, wie jeder andere Meier (oder Mayer), obwohl er 200.000 Pfund hinterlassen hatte, wenn diese 300.000 Pfund damals lachenden Erben ausbezahlt worden wären. Die -200.000 Pfund wären den Weg allen Geldes gegangen, und es wäre kein Anlaß mehr, über Meier (oder Mayer) etwas zu sagen. Indessen hat Joseph Meier (oder Mayer) aus Niederbipp in einer Weraus wirksamen Weise dafür ge sorgt, daß er heute, nach 95 Jahren, noch nicht vergessen ist. Ter Kreis von Pers-oiren, der täglich seiner gedenkt, ist zwar nicht groß
, aber das Gedenken ist dafür umso inniger und hat sich wie eine Kostbarkeit weiter vererbt. In seinem Testament hat Meier (oder Mayer) nämlich als seine Erben seine von ihm nicht mit Namen bezeich neten Vettern und Basen in der Schweiz bezeichnet. Diese Vettern und Basen, oder die sich dafür halten, bezw. ihre Kinder oder Enkel, sind dieser Tage 70 Per sonen im ganzen, hier zusammengekommen, um ge meinsam des teuren Vetters zu gedenken. Das Gede-nken galt weniger seinen Eigenschaften oder seinen Taten
, als der Frage, wie man denn nun endlich an die in der Bank von England ruhende Erbschaft, die heute nicht weniger als 45 Millionen F r a n k e n beträgt, gelangen könne. Die Frage ist selbstverständlich nicht zum ersten Male aufgerollt worden. Im Gegenteil, sie hat sogar schon im Jahre 1896 die hohe Bundesregierung beschäf tigt, die ihren Generalkonsul in London beauftragte, Meiers (oder Mayers) Erben zu greifbaren Beweisen der Vetterrrliebe des Verstorbenen zu verhelfen. Zwei Anwälte mühten
sich, und man hörte nichts mehr von ihnen. Die Solothurner Regierung tat in den achtziger Jahren Schritte, die ebenfalls zu nichts führten. Die 45 Millionen liegen in der B a n k v o n England, und nach 95 Jahren können die Erben nichts tun, als ihrer sehnlich gedenken. Nunmehr hat die erwähnte Versammlung beschlossen, englische Geldleute heranzuzie hen, auf daß sie, in der Hoffnung auf eine saftige Pro vision, mit Hilfe eines in der Erbschaftsstrategie gewieg ten englischen Anwalts die Jagd nach Meiers
(oder Mayers) Millionen energisch fortsetzen. Ihr hiesiger An walt hat den Erben empfohlen, sich aus eine Wartezeit von sechs bis zehn Jahren gefaßt zu machen, die bis zu einer endgültigen Entscheidung jedenfalls verstreichen würde. Nun, wenn ikgend eine Gemeinschast durch Tra dition und Uebung zum geduldigen Warten erzogen ist, so sind es Meiers (oder Mayers) Erben. Vielleicht sind Philosophen darunter, die erkannt haben, daß die Hoff nung und der Borgennß eines saftigen Anteiles an den 45 Millionen