jener Zeit von ihm nichts mehr in Erfah rung gebracht werden konntj, so wird Ankqn Fill hie mit aufgefordert, sich bin»,» Jahresfrist bei gefertigtem Gerichte zu stellen, oder über Leben und Aufenthalt Kunde zu geben, wjdrigenS zur Todeserklä rung geschritten, und sesn Vermögen den gesetzlichen Erben ciiigeantwortel werden würde. K. K. Bezirksgericht Bozen, am 12. Juni 1351. v. Mcrl. ^ 3 ßdikt. Nr- 4626 Vom k. k. Bezirksgerichte Kältern wird bekannt ge macht, daß in der Eretulionssache des Johann Meraner
verständiget, daß sie nach Vorschrift des Gubcriiial-Cirknlars vom 6.April 1340 Zahl 6730 dieselbe bei Vermeidung der in dem selben ausgedrückten Rechtsfolgen bis zum 26. September d. IS. hierorts anzumelden pabsn. Jmst, am 23. Juni 1351. . F. Schandl. 3 Edikt. . Nr. 886 Vom k. l. Bezirttgerlchte Montafon die gesetz lichen Erben der am 19. Februar 1349 verstorbenen Anna Maria Tschug, verehelicht gewesenen Christian Zudrell von St. Galkenkirch, aufgefordert, sich binnei» e I ii e m I a h r e von dem unten
angesetzten Tage an gerechnet, bei dlesenr Bezirksgerichte zn »iielden, ihr Erbrecht auszuweisen, und ihr Erbserkiären anzubringen, als WidrigenS der Nachlaß dem Witwer Christian Zudrell, der sich erdserklärt hat, ein geantwortet werden würde. SchrnnS, am 9. No?. >350. Der k. k. Bezirksrichter: - Schandl. - 3 Erben-VorrufungS-Edikt. . Nr. 372 Aon dein k. k. Bezirksgerichte NauderS werden die ge setzlichen Erben der den 20. niiv 25. März 13u0 verstorbe nen Eheleute Thomas Prantner und Ursula Jäger
würte, und den sich allfällig später meldenden Erben ihre Erbansprüche nur so lauge vorbehal ten blieben, als sie durch Verjährung nicht erloschen wären. NanterS, den 7. Nov. 1350. Der k. k. Bezirksrichter: v. Bildstein. 3 ' Edikt. Nr. 436 Vom k. k. Bezirksgerichte zu Kastelruth werden die gesetzlichen Erben der am 13. September d. Js. im Pfrzin- denhause zu St. Ulrich mit Hinterlassung einer letzten Wil lenserklärung uud einem Vermögen ;'on circa 1500fl. ver storbenen Chrjsting Mauroner, ledigen
gesetzliche,. Erbe», der Geschwister und deren Nachkommen des zu Obletta in der Gemeinde St. Christina in Gröten, am 9^ d. Mts, verstorbenen ledigen Bauersmannes Joseph J nsnltt, ein Miterbe, nämlich Peter Ittsn M, Bruder des Erblassers,' linbckannten Aufenthaltes ist, so werden sämmtliche noch nicht angemeldete Erben hiemit aufgefordert, binnen e i n e in I a h r e, - von dem nnten angesetzten Tage an gerechnet', ihr Erbs erkiären unter Ausweisung .des gesetzlichen Erbrechtes bei diesem Bezirksgerichte