wird eine Tagfatzuiig auf den 1. Juli 1918 vor mittags 9 Uhr bei diesem Gerichte, Zimmer Nr. 50, anberaumt. Der Gemeinschnldner hat bei der Tagsatzung per sönlich zu erscheinen. K. k. Kreisgericht Bozen, Abt. HI, am 15. Jnni 1918. 668 Ter Konkurskommissär: Riccaboua. Konfiskationen.- 1 G.-Zl. V 122/18/22 Edikt zur Einberufung eines Erben, dessen Aufenthalt unbekannt ist. Anna Mair (Mayer), Besitzerin in Lei- fers, Südtirol, ist am 29. März 1918 gestorben. Eine letztwillige Anordnung wurde nicht vorge funden
. Zu den gesetzlichen Erben gehört auch Luzia Mair, Schwester der Verstorbenen. Frl. Luzia Mair (im Jahre 1909 Haushälterin bei Schweighofer in München, Senefelderftr. 5/4), deren Aufenthalt dein Gerichte unbekannt ist, wird aufgefordert, binnen einem Jahre von heute ab, bei diesem Gerichte sich zu melden. Nach Ablauf dieser Frist wird die Berlassenschaft mit den übrigen Erben und dem für die Abwe sende bestellten Kurator Herrn Alois Moser, Besitzer in St. Jakob - Leifers, abgehandelt werden. K. k. Bezirksgericht
Bozen, Abt. V, am 14. Juni 1913. 66 t Dr. Abram. G.-Z. V 161/18/7 Aufforderung an die Erben, Vermächtnis' nehmer und (Staubiger eines AnsländerS. An, 31. März 1918 ist der nach Klein-Külzig. Kreis Soran, Provinz Brandenburg, zuständige preußische Staatsbürger August Schelinski als Oberjäger des kgl. bayer. Geb.-Jnf.-Baon. in Jmmenftadt-Bayern ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung verstorben. Schelinski hatte seinen letzten ständigen Wohn sitz (Aufenthalt) in Siebeneich, Gemeinde Ter- lan
, Bezirk Bozen Gemäß 8Z 137,' 138 kais. Pat. v. 9. August 1854, R.-G.-Bl. Nr. 208, werden alle Erben, Vertnächtnisnehiner und Gläubiger, die österr. Staatsbürger oder Hierlands sich aufhaltende Fremde sind, aufgefordert, ihre Ansprüche an den Nachlaß bis längstens 16. August 1918 beim gefertigten Gerichte anzumelden, widrigens der Nachlaß ohne Rücksicht auf die. Ansprüche au die ausländische Behörde oder eine von dieser legi timierte Person ausgefolgt werden kann. Zugleich werden gemäß Z 140, kaiserl
. Patent vom 9. August 1854, N.-G.-Bl. Nr. 208, die ail- fälligzn auswärtigen Erben und Vermächtnis nehmer aufgefordert, ihre Ansprüche in der gleichen Frist anzumelden und bekanntzugeben, daß sie die Abtretung an die ausländische Be hörde verlangen, widrigens, wenn letztere nicht selbst die Abtretung verlangt, die Abhandlung hierlands und zwar mit d^n sich meldenden Er ben allein gepflogen würde. K. k. Bezirksgericht Bozen, Abt. V, am 14. Juni 1918. 662 Dr. Ned. Amortisationen