einige Erben zu diesem Nachlasse gemeldet haben, jene aber großmütterli- cher Seite gänzlich unbekannt sind; so werden selbe mit telst gegenwärtigen EdiktS anmit ausgefordert, sich binnen einem Jaì,re a 6atc> um so gewisser bei diesem Landgerichte ihres Erbrechtes auszuweisen, als widrigenfalls das Ab- handlungsgeschàfì zwischen den Erscheinenden der Ordnung nach ausgetragen, und das vorhandene Vermögen uuter ihnen vertheilt werden wird. K. K. Landgericht Fügen im Zillerthale, den28.Dez. ,8:0. v. Payr
, und sein hierland:S befindliche Vermögen den sich ausweisenden Erben einainnorten würde. Feldkirch. den 14. Dez. 1820. K. K. Civil - und Criminalgericht für Vomrlberg. I. G. Berreitter, Präses, v. Gilm, k. k. Rath. Rungger, k. k. Rath. Fr. Ritter v. Haselmayer, Sekretär. T Bekanntmachung. Dem Christian Berchtold Glasser von DalaaS, wur de wegen Verschwendung die eigene VermögenSverwaltung abgenommen, und über dessen Vermögen der Fr. Taver LuziuS Tschall in DalaaS als Kurator aufgestellt. Welches hiemit
, und sein BermSgen den sich ausweisenden Erben eingeantwvrter würde. Feldkirch, den ig. Dez. 18:0. K. Zt. Civil- und Kriminal - Gericht für Vorarlberg. I. G. Berreitter, Präse«. Rungger, k. k. Rath, v. G.üßer, k. t. Raih. Fr. Ritter v. Haselmayer, Sekretär» a Bekanntmachung. Die dießgerichtlichen Unterthans - Söhne, als: Johann Güster von St. Martin, Joseph Marih von Walten, Barrlmä Frick zu Breiteben, und Anron Brugger zu Langwies, haben, und zwar die zwei erster» alà Gemeine deS t. baier. Bataillons Wrede
ad intesterò verblichen, und hat ein erst noch zu liquidirendeS Vermö» gen von beiläufig 8000 st. W. W. zurückgelc>»en. Wedee in der ersten noch zweiten Linie finden sich Erben vor; daS Erbrecht gehet sohin auf die dritte Linie, und zwar da die väterlichen und mütterlichen Großältern der Erblasserin be reits verstorben sind, auf ihre Nachkommenschaft über, welche von mütterlicher Seite, nicht so aber von der väter lichen bekannr sind. Die väterlichen Großältern der Maria Wallnöfer wa ren Peter Wallnöfer
und Elisabeth Veith, Bauersleute in der Gemeinde Brad, von welchen nebst dem Vater der Erblasserin auch eine sichere Barbara Wallnöfer, welche mir einem gewissen Lutl verehelicht gewesen, und in dep Folge (mit oder ohne Leibeserben, konnte zur Zeit nicht- erhoben werden) mit Tode abgegangen ist, abstammt. Auf Ansuchen der bekannten werden die bisher unbe kannten Erben anmit aufgefordert, sich binnen einem Jahre zum fraglichen Nachlasse um so gewi»er zu legitimiren. alS außer denen derselbe ohne Rücksicht