eine in diesem Bezirke wohnhafte Person , der die gerichtlichen Verordnungen zuzustellen sind, um so gewis ser anzuzeigen, alS für einen solchen sonst auf seine Ge fahr und Kosten ein Kurator von Amlswegen ausgestellt, und lediglich diesem die gerichtlichen Verordnungen zuge stellt werden würden. K. K. Landgericht Kältern, den 25. Juni 1841. Slöckl. Landrichter. Dr. Rapp, Aktuar. 2 VorladungS-Edikt. Vom k. k. Landgerichte GlurnS werden auf Ansuchen der Erben des am 10. d. M. verstorbenen Herrn AloiS Theuille
« ihnen «in Pfandrecht ge bühr». Zugleich wird auch Behuf» der Li<ft»id,rung der an gemeldeten Forderungen auf den 16. August d. I., Vor mittags 9 Uhr, Tagsatzung dahier anberaumt, wobei die Gläubiger und Erben mit dem zu erscheinen haben, daß die Ausbleibenden den Beschlüssen der Gegenwärtigen alS beigetreten angesehen werden würden. K. K. Landgericht GlurnS, den 17. Juni 1841. Neißl, Landrichter. 2 Edikt. Am 22. Februar 1841 verstarb zu St. Vigil im 73. JahreSalter Maria Pitschieler, von Gröden in St. Ulrich
gebürtig, im ledigen Stande ohne Sukzession oder Te stament mit Hinterlassung eineS ungefähren reinen Ver mögen« von 450 fl. R. W. Da ihre Erben, so wie der Aufenthaltsort derselben diesem Gerichte unbekannt ist, so werden dieselben hiemit erinnert, sich binnen einer Jahresfrist bei dem gefertigten Gerichte um so gewisser zu melden, und die dießfällige ErbSerklärung einzureichen, als widrigenfalls auch ohne deren Beikommen die Verlassenfchaft mit den sich mel denden Erben, und dem für sie in der Person
des Franz Morlang, Webers zu St. Vigil, aufgestellten Kurator abgehandelt werden würde. K. A. Landgericht Enneberg. St. Vigil, den 30. Juni 1841. v. KlebelSberg, Landrichter. v. Wenzl, Kanzellist. 2 Edikt. Vom k. k. Landgerichte Montafon wirdhiemit bekannt gemacht, ek sey Anna Margaretha Gavatz von St. Gal- lenkirch am 25. Mai d. I. mir Hinterlassung einer letzt- ivilligen Anordnung, in welcher ihr Gatte Christian Rö mer und ihre Geschwister Adelheit und Franz Joseph Gavatz zu Erben eingesetzt worden
, verstorben. Da nun der Aufenthaltsort deö FranzJofeph Gavatz den» Gerichte unbekannt ist, so wird derselbe erinnert, sich binnci, einer Jahresfrist bei diesem Gerichte um so gewis ser zu melden und die dießfällige ErbSerklärung einzurei chen, als widrigenfalls auch ohne dessen Beikommen die Verlassenfchaft m^t den sich meldenden Erben und dem für ihn in der Person des Christian Brumold ausgestell ten Kurator abgehandelt werden wurde. K. K. Landgericht Montafon. SchrunS, den 9. Juli 1841. Widerin