3i3 stiller Ehewirthin Maria, geb. Penz, zum lebtiiölangen Genusse bestimmte. ^ ^ ^ ^ Dieselbe starb ani >5. Jänner l. I., und daS Joseph Wopfnerische Vermögen soll nun a» seine gesetzliche Erben ausgea.itwortet werden. Die Aelterii deS Jos. Wopfner waren Peter Wopfner und Maria Schmadl, welche zwar mehrere Kinder erzeugten) die aber alle ohne Nachkom menschaft verstorben sind, daher die Großältern over ihre Nachkömmlinge den in der Frage stehenden Nachlaß zu erben haben. Der Großvater hieß
, ThereS und die Agatha Unterlechner, dann mit Joh. Prein den Georg und Jsidor Prem, dann die Ma ria und Anna Prem erzeugte. Nachdem sich wohl einige der großväterlichen und großmntterlichen Erben zu diesem Nachlasse gemeldet ha ben, einige aber a»S ihnen gänzlich unbekannt sind, so werden hiemit alle diejenigen, denen ein Erbrecht auf die Joseph Wopfnerische Verlassenschaft, oder sonst ein An spruch zusteht, aufgefordert, solches binnen einem Jahre, von heute an gerechnet, um so sicherer nachzuweisen
, als sonst das Abhaiidlungsgefchäft mit den erschienenen aus gewiesenen Erben, und dem aufgestellten Verlaßkürator Joseph Wopfner auögetragen werden wurde. K. K. Landgericht Hall, am 6. Mai Attlmayr, Landrichter. s Edikt. Vom k. k. Landgerichte Landeck wird hiemit bekannt gemacht, es sey am ». Jänner d. I. zu St. Jakob im Stanzerthale die Joseph Mungenastische Wittwe Frauziöka geborne Leiluer, mit Hi»terla»ung einer lehtwilligen Anordnung verstorben, und habe ein Vermögen von cnrc» 170 st. R. W. hinterlassen, wozu
ihre mit obigem Muu» genast ehelich erworbenen Kinder, nnd deren Abkömm linge als gesetzliche Erben berufen sind. Da nun der Aufenthaltsort der Söhne Tobiaö, AloiS, Johann Jakob, der Tochter Rosina Mungenast, und die Nachkommenschaft deS verstorbenen Sohnes Lorenz Mun- genast dem Gerichte unbekannt ist, so werden dieselben sonnt erinnert, sich binnen ein Tagen bei diesem Gerichte um so gewisser zu melden, nnd ihre Erbserklärnng einzu reichen, als widrigen Falls auch ohne ihr Beikommen die Werlassenschaft
verstorben, in welchem derselbe alle gesetzlichen Erben von seinem Nachlasse aus schloß, uud die Eheleute AloiS Welle und Katharina, ge- Iiornen Frick von GösiS, zn Universalerben bestimmte. Erblassers Großvater Joseph Selb war in der ersten Ehe mit Anna Berchtold, in der zweiten aber mit Emerita Lampert verehelicht, und zeugte in er^ler Ehe die Sibilla Selb, verehelicht mit David Thiefenthaler, die Kathari na Selb, verehelicht mit Martin Mündle, und Andra Selb, verehelicht mit Magdalena Lutz; hingegen