dung der im holien Gubernial-Eirkulme vom 6. April 184Y ausgesprochenen Nechtsnachtheile bis 31. Jänner k. IS. hieher anzumelden. K. K Bezirksgericht Kältern, den S7. Oktober 1852. Or. Rapp. 2 ErbenvorrufungS-Edikt. Nr. 6795 Von dem k. k. Bezirksgerichte Reutte werden die gesetzlichen Erben des den 27. Mai 1850 verstorbenen Franz Randl, ledigen Hausbesitzers zu Lermoos und Sohn der verstorbenen Eheleute Joseph Randl »und Regina, gcborne Dietrich, aufgefordert, binnen einein Jahre, von dem nnlcn
angesetzten Tage an gerechnet, sich bei diesem Bezirksgerichte zu melden und unter Aus weisung ihres gesetzlichen Erbrechtes ihre Erbserklärung anzubringen, widrigenS die Aerlassenfchaft mit jenen, die sich erbserklärt haben» verhandelt und ihnen einge- antwortet, der. nicht angetretene Theil derVerlassenfchaft aber, oder wenn sich Niemand erbserklärt hätte, die ganze Verlassenschaft vom Staate als erblos eingezogen wurde, und den sich allfällig später meldenden Erben ihre Erbansprüche nur so lange
, k. k. Bezirksrlchler. v. Braitenberg, k. k. Adjunkt. 2 Erbvo rrufungS-Edikt. >Nr. S755 Von dem k. k. Bezirksgerichte Reutte werden die gesetzlichen Erben des den 3. Juni zu WattenS verstor benen ledigen Papiermachergesellen Joseph Kcrber von Ehrnzald, und zwar insbesondere dessen abwesende Bin der Kaspar und Franz Kerber aufgefordert, binnen einem Jahre, von dem unten angesetzten Tage an gerechnet, sich bei diesem Bezirksgerichte zu melden und unter Ausweisung ihreS gesetzlichen Erbrechtes ihre Erbs erklärung
anzubringen, widrigenS die Verlassenfchäft mit jenen, die sich erbserklärt haben, verhandelt und ihnen cingeantwortel, der nicht angetretene Theil der Verlas senschast aber, oder wenn sich Niemand erbserklärt hätte, die ganze Verla»elischafr vom Staate als crblos einge- ?cgen würde, und den sich anfällig später meldenden Erben ihre Erbansprüchq nur so lang- vorbehalten blie ben, als sie durch Verjährung nicht erloschen wären. Reutte, den 24. Oktober 1352. Hirn, Bezirksrichter. Zerzer, Adjunkt. 2 Sdikt
Gertraud Almberger, Ehegattin des Webermeisters Martin Buchfchwenter z» St. Martin, Ist am 4. März d. IS., 74 Jahre alt, mit Hinterlassung einer letztwil ligen Anordnung ohne Succession verstorben. Nachdem nun auch von ihren Eltern Joh. Alm berger und Magdalena Gnfler von St. Martin ke'me Nachkommenschast mehr vorhanden ist, so haben die Ab kömmlinge ihrer väterlichen und mütterlichen Großeltern al« gesetzliche Erben aufzutreten. Da nun väterlicher' SeitS die Nachkommenschaft des Joseph Almberger