Behausung zu St. Nikolaus nebst dabeiliegenden Garten, gränzend 1. und 2. an Johann Morand,ll Erben, 3. Johann Frank, 4. Dorfweg, bewendet auf 2750 sl. Oest. W. 2. Ein Weingut zu Neiibadleith, bestehend in 2 Abtheilungen von 10 Starland, gränzend 1, 4. an Gemeindeweg, 2. Baroli di Pauli und Theres An- dergasse», 3. Alois Pillou, bewertbet auf 2300 fl. Oest. W. am 20. Mai und nöthigeiifalls am 20. Juni d. Js. immer um 3 Ukr Nachmittags in dai- grr AmtSk.,nzlei Nr. 6 gegen Bekanntgabe der Be- dingnngen
einer letztwilligeu Anord nung gestorben sei, — zn Folge welcher sie zu Erben der Hälfte ihres Nachlasses alle ihre Verwandten, welche zur gesetzlichen Erbfolge „ach ihr berufen wären, dann zn Erben der anderen Hälfte ihres Nachlasses alle /ene Verwandten ihres seligen Gat ten Leopold de Poda Edle» von Neuhanß, welche zur Zeit ihres Ablebens zur gesetzlichen Erbfolge nach ibm berufe» wäre», ernannt har. Da diesem Gerichte unbekannt ist, ob und welchen Personen anf ihre Verlassenschaft ein Erbrecht zu stehe
werden die gesetzlichen Erben des den 25. Jänner 1862 verstorbenen Michael Thomaseth, Bauers beim Rits^en in St. Michael d. G. aufgefordert, binnen Einem Jahre von dem unten angesetzten Tage an gerechnet, sich bei diesem Bezirrsamte zu melden, und unter Ausweisung ihres gesetzlichen Erb rechtes ihre Erbserklärnng anzubringen, widrigens die Verlassenschaft mit jenen, die sich erbserklärt haben, verhandelt und ihnen eingeantwortet, der nicht angetretene Theil d-r Verlassenschaft aber, oder wenn sich Niemand erbserklärt
hätte, d e ganze Ver lassenschaft vom Staate als erblos eingezogen würde, und den sich allfällig später ineldeuocn Erben ihre Erbansprüche nur so lange vorbehalten blieben, bis sie durch Verjährung nicht erloschen wären. Kastelruth, den 28. März 1862. Der k. k. Bezirksvorsteher: N e i b in a p r. 3 G d i L t. Nr. 550 Von dem k. k. Bezirksgerichte Schlanders wird bekannt gemacht, cs sei am 30, März 1861 Anna Schuster, Witwe d-S Sebastian Pohl in Schlan. ders mit Hinterlassung einer letztwilligen
Anordnung gestorben. Da dem Gerichte der Aufenthalt des Sohnes Anton Pohl, Metzgerknecht von Schl.rnders unbekannt ist, so wird derselbe aufgefordert, sich binnen Einen« Jahre von dem unten gesetzten Tage an bei diesem Gerichte z» melde» nnd die Erbserklärnng anzubrin gen, widrigenfalls die Verlassenschaft mit den sich meldenden Erben uud für ibn aufgestellten Kurator Kaspar Pohl, Klekngütler in Schlanders abgehan delt werden würde. Schlanders am 10. Februar 1862. Der k. k. Bezirksvorstand: K l i n g l e r.