würde, und den sich allfällig später meldenden Erben ihre Erbansxrüche nur so lange vorbehalten blieben, als sie durch Verjährung nicht erloschen wären. - Zugleich werden alle diejenigen, welche an der Ver lassenfchast des benannten Neururer als Gläubiger eine Forderung zu stellen haben, zur Anmeldung und Dar? thuung derselben bis 18. März d- IS. aufgefordert, widrigenfalls sie nicht mehr gehört werden würden. NauderS, am 9. Jän. 1851. K. K. V e r l S g e ri ch t.. - -v.',VUdstrin,.V«zIr!Srichi«r. 5 Bau versteigerungS
Vom k. k. Bezirksgerichte Montafon werden die gesetz lichen Erben der am IS. Februar 1349 verstorbenen Anna Maria Tfchug, verehelicht gewesenen Christian Zudrell von St. Gallenkirch, «tufgefordert, stch binnen > ' e i n em I a y r e von ^dem unten angesetzten Tage an gerechnet, bei diesen» Bezirksgerichte zu melden, ihr Erbrecht auszuweisen, und ihr Erbserklären anzubringen, ,als »vidrigens der Nachlaß dein Witwer Christiün Zudrell, der sich erbSerklärt hat, ein- gtantwortet werden ivürde. ' SchrunS, am 9, Nov. >320
.' . Der k. k. Aezirkörichterz ' ' , Schandl. / ^ 2 Erben-Vorrufungs-Edikt. Nr. 372 .Von dein k. k. Bezirksgerichte NaiiderS werden die. ge setzlichen Erben der den 29. und 25. März 1850 verstorbe nen Eheleute Thomas Prantner und Ursula Jäger, ge- weste Bauersleute in NauderS, aufgefordert, binnen ^ einem Jahre / von dem unten angesetzten Tage an gerechnet, sich bei die sem k.k. Bezirksgerichte zu melden und unter Ausweisung .ihres gesetzlichen Erbrechtes ihre Erbscrkiärung anzubringen, widrigenS die Verlassenschast
mit jenen,.die sich erbserklärt haben, verhandelt und ihnen eingeantwortet, der nicht an getretene Theil der Verlassenschast aber, oder wenn sich Nie- nland erbSerklärt hätte, die gqirze Verlassenschast vom Staäte als erblos eingezogen würde, und den sich all fällig später meldenden Erben ihre Erbansprüche nur so lange vorbehal ten blieben, als sie durch Verjährung nicht erloschen wären. Nauders, den 7. Nov. 1359. Der k. k. .Vezirksrichter: v. Vildstein.' Edikt. Nr. 436 Vom k. k. Bezirksgerichte zu Kastelrüth
werden die gesetzlichen Erben der am 13. September d. IS. im Psrün- denhause zu St.Ulrich mit Hinterlassung einer letzten Wil- lenserkläning und einem.Vermögen von circa 1509fl. ver storbenen ChristinaMauroner, .ledigen Anstreicherin von dort, ausgefordert, binnen einem Jahre r von dem Ufitenangesetzten/Tage an gerechnet, sich bei die sem Bezirksgerichte zu melden und unter Ausweisung ihres Erbrechtes die Erbserklärung anzubringen,, widrigens die Verlassenschaft mit-jenen, dii sich bereits erbserklärt