. Leitner ohne Hinterlassung einer letztwilligen An ordnung gestorben. Ihre gesetzlichen Erben sind ihre Kinder Gertraud Ploner verehel. Scheiber, Christian, Anton, Rupert und Johann Ploner. Da der Aufenthalt der 4 Letztgenannten unbekannt ist, so werden dieselben ausgefordert, sich binnen Einem Jahre von dem unten gesetzten Tage an bei diesem Gerichte zu melden und die Erbserklärung anzubringen, widrigenfalls die Verlassenschaft mit den sich meldenden Erben und dem für sie aufgestellten Curator
Christian Leitner, Tomeles zu Mayrhof in St. Jakob, abgehandelt werden würde. K. k. Bezirksgericht Windisch-Matrei am 18. April 1893. 490 Der k. k. Bezirksrichter: Dr. Welz hofer. 2 Erbeu-Borrufungs-Edikt. Nr. 1507 Von dem k. k. Bezirksgericht Glurns werden die gesetzlichen Erben der den 11. Februar 1893 ver storbenen Anna Stampfer geb. Jenal in Laatfch aufgefordert, binnen Einem Jahre von dem unten angesetzten Tage an gerechnet, sich bei diesem Gerichte zu melden und unter Ausweisung ihres gesetzlichen
Erbrechtes ihre Erbserklärung anzubringen, widrigens die Verlassenschaft mit jenen, die sich erbserklärt haben, verhandelt und ihnen eingeantwortet, der nicht ange tretene Theil der Verlassenschaft aber, oder wenn sich Niemand erbserklärt hätte, die ganze Verlassenschaft ! von« Staate als erblos eingezogen würde, und den sich allfällig später anmeldenden Erben ihre Erban sprüche nur so lange vorbehalten blieben, bis sie durch Verjährung nicht erloschen wären. K. k. Bezirksgericht Glurns am 18. April 1893