Bei Abgang näherer gesetzlicher Erben fällt der Nach, der Kon?ur»glck,ib,g«r der Johann Thàifchen Ver^ss,«. laß des Verstorbenen auf dle Großeltern und deren Nach, schaft zu NalS die öffentlich- Versteigerung der zu d -r.^ kömmlinge. ^ ^ ^ ^ ^ M-is- gehörigen Realitäten bewilliget worven se», à. Des Erblassers VaterS Christoph MaderS Eltern lich» ^ waren Jakob Mader und Maria Scharnier, die Eltern Eine Behausung, das Häusler oder Stawvsba..» der Mutter des Erblasser», mit Namen Anna Krane,vit
- genannt, niir Nr. 12 bezeichnet, welche Stube, ter, hießen Konrad Kranewitter und Susanna Deutsch- Kammern, Keller und Torkel in sich hat; hiezu gehört- mann. ^ Ein Krautgarten, nach dem Steuerkataster von Da nun alle gesetzlichen Erben dem Gerichte nicht be. beiläufig 20, nach der Angabe der Gläubiger aber von kann» sind, so werde» audurch alle, welche auö waS im- So Klaftern, und für einen Achtlhof die Theil- und G, mer für einem Rechtsgrunde Ansprüche auf den Nachlaß meinde - G-rechtigkeit
. Sie wurde» von den verpflicht machen wollen, aufgefordert, ihr Erbrecht binnen einem ten Schätzmännern auf 42S fl. bewerthet. Jahre um so sicherer bei diesem Gerichte alö AbhandluugS- (5. Ein Stück Acker und Weinbau auf der >f>aid von Instanz anzumelden und zu erwei>eu, als widrigenS diese »3 Gräbern und sc, Klaftern : diese Realität wurde von Werlaìlenschaft mir dem aufgestellten Kurator und den sich den Schätzmännern auf (>ov fl. bewerthet. anSweisenden Erben nach Vorschrift der Gesetze
auf von 7 ist. L. 3c>Klaftern oder i >.4 Jauch 2,4 >/2^ìlaf- weiteres Anlangen für toyt erklärt, und sein in 7^ fi. R. ter, gränzt ». an den gemeinen Weg, 2. an JohannKas- W. bestehendes Vermögen denjenigen eingeräumt werden sals Erben, 3. an Jgnaz Widmann und Vigil Pomella, würde, welchen es »ach den Gesetzen gebührt. und 4. an Jobanu Gabler, und ist luteigen. K. K. Landgericht GluruS, den 9. Mai ,323. Der AuSrufSpreis hiefür besteht in fl. >6 kr. Putz, Landrichter. »kus. R. W. . - , UebrigenS geschieht die Veräußerung
unter nächste» 1 V 0 rla d u u g S-E d i kt. henden . Vom k. k. Landgerichte Karncid uud Ienefien zv Bo« Bedingungen, tzen wird hiemit bekannt geniächt: Es sey auf Anlangen l. Wird diefe Realität nicht acl inensurnrn, so»« der gesetzlichen Erben der am iti. v. M. gestorbenen Eli» dern oc! cr>^p„s ohne Nachmessung veräußert, so ivit fabeth Klotz, veiebelichte Stifter, in Girla» zur Erfor- überhaupt für die Angabe der Ncallasteu nicht gehaftet, schling des Werla»eiischafts. Schnldenstaiides die öffeiitli