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Der Bote für Tirol
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Pagina 13 di 14
Data: 01.10.1838
Descrizione fisica: 14
dieser Zeit von sich nichts mehr hö ren ließ, so wird er auf Anlangen feines Kurators hie mit aufgefordert, binnen Jahresfrist entweder persönlich zu erscheinen, oder daö gefertigte Landgericht auf andere Weise von seinem Leben und Aufenthaltsorte in Kennt niß zu setzen, widrigcnS auf weiteres Anlangen des Ku rators zur TodeS-Erklärung geschrillen, und sein in 647 fl. 47'/z kr. R. W. bestellendes Vermögen seinen ge setzlichen Erben eingeantwortet werden würde. K. K. Land- und Kriminal-Untersuchungs

derselbe auf Anlangen der Erben für todt erklärt und dessen Vermö gen mit den bekannten Erben verhandelt werden würde. K. K. Landgericht Steinach, den 8. Sept. 1833. Michaeler, Adjunkt. vom p>. Sept. 1SZ7 weder persönlich erschienen, noch aus andere Art dem Gericht» von ihrem Leben Kenntniß er theilet hat, aus Ansuchen ihrer Erben für todt erklärt, und die Verlaß-Abhandlung mit den Erben am 6. Okto ber d. I. Vormittag 9 Uhr in daiger AmtSkanzlei ge pflogen. K. K. Landgericht Steinach, den 17. Sept. 1838. Michaeler

mit dießgerichtlichen Edikte vom 18. August 1837, Zahl 1132, zu erscheinen vorgeladen wurden, allein seither weder erschienen, noch sonst das Gericht von ih rem Leben und Ausenthalte in Kenntniß gesetzt haben, werden auf neuerliches Anlangen der gesetzlichen Erben hiemit als bürgerlich tovl erklärt. K. K. Land- und Kriminal-Untersuchungs-Gericht -Brnneck, den 23. Aug. 1838. Marberger. 3 W erste igerungS-Edikt. Vom k. k. Landgerichie Lana wird hiemit bekannt ge macht, daß auf Ansuchen der Frau Anna Witwe von Gruber

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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 6
Data: 14.12.1849
Descrizione fisica: 6
und anher bekannt zu gebe», als sonst ein solcher auf ihre Kosten und Gefahr hierorts vonAmtswegen aufgestellt, und diesem die künftigen gericht lichen Verordnungen zugestellt werden würden. K. K. Land- und Kriminal-Gericht Felttirch, den 29. Sept. >849. Dr. HäuSle, AmtSserwalter. Müller, Adjunkt. .3 Feilbiethungs-Edikt. Nr. 3500 ° Von dem k. k. Landgerichte SchlanderS wird hiemit bekannt gemach», es sei auf erekutives Ansuchen der Erben des am Obersrinig-Hofe auf Tanas gestorbenen Andrä Tröger, wider

. K. Ak. Landgericht Täufer«, am 14. No». »S4Si v. Le?«, Landrichter. ' Fr. Fre nes, Ad junkt. Z Edikt. Nr. 9879 Vom k. k. Stadt - und Landrechte zu JnNsbruek wird hiemit bekannt gemacht, daß am 12. August 1S4S die Tag- löbners-Witwe Josephs Michäler, geborne Tausch von St. Jakob in Deffereggen, hierorts gestorben ist, und in ihrer schriftlichen letztwilligen Anordnung vom I I. August 1849 zu dem nach Entrichtung einiger Legate erübrigenden Nach lasse ihre gesetzlichen Erben berufen hat. Da die gesetzlichen Erben

bei diesem Gerichte, als Abhandlungsbehörde, anzumelden und sich gehörig auszuweisen, widrigenfalls die Verlassenschaft mit dem ausgestellten V»rla„enschaftS- Au.aior l>r. Zllphons v. Pulciani und den sich allenfalls ausweisenden Erben nach Vorschrift der Gesetze werde ver handelt werden. Zugleich werden alle jene > welche an die Verlassen schaft aus was immer für einem Rechtsgrunde eine Forde rung zu stellen haben, aufgefordert, dieselbe bis zum I.Fe bruar 1850 bei diesem Gerichte bei Vermeidung der im F. 814

allg. bürgert. Gesetzb. ausgedrückten Rechtsnachtheile schriftlich anzumelden und darzuthun. Innsbruck, den 27. Nov. 1849. Herr Präsident verhindert, v. Attlmair, Landrath. Strobl, Landrath. Waser, Landrath. v. Fischer, Sekretär. 3 Vorladunge-Edikt. Nr. 2867 Maria Huber von Jnnichen, welche sich mehr als 20 Jahre unbekannt wo von hier abwesend befindet, wird hie mit auf Ansuchen ihrer Erben aufgefordert, binnenJahreS- frist über ihr Leben und ihren Aufenthalt entweder dieses Gericht

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Der Bote für Tirol
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Pagina 10 di 12
Data: 14.12.1835
Descrizione fisica: 12
, Landrichter. 2 Edikt. Nachdem die mit Edikt vom 13. Aug. 1834 vorgela denen Gebrüder Peter und Andrä Steiner von Wiesen binnen der Jahresfrist weder er-schienen sind, noch das Gericht von ihrem Leben in Kenntniß gesetzt haben, so werden sie auf weiteres Anlangen der gesetzlichen Erben als bürgerlich todt erklärt. K. K. Landgericht Welsberg, den 26. Nov. 1835. Patscheider, Adjunkt. 2 V d r l a d u »r g S - E d i k t. Vom k. k. Landgerichte Buchenstein wird Johann Pallua, Gutsbesitzer in der Gemeinde Colle

S. Lucia, welcher sich schon vor mehr als 30 Jahren aus diesem GerichlSbezirke entscrnt, und stemäß der Erhebungen zu letzt alS Seidenfärber in Wien sich aufgehallen hat, auf Anlangen feiner gesetzlichen Erben hiemit aufgefordert, binnen einer Jahresfrist bei diesem Landgerichte zu er scheinen, oder dasselbe auf eine andere Weise von seinem Leben und Aufenthalte in Kenntniß zu setzen, widrigen falls dasselbe auf ferneres Anlangen der Erben zur To de» - Erklärung brSfelben schreiten

würde. K. K. Landgericht Buchenstein, den 29. Nov. 1835. Gerstgrasser, Landrichter. 2 Vorladungs-Edikt. Maria Hanggl, eine Tochter des Anton Hanggl und der Anna Wachter von Pfunds, hat sich vor mehr als 40 Jahren mit ihrem Ehemanne Veit Nafl aus Passeyer von PfundS.unbekannt wohin entfernet, und seit dieser Zeit von ihrem Leben oder Aufenthalte nichts hören lassen. Da nun ihre in Pfunds sich befindlichen Verwand ten und gesetzlichen Erben um ihre öffentliche Vorladung ttnd TodeS-Erklärung angesucht

bei diesem Gerichte anzumelden und gehörig auszuweisen, alS widrigenfalls dasselbe nach erfolgter TodeS-Erklärung den hier bekannten gesetzlichen Erben eingeantwortet werden würde. K. K: Land- und Kriminal-UntersuchungS. Gericht Stauders, den 25. Nov. 1835. Dialer, Landrichter. 2 Vorladungs-Edikt' Johann Michael Seeder und Nikolaus Manduck von Rankweil sind schon vyr dem Jahre 1805 von ihrer H«i- math fortgezogen, und seit dieser Zeit unbekannt geblie.- den. Ersterer ist den 13. November 1805 als Gefreiter

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Der Bote für Tirol
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Pagina 14 di 16
Data: 07.12.1846
Descrizione fisica: 16
auch die Binder ihrer schon früher verstorbenen Schwester Maria Kröll , welch« diese äuS der Eh«? mit Johann Pernauer zurückließ, nämlich Tbere'S Pernauer, Händlerin,' und Johann Pernauer, Nagelschmiedgesell vön'Aschau, nach dem Gest^e alö Erben berufen. Da der AüserNhaltSort derselben diesem Gerichle unbekannt ist, so werden sie hiemit erinnert, sich binnen Jahresfrist bei diesem Gerichte um so gewisser zu melden und die dießsällige CrbSerkiärung einzureichen, als wi- drigensäUS auch ohne deren Beikunst

die Verlassinschaft mit den sich meldenden Erben und dem für dieselben in der'Person VeS Thomad Fankhauser, Bauerömanii zu Herz 'rger in Schwendau, ausgcstelllen Kurator verhan delt werden würde. K. K. Landgericht Zell am Ziller, den 24. ßLerger, Landrichter, cstaudacher, Aktuar. 2 Edikt. Nr. 1697 Am 2. April 18ik ist Maria Mavr,, Eheweib' deä' Andrä Planitzer aiü Schneidergut^ zu Asch, Plärre An-' ras, mit Nücklassung einer mündlichen legtwillsgen Anordnung kinderlos verstorben. Jl>r Nachlast besteht

hiemit alle j^ne', welch? auf die Verlossenfchäft dk Maria Mäyr aus was immer für RechtSgrünv« Anspracht zu Wach,H gedenken , aufgeför, dert, ihr Mrbrirchr binnen eiatm Jahre um so gewisser bei diesem Gerichte anzumelden^nd sich hierüber gehörig auszuweisen, alö widrigenS diese Verlassenschast mit den sich bertitS angemeldeten und auSgew iefrnen Erben müt terlicher Seite, dem-ausgestellten Massekurator Johann Mayr, Jaggeler za Wiesen, Gemeinde Ried, und den sich weiter« aubw«ise»drn Erben

. 1846. ' v. Sterzinger, k. k. Rath und Landrichter. Bär, Adjunkt. L Todes-Erklärung. Nr. 1704 Da Simon Brandstettsr beim Taxer in Prägratten auf das WorladungS.Edikt vom 21. November v. I., Nr. 1333^ weder erschienen noch sonst das Gericht in Kenntniß gesetzt hat, daß er lebe, so wird er hiemit sür todt erklärt. K. K. Landgericht Windischmatlrey, den 22. Nov. 1846. Kobald, Landrichter. 2 L izi t a t t o n S - E d i 5t. Nr. 1764 Auf bewilligtes Ansuchen der Erben des Johann Oberleiker von St. Johann

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Der Bote für Tirol
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Pagina 20 di 22
Data: 14.08.1845
Descrizione fisica: 22
, haben ihre Erbrechte bereits nachgewiesen; hinge gen sind die multerfeitigen Großeltern und deren Des cendenten gänzlich unbekannt. ES werden daher alle diejenigen, welche aus obigen Nachlaß einen rechtlichen Anspruch zu machen glauben, aufgefordert, solchen binnen einer Jahresfrist um so ge wisser geltend zu machen, alS sonst der ganze Nachlaß den sich bereits legitimirten Erben eingeantworlet wer den würbe. K. K. Land- und Kriminäl-UntersuchungS-Gericht Meran, den 31. Juli 1345. KleinhanS, k. k. Nath

und Landrichter. 3 Edikt. Nr. 2136 Der schon über 30 Jahre unbekannt wo abwesende Johann Kolter, Faßbinder von Thaur, hat um so siche rer von seinem Leben und Aufenthalt innerhalb eines JahreS Nachricht zu geben, widrigenfalls er auf weiteres Anlangen seiner Erben todt erklärt werden würde. K. K. Landgericht Hall, den 1. August 1845. Ender, Landrichtrr. Gruber, Aktuar. 3 Vsrsteigerungö-Edikt. Nr. 4296 Vom k. k. Landgerichte Kältern werden über Exe- kutionS-Anlangen des Karl v. Kager zu Margreid gegen Johann

von circa 4 St. L.; grän» zend an Hrn. v. Kager, dentSachrunst, Franz Mayr und Zatod Mark. AuSrufSpriiö 2000 fl. R. W. L. Die den Peter Greif'schen Erben angehörigea nachstehenden drei Grundstücke: s. Ein Mooöantheil im Kälterer Revier, auS dem sogenannten Grafenmoose von 10 St. L. die Hälfte; gränzend an Andrä Platter, Mathias Röggla, den Feld graden und Witwe Valentin v. Röggla; erwerben von den Anton Valentin v. Röggl'schen Erben mit Urkunde vom 6. September 1838. AuörufSpreiS 350

fl. N. W. b. AuS Kat. Nr. 157 einem Grundstücke Acker und Weinbau in der Rigl Au, Traminer Revier, die erste Abtheilung von 8 St. L. 10'/- Klaftern; gränzend an EraSmuS Karabacher, Mathias Röggla, Hrn. v. Fri- drizzi, das PfarrwiddumSgut und Franz KarazuolaS Erben. Hievon reicht man dem Johann Karl Luggin jähr» lich lAhrn 8V» Pazeiden Praschlet und 1 Stück Kapaun alS Grundzins, erworben von Maria Tschandrin mit Urkunde vom 21. Juli 1834. AuSrufspreiS 1000 fl. R. W. v. Ein Acker und Weinfelv in der Rigl Mehl

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Der Bote für Tirol
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Pagina 15 di 18
Data: 27.01.1840
Descrizione fisica: 18
wird, wird auf Ansuchen seines Kurators Wallbasar Leiter, gewesenen WirlheS in Algund, ausX gefordet, binnen Jahresfrist bei diesem Landgerichte zu erscheinen, oder dasselbe von seinem Leben und Aufent halte um so gewisser in Kenntniß zu setzen, al6 er sonst nach Ablauf dieser Frist auf Ansuchen seiner Erben rov erklärt, und sein Nachlaß mir dem Kuraror und den get schlichen Erben verhandelt werden würde. K. K. Land- und Kriminal - Unterfuchungs - Gericht Meran, den 1V. Jän. 1340. Klcinhans, k. k. Rath

, und der Ursula Maria Peter. Da dessen Erben diesem Gerichte unbekannt sind, so werden hiemit alle Diejenigen, welche an seine in bei läufig 700 st. R. W. bestehende Verlassenschaft aus was immer für einem Grunde Ansprüche zu machen gedenken, aufgefordert, binnen einein Jahre ihr Erbrecht hierorrs anzumelden und gehörig auszuweisen, als widrigenfalls diese Verlaßsache mit dem ausgestellten Kurator und den sich Ausweisenden Erben nach Vorschrift der Gesetze ver handelt werden würde. K. K. Landgericht Hall

ist, welchen Personen auf seine Verlassenschaft eln Erbrecht zustehe», so werden hiemit alle jene, welche hierauf Ansprüche aus waö immer sür einem RechtSgrunde zumachen gedenken, erinnert, ihr Erbrecht binnen einem Jahre um so gewis ser bei diesem Gerichte, als Abhandlungsinstanz, anzu melden und sich gehörig auszuweisen, als widrigenfalls diese Verlassenschaft mit dem aufgestellten Kurator Si mon Rieser, Löhner zu Penzing, und den sich auswei senden Erben nach Vorschrift der Gesetze werde verhan delt

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Der Bote für Tirol
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Pagina 11 di 19
Data: 26.01.1835
Descrizione fisica: 19
, eingeantwortet werden würde. A. A. Stadt- und Landrecht Innsbruck, den 13^ Jän. 1835. , Johann Ritter v. Jenull, Präsident. ^ Linser, Landrqth. v. Attlmayr, Kandrath. Jos. v. Kappeller, Sekretär. 2 V 0 r l a d u n g s - E d i k t. Vom k. k. Landgerichte Lana wird hiemit bekannt ge macht, es' sey Mathias Hofer, Inwohner am Erben- gute dahier, Sohn deS Jakob Hoser und der Agatha, geb. Parth, Inwohner am Dorngülel in Mitterlana, am 23. Juli 1833 verstorben, zu dessen Nachlaßvermögen auch Andrä, Anton

und Katharina Cgger in Vorstellung deren verstorbenen Mutter Maria, geb. Parth, verehe licht gewesen mit Andrä Egger, ölS gesetzliche Erben ein zutreten haben. ' Da nun dem gefertigten Gerichte daS Leben und der Aufenthaltsort der genannten Erben Andrä, Anton und ^Katharina Egger oder deren Nachkommen unbekannt ist, so werden dieselben hiemir erinnert, sich binnen einer Jahresfrist bei diesem Gerichte um so gewisser zu mel den, und ihre dießsälligen ErbSerklären einzureichen, als widrigenS auch ohne deren

Beikommen die Verlassen- schaft mit den sich meldenden Erben und dem in der Per son deS Franz Mayrhofer am Erbengute dahier aufge stellten Kurator abgehandelt werden würde. Lana, den 22. Dez. 1835. v. Gugger, Amtsverwalter. 2 Edikt. Nach Inhalt deS Amortifations-Ediktes vom 24. Nov. 1833, auSgeferliget in Folge hoher Gubernialver- ordnung vom 13. Okt. v. I., Zahl 23605, wurde der Besitzer mehrerer Urkunden, welche Militär-Requisitio nen bescheinigen, und den Gerichtsbezirk Thaur berüh ren, aufgefordert

a>k ist, blstnder sich schon seit 20 J'hren unbe k»niii nic> abwesend. Derseikc wird nun auf Ansuchen seiner Eventual- Erben aufgefordert, binnen einem Jokre zu erscheinen, oder aber dieses Gericht von seinem Leben und Aufent halte um so gewisser in Kenntniß zu setzen, alS man au ßer dessen zur TodeS-Erklärung schreiten würde. K. K. Land- und Kriminal-Gericht Sonnenberg. Bludenz, den 24. Dez. 1834. Albrecht, Landrichter. 2 Edikt. Es wild hiemit kund gethan, daß Joseph Weber von ZainS wegen HangeS

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Pagina 16 di 16
Data: 29.01.1835
Descrizione fisica: 16
werden würd». K. A. Stadt- und Landrecht Innsbruck, den 13. Jan.,1335. Johann Ritter v. Jenull, Präsident. Linser, Landrath. v. Attlmayr, Landrath. Jos. v. Kappeller, Sekretär. 3 VorladungS-E d i k t. Vom k. k. Landgerichte Lana wird hiemit bekannt ge macht, es sey-Mathias Hofer, Inwohner am Erben- gute dahier, Sohn deS Jakob Hofer und der Agatha, geb. Parth, Inwohner am Dorngütel in Mitterlana, am 23. Juli 1333 verstorben, zu dessen Nächlaßvermögen auch Andrä, Anton und Katharina Egger in Vorstellung

deren verstorbenen Mutter Maria, gsb. Partd, verehe licht gewesen mit Andrä Egger, als gesetzliche Erben ein zutreten haben. Da nun dem gefertigten Gerichte daS Leben und der Aufenthaltsort der genannten Erben Andrä, Anton und Katharina Egger oder d^ren Nachkommen unbekannt ist, so werden dieselben hiemit erinnert, sich binnen einer Jahresfrist bei diesem Gerichte um so gewisser zu mel den, und ihre dießfälligen ErbSerklären einzureichen, als widrigenS auch ohne deren Beikommen die Verlassen

- schaft'mit den sich meldenden Erben und dem in der Per son des Franz Mayrhofer am Erbengute dahier aufge stellten Kurator abgehandelt werden würde. > Lana, den 22. Dez. 1335. v. Gugger, Amtsverwalter. 3 Edikt. Nach Inhalt dcS AmortisationS-Ediktes vom 24» Nov. 1333, ausgefertiget in Folge hoher Gubernialver- ordnung vom 13. Okt. v. J., Zahl 23605, wurde der Besitzer mehrerer Urkunden, welche Militär-Requisitio nen bescheinigen, und den Gerichrsbezirk Thaur berüh ren , aufgefordert, um so gewisser

20 Jahren unbe kannt wo abwesend. Derselbe wird nun auf Ansuchen seiner Eventual- Erben aufgefordert, binnen einem Jahre zu erscheinen, oder aber dieses Gericht von seinem Leben und Aufffn/- halte um so gewisser in Kenntniß zu setzen, alS man au ßer dessen zur TodeS - Erklärung schreiten würde. K. K. Land- und Kriminal-Gericht Sonnenberg; Bludenz, den 24. Dez. 1334. Albrecht, Landrichter». 3 Edikt. ' Es wird hiemit kund gethan, daß Jpsepb Weber von Zams wegen Hanges zur Verschwendung unter Ku ratel

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Der Bote für Tirol
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Pagina 10 di 12
Data: 06.03.1837
Descrizione fisica: 12
haben sich bei der Versteigerung selbst pegen den Gewalthaber der verkaufenden Erben über die Zahlungsfähigkeit auszuweisen , und längstens 14 Tage nach geschehener obervorinundschafllichcr Genehmigung >/s deö betreffenden Kausschillings zu bezahlen. Der übrige Kaufschilling ist in zehn gleichen jährli chen um Gevrgi fallenden Raten zu tilgen, doch stehet dem Käufer frei, auch größere Abschlagszahlungen zu lei sten , jedoch nur gegen vorgängige halbjährige Aufkün- dung. 5. Der nicht bezahlte Theil des Kaufschillings

für todt erklärt und ihr Vermögen von 292 st. 29'/^ kr. den Erben eingeaulwortet werden würde? K. K. Land- und Kriminal - UnterfuchungS-Gericht Meran, den 22. Febr. 1337. Kleinhans, Landrichter. 2 . B o r l a d u n g. Magdalena Wackernell von NauderS hat sich schon im Jahre 1797 von hier entfernet, und cS wurde seither von ihrem Leben oder Aufenthalte nichts mehr bekannt. Auf Ansuchen ihres zurückgelassenen unehelichen Sohnes wird diese daher ausgefordert, binnen einer Jah resfrist das Landgericht

aus seine allfällige Verlassenschaft ein Erb recht zustehet, stz werden hiemit alle jene, welche hierauf Ansprüche auö was immer für einem Rechtsgrunde zu machen gedenken, erinnert, ihr Erbrecht binnen einem Jahr uin so gewisser bei diesem Gerichte als Abhandlungs instanz anzumelden , und sich gehörig auszuweisen « alS widrigenfalls diese Verlassenschaft mit dem aufgestellten Kurator Joseph Pölsch am Pollingerberg und den sich allenfalls ausweisenden Erben nach Vorschrift der Gesetze werde verhandelt

werden. K. K. Landgericht Telss, den 15. Febr. 1837. v. Mei st, Landrichter. S Vorladungs-Edikt. Johann Pstueg von StulS, welcher schon über 39 Jahre von hier abwesend ist, ohne von seinem Leben oder Aufenthalte Nachricht gegeben zn haben, wird aus Anlangen s«iner Erben binnen Jahresfrist mit dein Bei salze vorgeladen, daß man, wenn er während dieser Zeit nicht erscheint, oder sonst das Gericht auf eine andere Art in die Kennlniß seines Lebens setzt, zur Todes-Er klärung schreiten werde. K. K. Landgericht Passeier

, oder letztere über deren Abstammung, das gefertigte Gericht oder den aufgestellten Kurator Franz Lobenwein dahier binnen Jahresfrist um so gewisser in Kenntniß zu setzen , als nach deren Verlaus auf neuerli ches Anlangen der Erbsintcressenten Johann Platzer als bürgerlich todt erklärt, und den sich ausweisenden Erben das demselben mit 145 fl. R. W. angefallene KapilalS- vermögen nach Gesetzesvorschrift cingeantwortet werden ^würde. Gleichzeitig werden dessen seit mehr als 3«? Jahren von hier unbekannt

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Pagina 12 di 16
Data: 17.01.1839
Descrizione fisica: 16
ihnen ein Pfandrecht gebühret. K. K. Landgericht Neumarkt, den 12. Jan. 1839. v. Otlenthal, Landrichter. 2 Vorladnngs-Edikl. Johann Stauder, «in Sohn dek. Jakob Ständer von Taisten im Pusterthale, und der Maria geb. Steinegger, gewesene Weberlente in Nalö, ist als SclimiedgeseUe auf dessen Wanderschaft zu Thalberg im Sleycrmark ohne letziniillige ?lnordnung verstorben, zu dessen Siachlasse auch des LZaters Brüder oder deren ?lbko:nn«en als ge setzliche Erben berufen sind. Da nuu diese vatcrseiiigen verwandten

, und den sich ausweisenden Erben nach Vorschrift der Gesetze iverde verhandelt werden. K. K. Landgericht Lana, den 27. Dez. 1838. Unlerkircher, Landrichter. 2 Vom k. k. Landgerichte Kufstein wird durch gegenwär tiges Edikt allen denjenigen, denen daran gelegen, be kannt geinacht: ES sey von dem Gericht» in die Eröffnung eines Kon kurses über das gefammte im Land« Tirol und Norarldera befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen des verstorbenen Michael Schwaighofer, Pechler unv Baners- mann zu Rettenschöß, gewillige

, aufgestellten Kurator unv den sich väter licher SeitS bereits an6gewiesenen Erben nach Gefetzes- vorschrist wird auSgetragen werden. K. K. Landgericht Lang, den 1Ä. Dez. 1833. Unlerkircher, Landrichter. 3 Edikt. Vom k. t. Landgerichte Mubibach wird hiemit be kannt gemacht, es sey am 7. l. M. in der Gemeinde Mühlbach eine sichere Helena Gasser, .Taglöhnerin von Weilenthal, ohne Snkzession im ledigen Stande , mit Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung, vermöge welcher der circa 5>g st. bestehende Nachlaß

zu heil. Mes sen bestimmt, nnd sonnt die gesetzlichen ErHen vom Erb rechte ausgeschlossen worden sind, verstorben. AIS gesetzliche Erben hätten aufzutreten die Ab kömmlinge der väterlichen und mütterlichen Großältern der gedachten Helena Gasser. Da nun dem Gerichte unbekannt ist, ob und welche Abkömmlinge ersterer Seile vorhanden, so werden sie hiemit aufgefordert, sich binnen einein Jahre um so ge wisser bei diesem Gerichte als Abhandlungs-Jnstanz zn melden, und ihre Einwendungen

gegen die letztwillige Anordnung darzuthun; als widrigens bei der bereits von den übrigen Erben erfolgten Testamenti-- Anerken nung der auf sie entfallende Antheil »ach der Bestim mung der Erblasserin würde eingeantworiet und verwen det werden. K. K. Landgericht Mühlbach, den 29. Dez. 1838. Trebo, Landrichter.

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Pagina 11 di 12
Data: 11.04.1822
Descrizione fisica: 12
g TodeS -Erklärung. Da sich der seil dem 15. Dezember 18^2 im russischen Feldzuge verminte Gebhard Bösch von Lustnau auf bieß- qerichtliche öffentliche Vorladung vom Z. Februar 1821 we der gemeldet, noch das Gericht auf eine andere Art in die Kenntniß seines Lebens und Aufenthaltsortes gejetzl hat; so wird derselbe hieniit ans weiteres Anlangen seiner gesetz lichen Erben für todt erklärt. , »HochcneinbS, den Zo. März 1822» ' Gräst. v. Waldburg Zeil. Landgericht Lustnau. Seewald, Landrichter

zur Abhandlung und Einantlvortung dieser Verlassenschafl geschritten werden würde. Schwatz, den ?6. März »822. Strolj. 3 Vor lad ungS-Edikt. Joseph Deuisie, von FulpmeS dieß Landgerichts ge« bürtig, soll vor ungefähr zy Jahren bei einem k. k. österr. schwere» Kavallerie-Regimente freiwillig als Gemeiner eingetreten seyn. Derselbe, oder seine allenfälliqen Nachkommen, wer den daher mittels gegenwärtigen EdiktS auf Ansuchen dee gesetzlichen Erben aufgefordert, in Zeit eines Jahres sich entweder

bei dem unterzeichneten Amte pe>söulich zu mel, den, oder dasselbe auf eine andere Art in Kenntnis! ihres Lebens zu setzen, als außer dem nach Verlauf dieser Frisì über weiteres Ansuchen der Erben zur Todeserklärung ge» schritten, und das in circa 141 st. R. W. bestehende Ver mögen den sich legitimirren Intestar-Erben eingeantwortet werden würde. K. K. Landgericht Matrey, den 2z. März 1822. I. v. Ottenthai, Landrichter. Z Vor lad ungS-Edikt. Johann Joseph Morscher, von SalteinS, welcher al< Gemeiner bei dem köuigl

. baier. y. Linieu-Jnfanterie Re giment« den russischen Feldzug von 1812 mitgemacht hatte, und seil dem ir. Dezember 1812 bei dem obigen Regimeute als vermißt abgeschrieben wurde, wird hiemil aufgefordert, binnen einem Jahre allhier zu erscheinen, oder diese Ges richtsstelle auf eine andere Arr in die Kenntniß seines Le bens und Aufenthaltes zu setzen, widrigenfalls er nach lim, stufi dieser Frist als todt erklärt, und sein Vermögen pee y84 si. i<z kr. N. W. den stch ausweisenden Erben einze

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Pagina 11 di 14
Data: 10.12.1835
Descrizione fisica: 14
t VorladungS-Edikt. Vom k. k. Landgerichte Wuchenstein wird Johann Pallua, Gutsbesitzer in der Gkmeinde Colle S. Lucia, welcher sich schon vdr mehr als 3V Jahren au» diesem Gerichtsbezirk« entfernt, und gemäß der Erhebungen zu- letzt als Seidenfärber in Wien sich aufgehalten bat, auf Anlangen seiner gesetzlichen Erben hiemit aufgefordert, binnen einer Jahresfrist bei diesem Landgerichte zu er scheinen, ober dasselbe auf »ine andereWeise von seinem Leben und Aufenthalte in Kenntniß zu setzen

, widrigen falls dasselbe auf ferneres Anlangen der Erben zur To des - Erklärung desselben schreiten würde. K K. Landgericht Buchenstein, den 29. Nov. 1335. Gerstgrasser, Landrichter. 1 Borlad ungs-Edikt. .Maria Hanggl, eine Tochker des Anton Hanggl und der Anna Wachter v»n Pfunds» liat sich vor mehr als 40 Jahren mit ihrem EhemanneVeit Rost aus Passeyer von Pfunds unbekannt wohin entfernet, und seil dieser Zeit von ihrem Leben oder Aufenthalte nichtS boren l.isscn. . Da nun ihre in Pfunds

sich befindlichen Verwand ten und gesetzlichen Erben um ihre öffentliche Vorladung und TodeS-Erklärung angesucht haben, so wird dieselbe biemil aufgefordert, binnen einem Jahre vaS unterzeich nete Gericht auf irgend eine Art in Kenntniß ihres Le bens und Aufenthaltes zu setzen, als widrigenfalls nach Abfluß dieferZeit dieselbe auf ^«itereS Anlangen derBe- lheiligten für bürgerlich todt erklärt werden würde. Zugleich werben alle diejenigen, welche auf ihr in ungefähr 24V fl. R. W. bestehenden, Vermögen

auS waS immer für einem RechtSgründe Ansprüche zu machen glauben, erinnert, ihre Rechte binnen Jahresfrist um so gewisser bei Diesem Gerichte anzumelden und gehörig auszuweisen, älS widrigenfalls dasselbe nach erfolgrer TodeS-Erklärung den hier bekannten gesetzlichen Erben eingeantwortcl werden würde. K. K. Land- und Kriminal-UntersuchungS- Gericht Nauvers, den 25. Nov. 1835. Dialer, Landrichter. 1 Vorlad ungs-Edi kr. Johann Michael Seeber und Nikolaus Manduck von Rankweil sind schon vor dem Jahre 1305

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Pagina 19 di 22
Data: 10.12.1846
Descrizione fisica: 22
Pernauer zurückließ, nämlich Theres Pernauer, Händlerin, und Johann Pernauer, Nagelschmiedgesell von tifchau, nach vem Gesetze als Erben berufen. Da der Aufenlvalisori derselben diesem Gerichte unbekanni ist, so werden sie hiemit erinnert, sich binnen Jahresfrist bei diesem Gerichte um so gewisser zu melten und die dießlällige Ervöerklärung einzureichen, alü wi drigenfalls auch ohne deren Beikunft vie Verlass»uschafc mit ben sich meldenden Erben und dem für dieselbe» in der Person des TdomaS Fankhaufer

sich die Legate auf 6L0 st. R. W. . Dir Eliern der Erblasserin waren Franz Mayr, Bauer auf Planitzen Gemeinde AnraS, unv Maria Gol- ler; die Großeliern välerlicher Seile Siephan Mayr, Bauersmann auf Planitzen, Gemeinbe Anras, und Ma ria Hatzer; mütterlicher Seite Paul Goller, Bauer zu Mairwiesen, Gemeinde AnraS, und Ursula Tro^er. Da nun dem Gerichte die Erben väterlicher Seile unbekannt sind, so werden hiemii alle >ene, welche auf die Verlosstnschasi der Maria Mayr aus was immer für NechiSgrünve Ansprüche

zu mach«« gedenken, aufgefor dert, ihr Crbrecdt binnen einem Jayre um so gewisser bei viesrm Gericbie anzumelden uno sich hierüber gelzörig auszuweisen, als roibriflknö diese Berlassenschofi mn den sich bereits angemelceien und auögewteienen Erb«n mül terlicher Seile, dem aulgestellirn Massekuraior Johann Mayr, J iggeler zu Wiesen, Gemeinv« eliiev, unv ven sicb weilerö ausweisenven Erben nach Voischrifi der Ge setze verhandelt werden würde. Land - und.Kriminal-UntersuchungS-Gericht Lienz, den 24. Nov

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Pagina 11 di 12
Data: 12.07.1847
Descrizione fisica: 12
zu Schlanders wird hiemit bekannt gem-zche. -s s-y FranziSka Sonntag!? , LLitwr Gurschler in Latsch, am 27. Februar d. I. mit Hinter lassung einer letztwilligen Anordnung verstorben. Da der Aufenthalt eines ihrer Erben, NamenS Martin Gurschler. dem Gerichte unbekannt ist, so wird derselbe erinnert, sich binnen Jahresfrist bei diesem Ge richte um so gewisser zu melden und oie dießfälligeErbö- erklärung einzureichen, als widrigenfalls auch ohne des sen Beikommen die Werlassenschäst mit den sich melden

den Erben und dem für ihn aufgestellt werdenden Kura tor abgehandelt werden würde. Ä. Landgericht Schlanderö, den 26. Juni 1347. Aigner, Landrichter. 3 WorladungS-Edikt. Da die durch dem zur Erforschung der abwesenden Johann Ralser'schen gesetzlichen Erben und Legatare be stellten Kurator gepflogenen Erhebungen bisher das er wünschte Resultat nicht herbei geführt haben, so sieht sich das Landgericht auf Bitte desselben veranlaßt, hie mit zur öffentlichen Kenntniß zu bringen: ES sey am 20. April

d. I. zu Sterzing der ggjäh. rige ledige Handelsmann Johann Nalser mit Hinterlas sung einer gerichtlichen letztwilligen Anordnung, worin er den größer» Theil deö reinen VermöginSnachiasseS einigen seiner nächsten Verwandten und anderwärts le> girt, den Ueberling aber dem Schulfonde zu Sterzing zugewiesen hat, gestorben. Nachdem nun diesem Gerichte die durch daS Gesetz zum desraglichen Nachlasse als Erben berufenen eheli chen Abkömmlinge der Großtltern vaterskilo, Namens

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Pagina 12 di 12
Data: 29.10.1838
Descrizione fisica: 12
ist, noch sonst eine Nachricht von sich ge geben hat, so wird er aus neuerliches Ansuchen seiner ge setzlichen Erben somit todt erklärt. K. K. Land- und Kriminal-Gericht Sonnenbera. ' Bludenz, den 8. Okt. 1838. Albrecht/ Landrichter. 3 TodeS-Erklärung. Ätachdem der mit Edikt vom 20. Dez. 1836 vorgela dene Valentin Gabriel von Frastanz seit dieser Zeit we der selbst erschienen ist, noch sonst eine Nachricht von sich gegeben hat, so. wird er auf neuerliches Ansuchen seiner Erben somit als todt erklärt. ^ K- K. Land

- und. Kriminal - Gericht Sonnenberg. Bludenz, den 8. Okt. 1838. Albrecht, Landrichter. 3 Edikt. Die am 11. August d. I. verstorbene Anna Ngele,a gewesene KeUerin im Bräuhause zu Brixen, hat ihre Barschaft mittelst letztwilliger Anordnung vom 23. Sep tember 1836 zu frommen Zwecken legirt. Sollte jedoch auf diese Barschaft irgend ein Anspruch gemacht werden, so wird auf Ansuchen der gesetzlichen Erben hiemit Jedermann, der auf dieselbe aus was im mer für einem RechlSgrunde einen Anspruch zu machen gedenket

bereits nachgewiesen; jedoch mehrere Nach kömmlinge, und vorzüglich väterlicher Seit», sind dem Unterzeichneten Amte unbekannt, und diese werden hie mit erinnert, binnen Jahresfrist bei diesem Gerichte um so gewisser sich zu melden, und die dießfäilige Erbschafts- Erklärung einzureichen, als widrigenfalls die Verlassen schaft mit den sich ausweisenden Erben gepflogen werden wird. Naltenberg, den 15. Okt. 1838. Schiestl, Landrichter.

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Pagina 8 di 10
Data: 02.06.1828
Descrizione fisica: 10
Z94 Die Vèà'K«ru»g wird abgrast-» »y-rde« aw ly. Aunid.J^, Nachmittags un, 3UH.r, tu deu, Wirthshause zur Krone dayi-r. Feldkirch, den . h. Mai ,S-g. ' v. ^Sterzluger, Landrichter. Z Edikt. Johann Mader von Obermiemingen ist am s3. April l. I. dortselbst niit Hinterlassung elueS Vermögens vott ungefähr 3ooo fl., nnd Anordnung eines Vermächtnisses per Kbo fl. gestorben» ' Bei Abgang näherer gesetzlicher Erben fällt der Nach laß deö Verstorbenen auf die Grvßeltern ulid deren Nach kömmlinge. Ded

' Erblassers Vaters Christoph Mad^rS Eltern waren Jakob Mader und Mariq Scharmer, die Eltern der Mutter des Erblassers, mit Namen Anna Krànewit- ter, hießen Honrad Kranxwittèr und Susanna Deutsche maiin. , ' ' > Dà nìi» alle gesetzlichen Erben dem Gerichte nicht be kannt sind, so werden andurch alle, welche aus ivaS im mer für.einem NechtSgruiide Au spräche auf den Nachlaß machen wollen, aufgefordert, ihr Erbrecht binnen einen» Jahre um so sicherer bei diesem Gerichte als AbhandlnngS- Instanz aiijumeldeii

und zu erweile», als widrigens diese Verlassenfchast mit dein aufgestellten Kurator und den sich ausweisenden Erben ìiach Vorschrift der Gesetze werde verhandelt werden. K. K, Landgericht Wilz> de» ià. Mài >323. GÄpp/ Landrichter. 3 V erste ig e r u'ngS - Edikte ^ Auf Ansuchen der Vormundschaft der Jof.'pH Piffe» rischen Descendenz zu Buchholz werden nachstehende Rea litäten zum öffentlichen Ankaufe feilgestellt, alSì - Die Hälfte aus dem im Steuerkataster sud Nr. >y einkommenden sogenannten HauSNiannhofe

wird.hiemit bekannt gemacht: ES sey auf Anlangt» det gesetzlichen Erben der am >k>. v. M. gestorbenen Eli, fabxth Klotz, verebelichte Stifter, in Girlan zur Erfor- schiing des Verlassenschafts. SchuldeustaNdeS die öffentli che Borladung sämmtlicher Verlass^nschaftsgläubiger be^ williget worden. Es haben dahet alle diejenigen, welche an die ge» dachte Verlassenschaft der Elisabeth Klotz, verehelichte Stifter, eine Forderung zu stellen haben, hiemit aufge^ fordert, solche längstens biS 4. Jnli

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Pagina 13 di 14
Data: 29.05.1828
Descrizione fisica: 14
, / Bei Abgang »Shertr gefedlicher Erben fällt der Nach laß de« Verstvrdenen auf die Großeltern «av deren Nach» »öwmlinge. D,S Erblassers Vater» Christoph MaderS Eltern »«ren Jakob Mader und Maria Scharmer, die Eltern »,r Mutler des Erblassers, mit Namen Anna Kranewit» «er, hießen Konrad Kranewitter und Susanna Deutsch- '''Da nun alle gesetzlichen Erben dem Gerichte nicht be kannt sind, so werden andurch alle, welche aus was im» n„c für einem Rechtögrunde ?lufprüche auf den Nachlaß wach

«» wollen, aufgefordert, ihr Erbrecht binnen einem zahre um so sicherer bei diesem Gerichte als AbhandlungS- Instanz anzumelden und zu erweilen, als widrigenS diese Aerlassenschast mit dein aufgestellten Kurator und den sich o-iswtiseuden Erben nach Vorschrift der Gesetze werde verhandelt werden. A. K. Landgericht Silz, den >3. Mai »82k. Gapp, Landrichter. 2 Versteigerungs-Edikt. Aus Ansuchen der'Vormundschast der Joseph Pisse» kischen Deöcenvenz zu Buchholz werden nachstehende Rea litäten zum öffentlichen Ankaufe

, den y. Mm »Lsä. Putz, Landrichter. 2 ÄZ orla d u n gö-Edi kt. Vom k. k. Landgerichte Karnèid und Jenesien ju Bo tzen. wird hiemit bekannt gemacht! Es sey auf Anlangen ^ der gesetzlichen Erben vèr am 16. v. M. gestorbenen Eli sabeth Klotz, verehelichte Stifter, in Girlan zur Erfor schung des Verlailenfrhafts-Schuldenstandes die öffentli che Vorladung sämmtlicher Verlassenschaftsgläubiger be williget worden. ES haben daher alle diejenigen, welche an die ge dachte Verlassenschaft der Elisabeth Klotz

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Pagina 10 di 12
Data: 01.10.1818
Descrizione fisica: 12
- RegimentS Kronprinz den gefahrvollen Feldzug deS Jah res 1L1» in Nußland mitmachte, und schon im August desselben JahreS kränkelte, seit dieser Zeit aber gänzlich vermißt wird, hiemit vorgeladen, daß er innerhalb eines Jahres um so gewisser allhier zu erscheinen, oder diese Gerichcsstelle auf einr andere Art in jdie Kenntniß seines Lebens zu setzen habe, widrigenfalls auf ferneres Anlage gen der gesetzlichen Erben zur Todeserklärung geschritten lverden würde. Feldkirch den 24. September i8i8

hat, so hat der obenbenannte Nikolaus Dimai, oder dessen rechtmässtge I^achkommenschaft binnen Jahresfrist sich beim unterfertigten Landgerichte »m so gewisser zu steilen, over dasselbe auf eine andere Weise in die Kenntniß seines Lebens zu sehen, als widrigenfalls ,nan auf weiteres Anlangen nach Verlaus der gesetzlich be stimmten Frist zur Todeserklärung schreiten^ und den sich ausweisenden Erben das Vermögen einaiirworten würde. K.K.Landgericht in Ampezzo, Cortina den 7. Sept. 28^8. v. Pa Nizza, Landrichter. à V 0 eìn

de Maria Ktrcherifchen Erben in die öffentliche Feilbiclhunc deS im Viertl Reich. Steuerbergerwerchsr gelegenen a»i dem Gut Oberhaus gebrochenen Grundstücks, der Saum sani genannt, jammt der Hälfte der Sch.ihbühlleuhc, nebst der halben Stallung und Heuieg mit alle» Rechl und Gerechligkeiten ohne Ausnahme im Wege der Lrà, tion gewilliget ivorden. Zum AuSrusspreiS wird der erhobene Schätzungi- werth angesetzt «N einen, von st.R. W. oder 22l) st. 10 W. W. ^ Zur ersten Versteigerung dieser Realität

wird, daß er bei bejazcer Tagsa tzung entweder selbst erscheinen, oder diesem seine allen- fälligen Behelfe mittheilen., oder einen andern Sachwal ter dem unterfertigten Landgericht namhaft mache. Matrey den 12. September rLi8- Hos. v. Orten thal, Lsndrichter. a Auf Anlangen deS Andrä Eder, Schncidermei. sterS zu Neumarkt, für sich und im Namen seiner Schwe ster Diaria Eder, Wittwe Klinger, dann als Vertreter des minderjährigen Simon Eder lverden hiemit .die mul- terseitiLen Erben der am 18- März «8^8 allhier verstor

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Pagina 13 di 20
Data: 15.05.1845
Descrizione fisica: 20
, den 3. Mai 134S. v. Pütz, Landrichter. 1 Borladungs-Edikt. Die Kinder der Johanna Loy von GötzenS, mit Namen Maria und Elisabeth Oderrauch, sind schon mehr als 30 Jahre unbekannt wo abwesend. Auf Anlangen der Erben werden sie anmit aufge fordert, binnen Jahresfrist umso sicherer von ihrem Le ben und Aufenthalte das Gericht in Kenntniß zu fetzen, als sie sonst für todt erklärt, und ihr vermögen den sich meldenden Erben eingeantwortet werden wird. K. K. Landgericht Sonnenburg» Willen, den 6. Mai 1845

. K. Schandl, Landrichter. V.Lama, Aktuar. 1 Edikt. Vom k.k. Civil- und Kriminal-Gerichte Botzen wird hiemit bekannt gemacht, eS sey dahier am 20. De zember v.J. Anna Berger, ledige Taglöhnerin von Ba tzen , in einem Aller von 60 Jahren verstorben. Nachdem der Namen und Aufenthalt ihrer gesetz lichen Erben dahier gänzlich unbekannt ist, so werden dieselben hiemit erinnert, binnen einem Jahre von Kund machung dieses Ediktes an, sich so gewiß bei diesemKol- legialgerichte zu melden und ihre Ansprüche geltend

ist, noch das Gericht auf andere Weise von seinem Leben in Kennt niß gesetzt hat, so wird derselbe hiemit auf Ansuchen sei ner gesetzlichen Erben für bürgerlich todt erklärt. K. K. Landgericht Ried, den 9. Mai 1345. Bonbun, Landrichter. Zerzer, Aktuar. 1 Vom k.k. Landgerichte Kihhühel wird durch gegen wärtiges Edikt allen denjenigen, denen daran qeleaeu, bekannt gemacht: ' Eö sey von dein Gerichte in die Eröffnung eines Kou- 39. 1345.

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Pagina 14 di 14
Data: 30.07.1835
Descrizione fisica: 14
unter zeichneten Amte zu melden. K. K. Land- und Kriminal - UntersuchungS-Gericht Bruneck, den 17. Juli 1835. Der Amtsverwalter: Petzcr, Adjunkt. 3 Vorlad ungs-Edikt. Andrä Haller, Flatschersohn vom Marlingerberg, welcher im Jahre 1810 in k. baierifche Militärdienste ge treten ist, hat im Jahre 1813 den russischen Feldzug mit gemacht, und wird seit der Zeit vermißt. Auf Ansuchen der Erben wird derselbe daher aufge fordert, binnen Jahresfrist dieses Gericht, oder den für ihn aufgestellten Kurator Anton Haller

Solcher, von Niederolang, weder selbst erschienen ist, noch aus eine andere Art von seinem Le ben Nachricht gegeben hat, so wird derselbe kiemit auf Anlangen seiner Erben als bürgerlich todt erklärt. K. K. Landgericht Welsberg, den 13. Juli 183S. K. Schandl, Landrichter. , 3 Edikt. Nachdem der am 21. Februar 1814 zu Troyes in das Militär-Spital abgegebene SoldatJohann JosephZim- mermann von LaternS, »„erachtet der öffentlichen Vor ladung vom 2. Mai 1834 nich: ausgeforscht werden konn te, so wird derselbe hiemit

aus Anlangen seiner gesetzli chen Erben als todt erklärt, und zur Erbsverhandlung geschritten werden. K. K. Land- und Kriminal-Gericht Feldkirch, den 3. Juli 1835. v. Sterzinger, Land- und Kriminalrichter. 3 TodeS-Erklärung. Nachdem Maria und Joseph Kofler, von Nieder olang,. oder ihre allenfallsige Descendenz, in Folge des dießgerichtli'chen Edikts vom 22. Mai 1S34 binnen Jah resfrist weder selbst erschienen sind, noch auf eine andere Art von ihrem Leben oder Aufenibalie Nachricht gege ben

haben, so werden dieselben aus Anlangen ihrer Er ben als bürgerlich todt erklärt. K. K. Landgericht Welsbcrg-, den 10. Juli 1835. K. Schandl, k. k. Landrichter. 3 T o d e s - E r k l ä r u n g. Joseph Falbesoner von Medratz wurde mit Edikt vom 19. Juli v. I., Z. A. St. A., ohne Erfolg vorgerufen, daher er auf neuerliches Ansuchen der gesetz lichen Erben hiemit todt erklärt wird. K. K. Landgericht Mieders, den 21. Juli 1835. v. Guggenberg, Landrichter.

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Pagina 13 di 16
Data: 25.05.1837
Descrizione fisica: 16
für einem RechtSgrunde einen Anspruch zu machen gedenken, aufgefordert, ihr Erbrecht bei diesem Gerichte als Abhandlungöinstanz um so gewisser binnen einem Jahre anzumelden, und auszuweisen, als widri genfalls diese Verlassenschaft mit dem ausgestellten Ku rator und den sich allenfalls ausweisenden Erben nach Vorschrift der Gesetze werde verhandelt werden. K. K. Landgericht Kältern, den 8. Mai 1837. v Unterrichte?, Landrichter. 1 Kundmachung. Zur Tilgung der liquidirten Forderung der Kon kursmasse deS Virgjl Fercher

. . . . . . . . . 63 st. 35» kr. 2. Für Margarelha Fritz, verehelichte Jannegger . . 569 st. >— kr. 3. Für Bartlnia Meril) geweSler Studl- mepger . . ... . . .... 48 st. 2V kr. 4. Für Paul Fink, geweSler Schwarzadler 28 st. 49 kr. 5. Für Franz Galt . . . . . ... . 22 fl. 22 kr. ° ' 7^ 732 st. li kr. R.W. Nachdem sich die genannten Partheien^, oder ,'hre Erben, wegen Erhebung der für sie deponirten Beträge bisher nicht gehörig gemeldet und ausgewiesen haben, 'so werden d^selben hiemit ihreBezugSrechte binnen sechs Wochen legal nachzuweisen

. 2 . K u >t d in a ch u n g. Vom k. k. Landgerichte Passeier werden alle diejeni gen, welche imJahre 1809 iii dießgerichtlichen Schühen- konipagn/en zur LandeSverth'eid/gung ausgezogen sind, und daher noch eine Löhnung zu fordern haben, oder de ren Erben, hiemit aufgefordert, sich um so gewisser bei diesem Landgerichte binnen einer Jahresfrist zu melden, und ihre Ansprüche auszuweisen, als sonst nach Verlauf dieser Zeit ihr Lvhnungöantheil in die Gerichtskasse ein gezogen und aus spätere Anforderungen nur mehr in so ferne Bedacht genommen

. Dieses wird zu Jedermanns Wissen und Benehmen bekannt gegeben. K. K. Landgericht Steinach, den l. Mai 1837. I. v. Ollenthal, Landrichter. 2 To d e 6-Erklärung. Nachdem der mehr alö 30 Jahre unbekannt wo ab wesende Felix Sch-icher, Bäckergeselle von Nassereith. ungeachtet der gerichtlichen Vorladung vom 30. JAn v I. weder selbst erschienen ist, noch über sein Leben oder seinen Aufenthalt daö gefertigte Landgericht in Kenntniß gesetzthat, so wird derselbe aus Anlangen seiner Erben hiemit als bürgerlich todt erklärt

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