, eingeantwortet werden würde. A. A. Stadt- und Landrecht Innsbruck, den 13^ Jän. 1835. , Johann Ritter v. Jenull, Präsident. ^ Linser, Landrqth. v. Attlmayr, Kandrath. Jos. v. Kappeller, Sekretär. 2 V 0 r l a d u n g s - E d i k t. Vom k. k. Landgerichte Lana wird hiemit bekannt ge macht, es' sey Mathias Hofer, Inwohner am Erben- gute dahier, Sohn deS Jakob Hoser und der Agatha, geb. Parth, Inwohner am Dorngülel in Mitterlana, am 23. Juli 1833 verstorben, zu dessen Nachlaßvermögen auch Andrä, Anton
und Katharina Cgger in Vorstellung deren verstorbenen Mutter Maria, geb. Parth, verehe licht gewesen mit Andrä Egger, ölS gesetzliche Erben ein zutreten haben. ' Da nun dem gefertigten Gerichte daS Leben und der Aufenthaltsort der genannten Erben Andrä, Anton und ^Katharina Egger oder deren Nachkommen unbekannt ist, so werden dieselben hiemir erinnert, sich binnen einer Jahresfrist bei diesem Gerichte um so gewisser zu mel den, und ihre dießsälligen ErbSerklären einzureichen, als widrigenS auch ohne deren
Beikommen die Verlassen- schaft mit den sich meldenden Erben und dem in der Per son deS Franz Mayrhofer am Erbengute dahier aufge stellten Kurator abgehandelt werden würde. Lana, den 22. Dez. 1835. v. Gugger, Amtsverwalter. 2 Edikt. Nach Inhalt deS Amortifations-Ediktes vom 24. Nov. 1833, auSgeferliget in Folge hoher Gubernialver- ordnung vom 13. Okt. v. I., Zahl 23605, wurde der Besitzer mehrerer Urkunden, welche Militär-Requisitio nen bescheinigen, und den Gerichtsbezirk Thaur berüh ren, aufgefordert
a>k ist, blstnder sich schon seit 20 J'hren unbe k»niii nic> abwesend. Derseikc wird nun auf Ansuchen seiner Eventual- Erben aufgefordert, binnen einem Jokre zu erscheinen, oder aber dieses Gericht von seinem Leben und Aufent halte um so gewisser in Kenntniß zu setzen, alS man au ßer dessen zur TodeS-Erklärung schreiten würde. K. K. Land- und Kriminal-Gericht Sonnenberg. Bludenz, den 24. Dez. 1834. Albrecht, Landrichter. 2 Edikt. Es wild hiemit kund gethan, daß Joseph Weber von ZainS wegen HangeS