, die angehäuften Muren weiterzuführen, so daß schwere Wasserschäden zu befürchten sind, namentlich in Anbetracht des ilmstan- deS, daß die Niederschläge im Zollgebiete meist Örtlicher Natur sind. Die Ablenkung des Töllgrabens war schon seit Jahren pro- jektirt, konnte jedoch nicht ausgeführt werden, da keine »Konkurrenten
, können jedoch auch zwei Jahre dauern. Für die Städte Bozen und Meran ist jedoch die Angelegenheit von größter Dringlichkeit, da die Genehmigung der Wasserentnahme aus der Etsch — inso- lange die Töllgraben-Ablenkung nicht durch geführt ist — nur auf Widerruf ertheilt wurde. Ueberdies^hätten die Etschwerke für die durch die Wasserentnahme aus der Etsch nachweislich hervorgerufenen Wasser- und Flurschäden aufzukommen. Falls die Töll graben-Ablenkung nicht erfolgt, könnte es eines Tages sich ereignen
, daß den Etsch werken die Wasserentnahme untersagt werde und die Städte Bozen und Meran ohne Licht und elektrische Betriebskraft sein würden. Wenn nun die Ablenkung durchgeführt wer den soll, mußten sich Interessenten finden, welche die Kosten vorschußweise bestreiten. Da nun diese Ablenkung für die Etschwerke von besonderer Bedeutung ist. gaben die Bür germeister von Bozen und Meran die Erklä rung ab, daß die Kosten vorschußweise von den Etschwerken bestritten werden würden, welche Erklärung am Montag