5»v s d i r t. «r. 4040 Gemäß gepflogen»» Erhebung»«^ ist Johaw»Aktton Engstler, Bauersmann von Sonntsg,. se<t mehr als 30 Jahren unbekannt wo abwesend. Auf Ansuche« seine» Sohnes Joseph Engstler von Sonntag wird nun Johann Anton Engstler aufgefor dert, binnen einen» Jahre bei diesem Gerichte zu erscheinen, oder dasselbe auf eine andere Art in die Kenntniß seines Lebens zu sehen, widrigens derselbe nach Umfluß obiger Frist ^auf welkeres Ansuchen der Erben als todt erklärt w,ive
»i i K. K. Bezirksgericht vludenz, am 27. April 1353. 0r. Sa^ndhichler, BezirkSrichter. 3 ' Erb vo r r u fu ngs-Edttt. Nr. 1157 Von dem k. ?. Bezirksgerichte NaudeVs werden die gesetzlichen Erben der den Lb. März d. Js. verstorbenen Anna Maria Greiner, Tochter der verstorbenen Eheleute Johannn Grein«r und Katharina Thöoi von Lasein in LangtauserS aufgefordert, binnen einem Jahre, von dem unten angesetzten Tage au gerechnet, sich bei diesem k. k. Bezirksgerichte zu melden, und unter Ausweisung ihres gesetzlichen
Erbrechtes ihre Erbserklärung anzu bringen, widrigens die Verlassenschaft mit jenen, die sich erbSerklärt haben, verhandelt und ihnen eingeant wortet, der nicht angetretene Theil der Berlassenschast aber, oder wenn sich Niemand erbSerklärt hätte, die ganze Berlassenschast von» Staate als erblys eingezogen würdet und den sich allfallig später meldenden Erben ihre Erbansprüche nur so lange vorbehalten blieben, als sie durch Verjährung nicht erloschen wären. Nauders, den 22. April 1353. Bildstein
, Beiirksrichter. Netzer. Edikt. Nr. 2450 Am 18. Jänner 1851 ist Anna Maria Metzler im ledigen Stande zu Bezau mit Hinterlassung einer am 19. Februar 1830 gerichtlich errichteten letztwilligen Anordnung verstorben, in welcher sie ihre Geschwister Joseph und Maria Barbara Metzlex zu Erben ihres Nachlasses beru en und ihnen aus den Fall ihreö Ab lebens die zwei weitern Geschwister Maria Katharina und Andreas Metzler und beziehungsweise die in ihre Fußstapfen tretenden Kinder fideikommissarifch substi-> tuirt
,.sv wie jedem der als Nacherben berufenen .Ge schwister oter im Falle frühern Ablebens, deren Kindern ein Legat von 22 fl. R. W. zugedacht hat. Joseph Anton Egender, Sohn der verstorbenen Maria Katharina Metzler; dann die Kinder des gleich falls verstorbenen Andreas Metzler, deren Namen und Aufenthalt dein Gerichte unbekannt ist, werden nun als gesetzliche und zugleich iin Testamente berufene Erben aufgefordert, binnen einem Jahre, vom unten an gesetzten Tage an gerechnet, sich bei diesem Gerichte zu melden