-- und Darlehenskassenvereines für Außer-Ulten Nr. 269, lautend auf Anna. Hille--. brand, über, 100 X eingeleitet. Der Inhaber dieses Einlagebüchels, wird daher aufgefordert, seine Rechte binnen K Monaten vom Tage dieses. Ediktes an geltend zu machen, wihrigrüq dasselbe nach Verlauf dieser Frist für unwirksam erklärt würde. K. k. Preisgericht Bozen, Abteilung IV, am 17. Mai 1909. IS Biegeleben. K on v Stationen. 3 G.-Z. ^ SS/9 Edikt e zur Einberufung von Erben, deren Aufenthalt unbe kannt ist. Vom k. k. Bezirksgerichte Silz
wird bekannt gemacht, daß am 7. März 1909 in, Haiming im Alter vou K2 Jahren Alois Sailer. Privat aus Grins, ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung gestorben ist. Da dem Gerichte der Aufenthalt dessen Schwester Marianna Sailer unbekannt ist, so wird dieselbe aufgefordert, sich binnen einem Jahre von dem unten gesetzten Tage an bei diesem Gerichte zu melden, und die Erbserklärung anzubringen, widrigenfalls die Verlassenschast mit den sich meldenden Erben und dem für sie aufgestellten Kurator Herrn
Engelhart Dellago, Handelsmann in Haiming, abgehandelt würde. K. k. Bezirksgericht Silz, Abteilung I, am S. Mai 1909, . 134 Bergoiyas. i G.-Z. ^ III 97/9 GdiLt ? zur Einberufung der dem Gerichte unbekannten Erben. Von dem k. k. Bezirksgerichte Bozen wird bekannt gemacht, daß am 23. Februar 1909 in Bozen, Mu- sriimstraße- is/ di> lchige Private. Barbara May^ ohne Hinterlassung einer letztMlligen.-Änprdn'una' äe- storben-ist. ' - -/ ' Da diesem- Gerichte unbekänüt-ist, od' unZi. welchen? Personen- aiif
ist, mit jenen, die sich werden erbserklärt und ihren Erbrechtstitel aus gewiesen haben, verhandelt und ihnen eingeantwortet würde, der nicht angetretene Teil der Verlassenschast aber öder wenn sich Niemand erbSerklärt hätte, die ganze Verlassenschast vom Staate als erblos eingezogen. Würde, K. k. Bezirksgericht Bozen, Abteilung HI, am 8. Mai 1909. 291 Joas. ' ^ / Gesch.-Zl. > ,241/9 Aufforderung 2 an die Erben, Vermächtnisnehmer und Gläubiger eines Ausländers. Am 18. April 1909 ist der nach Wasserburg am Inn in Bayern zuständige
bayerische Staatsbürger Simon Weißthanner, Maschinist in Merän, wo selbst er seinen ordentlichen Wohnsitz hatte, ohne Hinter lassung einer letztwilligen Anordnung verstorben. Gemäß ss 137, 13» kais: Pat. v. 9^ August 1834 R.-G -Bl. 208, werden alle Erben, Vermächtnisnehmer und Gläubiger, die österreichische Staatsbürger oder Hier lands sich aufhaltende Fremde sind, aufgefordert, ihre Ansprüche an den Nachlaß längstens bis 12. Juni 1909 beim gefertigten Gerichte anzumelden, Widrigens der Nachlaß