Auf Anlange» seiner nächste» Anverwandte» «nid Erben wird nun Franz Gotter, oder seine leibliche Nach- loni»,eiischast aufgefordert, dem unterzeichneten Landge- richle binnen einein Ja^re von dem Leben »nd Ansent- balie »in so geivisser verläßliche Nachricht zu geben, als iü, widrigen Falle derselbe fsir todt erklärt, und sein l» ,5» si. bestehendes Vermöge» den sich legitiinirenden Er ben eingeantwortet »verde» wurde. K. K. Landgericht Sillian, am 17. Sept. lli2<i. v. Fnrtenbach, Landrichter
uud den sich allenfalls ausweisenden Erben nach Gesetzes-Vor schrift werde verhandelt werden. Willen, den 21. Sept. »g-zcz.. K. K. Landgericht Sonncnbnrg. v. Ottenthal, Landrichter. 3 V 0 rru f » n g s - E 6 Z k t. Jenewein Kurz von Jschgl in Tirol gebürtig, welcher sich schon vor etlich dreißig Jahren auö seiner Heimath entfernte, ohne daß man seither von seinein Leben und Aufenthalte etwas i» Erfahrung bringen konnte, wird hiemii auf Anlangen seiner Verwandle», und in Folge h. 277 des allg
. bürgert. Gesetzb. aufgefordert, innerhalb Jahresfrist, von heut^an gerechnet, beim unterzeichnete» Landgerichte entweder persönlich zu erscheinen, oder selbes sonst von seinem Leben nnd Aufenthalte iu Keuutuiß zn setze», widrigenfalls er ans nochmaliges Anlangen seiner eventuellen Erben bürgerlich todt erklärt werden würde. K. K. Landgericht Jschgl, am >2. Sept. 182c). . Ofner, Landrichter. *** Vorladungö-Edikt. Von dein k. k. Stadt- nnd Landrechte zu Innsbruck wird hiemit bekannt gemacht: Eö sey ani
S. d. M. Iosepha verwittwete Hold, geborne Stnck, mit Hinterlalinng einer letztwilligen Anordnung, jedoch ohne ErbSeinsetzung, da hier gestorben. Da nnn dieser Stelle unbekannt ist, od uud welchen Personen auf ihre Verlassenschast ein Erbrecht zustehet; so werden hiemit alle jene, welche hieranf Ansprüche als Erben oder als Gläubiger, und überhaupt aus was im mer für enie.u Rechtsgruude zu macheu gedenken, erin nert , ihr Erbrecht oder Forderung binnen einem Jahre um so gewi>>er bei diesem k. k. Stadt
- und Landrechte als Abhandlnngs-Instanz anzumelden uud sich gehörig aus zuweisen, als widrigenfalls diele Verlassenschast mir dem aufgestellten Kurator und den sich allenfalls anSweifendei» Erben nach Vorschrift der Gesetze verhandelt werden. Innsbruck, deu 10. März >82»). Johann Ritter v. Jenni!, Präsident, v. Fischer, Landrath, v. Gilni. Landraih. Jos. v. Kappeller, Sekretär.