, oder bis d^hin ihr Gesuch schrift lich zu überreichen, widrigen« den 'Gläubigern an diese Verlassenschaft, -wenn sie durch die Be zahlung der angemeldeten Forderungen erschöpft würde, kein weiterer Anspruch zustände, als in sofern ihnen ein Pfandrecht gebührt. KGL. BEZIRKSGERICHT BOZEN Abt. HI, am 3. Februar 1922. ABRAM 646 Zweite Einschaltung. A III 124-21; P III 53-21 - 25 AUFFORDERUNG an die Erben, Vermächtnisnehmer und Gläubi ger einer Ausländers Michael Choeholka, Lokomotivführer in'Bozen zuständig nach Patzau
-Pilgram, Tachechoslove- kischer Staatsbürger, ist am 11. April 1921 ge storben. Eine letztwillige Anordnung wurde nicht vor gefunden. Alle Erben, Vermächtnisnehmer und Gläubi ger, die ital. Staatsbürger oder hierlands sieh aufhaltende Fremde sind, werden aufgefordert, ihre Ansprüche an die Verlassenschaft bis zum 15. März 1922 beim gefertigten Gericht« anzu melden, soweit dies nicht bereits geschehen. Sonst kann die Verlassenschaft ohne Rüeksieht auf diese Ansprüche an die ausländischen Erben
ihr ausgefolgt werden. Die auswärtigen 'Erben und Vermächtnisneh mer werden aufgefordert, ihre Ansprüche in der angegebenen Frist anzumelden, soweit dies nicht bereits geschehen. Sonst wird die Abhandlung hier und »war bloss mit den sich meldenden Erben gepflogen werden. KGL. BEZIRKSGERICHT BOZEN Abt III, am 30. Jänner 1922. ABRAM 847 Dritte Einschaltung. Gesch. ZI. A III 172-21-8 AUFFORDERUNG an die Erben, Vermächtnisnehmer und Gläubi ger eines Ausländers Ludwig Thusspaiss, Sehriftsetzier, zuständig aaicli
Rosenheim, reichsdeutscher, Staatsbür ger ist am 12. Juni 1921 gestorben. . Eine leztwillige Anordnung wurde nicht vor gefunden. Alle Erben, Vermächtnisnehmer und Gläubi ger, die italienische Staatsbürger oder hierlands sich aufhaltende Fremde sind, werden aufgefor dert, ihre Ansprüche an die Verlassenschaft bis zum 1. März 1922, falls solches nicht bereits er folgt ist, beim gefertigten Gerichte anzumelden, FOGLIO ANNUNZI LEGALI 19 Gli «redi esteri e legatari vengono diffidati ■ad annunciare le loro
pretese del pari entro il detto termine, se ciò non è già avvenuto, altri menti l'eredità verrà per trat, tata, sóla con gli -eredi annunciatisi. il. GIUDIZIO DISTRETT. DI BOLZANO Sez. Ili,.li .21 gennaio 1922. ABRAM 64« Sonst kann die Verlassenschaft ohne Rücksicht auf diese Ansprüche an die ausländische*! Erben ausgefolgt werden. Die auswärtigen Erben und Vermächtnisneh mer werden aufgefordert, ihre Ansprüche gleich falls in der angegebenen Frist anzumelden in soweit dies noch nicht geschehen