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Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 7 di 16
Data: 08.03.1907
Descrizione fisica: 16
, daß sich der Käufer auf die Versteigerungsbedingungen und den Grundbesitzbogen stützt und falls dieselben Unrichtigkeiten aufweisen, von den Erben Schaden ersatz verlangen kann. Bei diesem ganz merkwürdigen Falle kommen aber verschiedene Umstände in Betracht, welche die Erben von einer Schadenersatzpflicht vielleicht entheben können. 1. Han delt es sich darum, wer die Schuld an der falschen Ausfertigung des Grundbesitzbogens trägt. Ist daran das Steueramt schuld, dann muß der Staat den Erben den Schaden ersetzen

. 2. Kommt es darauf an, ob der Verfasser der Versteigerungsbedingungen an der unrichtigen Ausfertigung derselben Schuld trägt. Ist dies der Fall, dann ist dieser den Erben zum Schadenersätze verpflichtet. 3. Ist cs noch immer fraglich, ob und inwieweit der Käufer einen Schaden überhaupt erlitten hat. Wenn die Schätzung ergeben sollte, daß das Bauernanwesen auch ohne diese drei Waldpar zellen den gleichen Wert hat, um welchen der Käufer es nach den unrichtigen, vorliegenden Urkunden mit diesen drei

Parzellen ge kauft hat, dann wird es ihm schwer fallen, einen Schaden nach- zuweisen. Einen eventuell entgangenen Gewinn könnte er nur dann gegen die Erben geltend machen, wenn er nachweist, daß die unrichtige Ausfertigung der Versteigerungsbedingungen des Grundbesitzbogens absichtlich von euch veranlaßt wurde. Wir raten den Erben, in dieser Angelegenheit recht vorsichtig vor zugehen und nicht mit dem Käufer sofort eine Vereinbarung zu treffen, da sie sonst für den Fall, als sie tatsächlich

Schadenersatz leisten müssen und sie mit dem Gegner sich diesbezüglich aus- gleichen, die Erben ihr Rückersatzrecht gegenüber dem Schuld tragenden verlieren könnten. Es wäre daher ratsam, dem Käufer nahe zu legen, zusammen mit den Erben zum Bundes- anwalte Dr. Kerschbaumer in Bozen zu gehen, welcher nach Prüfung des Sachverhaltes und nach Einsicht der der Versteigerung zu Grunde gelegenen Akren die nötigen Aufklärungen geben wird. Sollte der Käufer hiemit nicht einverstanden sein, dann sollen ihm die Erben

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Neueste Zeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 28.08.1917
Descrizione fisica: 4
gegen die. Friedensbote des Papstes. W. Lugano,.25. Mg. Ms Livorno^wird gemeldet, H alle östlichen dieser unter Kardrmrl' Maffi stehenden Wzese an sthre Gemeinden Schreiben gerichtet haben, «in sie, bezugnehmend auf die Note des Mpstes, vor gefährlichem Trug warnen, die Vaterlandsliebe rD- iett und die Gläubigen auffordern, die nationale Wider- Mdskraft zu stärken, da lediglich die Regierungen. Über krieg oder Frieden zu entscheiden hätten. fyimatlicbes. Mniv e r s.i t ä t s - P r o f. D r. Wilhelm Erben.) Nchem

schon im Laufe des Schuljahres die Professoren MZkala und Steinacker dem Rufe an andere Universi- Än Folge leisteten, schloß mit Ende dieses Jahres auch J)m Prof. Dr. Wilhelm Erben seine ersprießliche Lehr- Äigkeit an der Alma mater oenipontaua ab, um in Graz ols Nachfolger Loferts, des bekannten Geschichtsschreibers dr österreichischen Gegenreformation, zu wirken. Die phil. Fakultät Innsbruck verliert an Prof. Erben einen in Fach kreisen hochangesehenen Gelehrten und eine ganz unge wöhnlich

vortreffliche Lehrkraft. Sowohl auf dem Ge biete der allgemeinen Geschichte, als auch in den verschie denen Zweigen der historischen Hilfswissenschaften hat Prof. Erben Hervorragendes geleistet und überaus zahl reich sind die Früchte der Forschertätigkeit, die die Viel seitigkeit dieses bescheidenen Gelehrten erweisen. Mit be sonderem Eifer pflegte Prof. Erben die Geschichte seines Heimatlandes Salzburg. Eine Reihe diesbezüglicher Ab handlungen erschien in den Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger

. Von der Wertschätzung der Universitätsseminare beseelt, widmete Erben sich auch mit Fleiß der Erforschung dieses Zweiges der Universi tätsgeschichte. In den „Quellenstudien aus dem histo rischen Seminar der Universität Innsbruck" hat er eine Sammlung regelmäßiger Veröffentlichungen begründet, in der bereits eine statlliche Anzahl von Arbeiten seiner Schüler erschienen ist. Die Hörer verlieren an Prof. Erben einen ihrer besten Lehrer, der es nach allgemeiner Ueberzeugung in seltener Weise verstand, in das Studium

rer Geschichte einzusühren mü) zu streng fachlicher Quel lenkritik anzuleiten. Aus diesem Grunde bedauern alle Historiker und insbesondere der Historikerklub, welcher Prof. Erben bereits 1910 in Würdigung seiner Tätigkeit zum Ehrenmitglied ernannt hat, den Weggang dieses Mannes aufs tiefste Im Gefühle aufrichtiger Dank barkeit hoffen sie, daß ihm an der neuen Wirkungsstätte eine lange und gesegnete Tätigkeit beschieden sein wird. Den Hörern der Grazer phil. Fakultät aber können sie nur Glück

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Tiroler Wastl
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Pagina 3 di 12
Data: 22.06.1902
Descrizione fisica: 12
, in Vertretung des Betroffenen unter Be rufung auf den § 19 des Pr.-G. folgende Berichtig ung schickt: „Es ist unwahr, das; Hochw. Expositus Alois Villunger die Sachen seiner kürzlich verstorbenen Häuserin ohne Einwilligung ihrer armen Erben ver schenkt hat. Wahr ist, das; bei diesem Herrn nach dem Ableben seiner Häuserin eine Schwester derselben aus Brixen und zwei andere Verwandte aus der hiesigen Gegend — von der Existenz weiterer Verwandter war dem Herrn Expositus nichts bekannt — er schienen

und die „Sachen" der Verstorbenen an sich nahmen. Wahr ist, das; Herr Expositus Alois Vil lunger dem k. k. Bezirksgerichte Lana als Abhand lungsbehörde über die Verwendung des zur Ver lassenschaft seiner Häuserin gehörigen Geldes Rech nung gelegt hat, über deren Genehmigung ihm die gerichtliche Erledigung vom 25. 5.1902 A 48/2/5 zn- ging. — Wahr ist endlich, das; sämmtliche Erben und insbesondere auch die in der berichtigten Zeitungs-Notiz erwähnte Schwester der Verstorbenen in Innsbruck mit Protocoll ddo

der armen Erben verschenkt Hab, und net wahr, daß er der armen Schwester der Verstorbenen, dö mit an Flaschl Kaffee im Sack von da nach Tscherms g'fahren ist, um ihr Erbe zu beheben, das Nachtquartier abge trieben Hab. Das Letztere ist a' gar net bestimmt behauptet gewesen, sondern es hat bloß g'hoaß'n, das; die Frau das g'moant hat. Tie ganze Sache ist kurz erzählt so gewesen: Tie verstorbene Häuserin ist fünf Jahre beim Expositus Villunger im Dienst g'wes'n und nach einer ganz kurzen Krankheit

von wenigen Tagen g'storben, wovon der Expositus aber ihre recht mäßigen Erben, d. h. ihre zwoa armen Schwestern und die verwaisten Kinder von an Bruader von ihr, net verständigt hat, obwohl die Verstorbene ganz guate Kleider und a Sparcassebüachl von 300 Kronen hinterlassen hat. Tie oane Schwester in Brixen, dö an verkrüppelten Holzhauer zum Mann und vier, sage vier Kinder hat, dö sie alle mitanander als Wäscherin kümmerlich erhalten und durchbringen muaß, hat den Tod ihrer Schwester durch a Ver wandte

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Tiroler Post
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Pagina 13 di 20
Data: 20.01.1905
Descrizione fisica: 20
Der Kandels- und Hewerbefreund. Hute „Geschäfte". Es gibt noch genug Geld zu „verdienen", nur muß man wissen wie und wo — und genieren darf man sich nicht. Der christlichsoziale „Tiroler" in Bozen teilt folgende Fälle mit, in denen ein Jude — ein Jude „geniert" sich bekanntlich nie — es verstan den hat, in recht kurzer Zeit viel Geld zu „ver dienen". In einer Nachbargemeinde Bozens kam ein Besitz mehreren Geschwistern als Erbe zu. Man schätzt den Wert desselben auf ca. 70.000 K. Die Erben

beschlossen, den Besitz gemeinsam bewirtschaften zu lassen. Das ging so lange gut und im Frieden, bis der Jude Witterung bekam, daß einem der Erben die Auszahlung seines Erbes erwünscht wäre. An diesen Erben schlich sich nun dieser Jude heran und wußte ihn zu bewegen, seinen Anteil an dem Erbe um 12.400 K abzunehmen. Die an deren Gsechwister hatten von diesem Schacher keine blasse Ahnung und so stellte sich eines schönen Tages dieser Jude den Geschwistern als „Miterbe" des Nachlasses vor. Die Erben

waren darüber nicht wenig bestürzt, sie ahnten beim Auftauchen dieses Juden in ihrem gemeinsamen Besitz eine drohende Gefahr — und wie sich seither gezeigt hat, nicht ohne Grund. Die Geschwister beschlossen, sich von dem Juden freizumachen. Der Jude zeigte sich be reit. Er verlangte für den Verkauf seines Anteiles, den er um 12.400 K erworben hatte — — 18.000 K, also 5600 K Rebbach. Die Erben er schraken über dieses schamlose Begehren, hielten Familienrat, entschlossen sich schließlich, der Wucher gier

die 5600 K in den Rachen zu werfen, nur um diesen Menschen los zu werden. Doch die Leutchen hatten die Rechnung ohne den — Juden gemacht, denn als die Geschwister sich bereit erklärten, mit dem Juden dieses Geschäft zu machen, erklärte er, „er habe sich die Sache überlegt" und nun trete er den Erbanteil nur gegen Bezahlung von — 24.000 K ab! Da die Erben, wollen sie sich nicht um die Erbschaft bringen lassen, dem Juden diese horrende Forderung nicht akzeptieren können, so ist heute noch dieser Jude

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 4 di 10
Data: 10.07.1908
Descrizione fisica: 10
; 3. Hans Dallagiovanna, Magazinmeister der Südbahn. Das Wahllokal der sozialdemokratischen Partei befindet sich in Vollands Gasthaus. Der Wahlakt für den dritten Wahlkörper währt von 8 bis 11 Uhr vormittags; Wahltag ist der 13. Juli. Das Wahlkomitee der sozialdemokratischen Partei. * * * Ein Stück Mittelalter. Wie sich die Leser der „Volks-Zeitung" er innern werden können, schrieb der hiesige Pfarrer- Herr Prosser am 23. April 1908 an den Notar Herrn Sonvico in Kufstein, daß die Erben nach Auer Josef

, Kohlstattbauer, Alois Steinlechner, Poschbauer, Katharina Gatt, Maurerbäuerin, Duftner Lorenz, Astner Anna, Wirtin zur „alten Post" und Michael Gratt, Hausbesitzer, den Pöhn- fall, oder wie er hier heißt „Piefahl", das ist ein Prozent aus der Hinterlassenschaft noch nicht entrichtet hätten. Dazu bemerkte er, daß die Erben nach der Magdalena Edenstraßer unaufge fordert den „Piefahl" gezahlt hätten. Wir stellten in Abrede, . daß er das Recht hat, ein Prozent aus dem hinterlassenen Vermögen zu begehren

vergessen und nach wie vor wird der Piefahl be gehrt und gezahlt werden. Da wir aber wollen, daß in der Piefahlangelegenhcit enbgittig Klar heit geschaffen werde und damit nicht allenthalben Erben zu Unrecht berappen müssen, können wir uns mit den Worten des Herrn Pfarrers Prosser nicht begnügen; denn bange machen gilt bei uns nicht. Im Nachstehenden seien einige Beispiele angeführt, welche bezeugen, daß jene Erben, welche den Piefahl ablehnen, nicht zahlen brauchen und daß jene Worte in der „Imster

zu veranlassen, seinen Worten Taten folgen zu lassen. Er will die „Volks-Zeitung" klagen; wie wäre es, wenn alle jene Erben, denen der Piefahl abverlangt wurde und die be rappt haben, diesen gerichtlich rückverlangen würden. Ein interessanter Prozeß, der seines gleichen suchte. Selbstverständlich wollen wir allen, die den Piefahl „freiwillig", also „unauf gefordert" zahlen, das zweifelhafte Vergnügen nicht stören. — Das Jahr 1908 ist ein Jubel jahr! Auch der Piefahl feiert das 60jährige Jubi läum

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 12 di 16
Data: 10.01.1908
Descrizione fisica: 16
Antwort: Wenn minderjährige Erben vorhanden sind, oder andere Erben die Jnventuraufnahme verlangen, jo darf vor derselben an dem Nachlasse nichts geändert werden. Ist aber eine Jnventuraufnahme nicht gefordert oder ist die Witwe alleinige Erbin, dann kann sie allerdings mit dem Nachlasse schalten und walten wie sie will, jedoch muß sie statt der Fahrnisse den hiefür gemachten Erlös in die Verlaßmasse ewsetzen. Selbverständlich kannst du, wenn du bezüglich deiner Kurrentforderung ein Urieil

X, welche sie nach ihrem Ableben meiner Hochter schenken wollen. Wie ist es anzngehen, um dies gebührenfrei dnrchzuführen 2 Antwort: Das einfachste und billigste ist ein Testament, in welchem die Schwestern deine Tochter als Universalerben einsetzen, jedoch muß jede Schwester ein seperates Testament machen. Die Uebertragung der 8000 X im Wege einer Kessions-(Abtretungs-)urkunde) wäre allerdings billiger, wir können aber hiezu nicht raten, weil die Erben die Zession als fingiert (erdichtet) anfechten könnten. Krage 1785

- und rechtsfähig gewesen sei, so bleibt nicht anderes übrig, daß auch die Erben die vom Bauer emgegangenen Verbindlichkeiten über nehmen und erfüllen. Dieselben können aber sofort gegen den Hauptschuldner (Händler) Ersatzansprüche stellen und wäre es in diesem Falle gut, die ganze An gelegenheit bei Gericht anzuzeigen, damit rechtzeitig gegen diesen Händler vorge gangen werden kann. — Aus diesem Falle ersieht man wieder, wie gefährlich Bürgschaften, überhaupt Wechselbürgschaften, sind. Ganz besonders

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 9 di 12
Data: 14.01.1916
Descrizione fisica: 12
auch in diesem Falle die Gebühren-Begünstigung? Antwort: Die in der Fragebeantwortung 1778 w.itgeteilte Gebührenbegünstigung nach Teilnehmern am Kriege gilt nur bei Anfälle» in der gerade» Verwandschaftslinie, das heißt, wenn die Kinder oder Kindeskinder, die Eltern oder Großeltern des Erb- laffers als Erben in Betracht kommen und an dessen Frau. Für Geschwister des Erblassers gilt di» Begünstt- gung nicht. Frage 1604: Ist der Heueinkauf auch aus Salz burg verboten? Antwort: Das Heuverkaufsverbot besteht unse res

Wissens nur für die als Kriegsgebiet erklärten Provinzen (Tirol, Steiermark, Kärnten usw.) nicht aber für Salzburg. Aber auch das von dort gekaufte und eingeführte Heu darf hier nicht weiter verkauft werden und kann die Militärverwaltung nötigenfalls auch das angekaufte Heu für sich beanspruchen. Frage 1885: Wie soll ein Testament lauten, damit selbes gültig ist? Kann ich es selber schreiben und dem Erben übergeben und ist es nötig, daß das Testa- ment auch von Zeugen unterschrieben wird? Antwort

, den Aufsatz als seinen letzten Willen be stätigen. Die Zeugen müssen sich auf der Urkunde selbst als Testamentszeugen unterfertigen. Den Inhalt des Testamentes brauchen die Zeugen nicht zu wissen. Personen, welche im Testamente selbst bedacht sind, können nicht als Zeugen verwendet werden. Der Erblasser kann das Testament selbst verwahren oder dem Erben usw. in Verwahrung geben. Der Erblasser kann auch vor ernem Gerichte mündlich oder schrift lich testieren. Die schriftliche Anordnung muß

nicht übernehme«^ weil es, als landwirtschaftlicher Betrieb genommen - höchstens 14.800 Kronen wert ist. Die weichende». Erben bestehen aber auf erster«» Bettag und «fr klärten sich bereit, um diesen Preis das Anwesen ? selbst zu übernehmen, trotzdem es augenscheinlich ! ist, daß auch sie mit einer so/cken Schuldenlast nicht ! bestehen können. Welcher g steht mir offen, m»? das väterliche Anwesen zu m annehmbaren Be trage übernehmen zu körn: Antwort: Nachdem es sich hier wahrscheinlich) um einen geschlossenen

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 10 di 20
Data: 17.01.1913
Descrizione fisica: 20
und unter Kuratel war. Früher war er einigermaßen arbeitsfähig und so behielt ich ihn deswegen und aus Verwandtschaft unentgeltlich. Tie letzten acht bis zehn Jahre war er sehr oft krank, arbeitete nichts mehr und brauchte oft Tag und Nacht besondere Pflege. Erben sind mehrere vorhanden. Bin ich berechtigt, zu erklären, es sei von den 600 Kronen nichts mehr vor handen, da meine Auslagen weit mehr ausmachcn? Antwort: Wir nehmen an, daß dein verstor bener Vetter ein Testament nicht gemacht

hat. Nach dem er unter Kuratel stand, so ist es schon aus diesem Grunde nicht zulässig, daß du einfach erklärst, es sei von den 600 Kronen nichts mehr vorhanden; da wahr scheinlich von seiten des Kurators deines Vetters eine kuratclsbehördliche Genehmigung zmn Verbrauche des Stammkapitales nicht eingeholt worden sein wird und ohne eine derartige Bewilligung das Geld nicht behoben und verausgabt werden darf. Wenn die Kuratels- bchörde und die vorhandenen Erben gegen deine Er klärung, es sei nichts mchr vorhanden

du beim Abhandlungsgerichte dein Guthaben an den Nachlaß detailliert anzumelden. Das Gericht wird dann die Erben vorladen und denselben dein Gut haben zur Liquidierung (Anerkennung) vorlegen. Falls die Erben die Richtigkeit oder Höhe deiner For derung bestreiten, wird dich die Abhandlungsbehörde zur Geltendmachung deiner Ersatzforderung aus den Klagsweg verweisen. Den Ersatz der nachweisbaren Auslagen für Krankenpflege, Krankhcitskosten und Begräbniskosten sowie eine ortsübliche Entschädigung

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Bozner Zeitung
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Pagina 21 di 22
Data: 12.04.1870
Descrizione fisica: 22
, Josef Schneler, Dr. Inlins Würzer, Peter v. Mayrl, LUois Mackowitz und Nndolf Carli Zensoren und deren Stellvertreter: Die Herren: Dr. Eduard v. Farcher als Vor stand; Dr. Johann v. Kallinger, Dr. Karl v. Hepperger, Dr. Johann v. Grabmayr ^'un. uno Dr. Franz Mumelter. Namen der übrigen Herren Vereinsmitglieder: Weiland Seine kaiserl. Hoheit der Durchlauch tigste Herr Erzherzog Nainer :c. :c. durch Hoch- deffen Erben. v. Anfschnaiier Ignaz, v. Atzwang Josef sel. Erben, Dauer Alois sel. Erben

, Ealderari Alois s,l Erben, v Eomini Ludwig sel. Erben, Eivegna Lllfons, Pecorona Anton, Dullago Josef, EberUn Franz, Ferrari Gotthnrd, Igna; Freiherr v. Giova- nelli sei. i^rben, v. Hepperger Anton, Holzhammer I. A. durch Johann v. Putzer, Hslzl Leonhard, Kappeller Inton, Knostach <Larl Dr., v. Koster Gustav Dr., Josef Koßler, Franz Krautschneider, Kinsele Nichard, Kroat Johann, Lazzer Kernard sel. Erben, Lob Heinrich, Mag es Älois, Mitter- rutzner Mathias, Mathiowitz Leopold, Moar Joh. Aapt. sel. Erben

, Mnmelter Josef, Frau Merl Äntonia Witwe sel. Erben, Frau Wettl Barbara, VUtl Josef sea.. v. Paar Nichard, Nella Karl, Fran Nomen Theresia sel. Erben, v. Niccabona Denedikt, fürstbischöfl Gnaden, Vößler Josef sel. Erben, Nungg I. A. sel. Erben, Notten- fteiner Änton sel. Erben, Graf v. Sarnthein Ludwig sel. Erb«n, v. Scherer Anton sel. Erben, v. Scherer Josef sel. Erben, Scrinzi Joh. Dapt., Streiter Josef Dr., Tschurtschenthaler Franz, Thnille Jo hann, v. HValter Avalther Dr., Welponer Anton sel. Erben

, Welponer Panl, Hvachtter Älbert, AVopfner Franz, Carl v. Zallinger sel. Erben, Peter v. Lallinger, Franz Limmermann. de Wlidnholung 4 kr. Zlmer für i«lx<mallge Ein» illland Haienstein u. Bogt« Wollzeile U -, Da»b» «. «. , gort i» «cl»»Ig. wiesen, daß die Pflanzen wandern können. Freilich waren dazu Schiffe nöthig so wie verständige und sorgsame menschliche Geschöpfe und für diese die Aussicht auf einen Vortheil. Der Bortheil ist jedoch nicht einmal entscheidend» denn der Same von Un kraut

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 8 di 16
Data: 31.05.1912
Descrizione fisica: 16
etwas schuldig sei. Die Rück- - seite des Schuldscheines ist zu allen möglichen Ausrech- ; nereien benützt worden. Hat dieser Schuldschein noch Gültigkeit? Antwort: Wenn auch dein Vater von dem Be stehen dieser Schuld keine Kenntnis mehr hat und er dieselbe nie verzinste, so hat der Schuldschein trotzdem noch Gültigkeit, wenn seit der Ausstellung desselben bis zur gerichtlichen Geltendmachung der Forderung ein Zeitraum von 30 Jahren noch nicht verstrichen ist. Wenn von seiten der Erben des verstorbenen

ist, noch die sonstigen von dir angeführten Gründe, aus welchen du ableitest, daß der Schuldschein keine Gültigkeit mehr haben dürfte, sind nur Mutmaßungen, daß die Forderung nicht mehr zu Recht bestehen dürfte, aber keine Beweise. Falls die Erben nach dem Bruder deines Vaters großjährig und eigenberechtigt sind und ebenfalls, wie die Schwe stern deines Vaters, der Anschauung sind, daß die Schuldscheinforderung gegen deinen Vater nicht mehr besteht, dann kann der Schuldschein vernichtet

werden. -Sind aber minderjährige oder nicht eigenberechtigte Erben nach dem Bruder deines Vaters vorhanden und bekommt das Vormundschaftsgericht Kenntnis von dem Vorhandensein dieses Schuldscheines, dann geht die Sache nicht so einfach und handelt es sich in diesem Falle dann darum, wie die Vormundschaftsbehörde sich hinsichtlich des Forderungsanteiles der minder jährigen oder nicht eigenberechtigten Erben an dieser - Schuld stellt und ist es leicht möglich, daß diese Be- : Hörde auf die Erbringung des Zahlungsnachweises

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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 6
Data: 09.05.1854
Descrizione fisica: 6
) nicht angetretenen Theils der Ver lassenschaft aber wegen Einziehung desselben vom Staate als erblos im Sinne des §. 79 des Gesetzes vom 23.Juni 135V Nr. 255 N. G. V. das Benehmen mit Rücksicht des vorliegenden Testaments gepflogen würde, und dem sich allfällig später anmeldenden Erben seine Erbsan- sprüche nur so lange vorbehalten blieben, als sie dnrch Verjährung nicht erloschen waren. K. K. Bezirksgericht SchlanderS am 2t. Sept. 1853. Aigner, Bezirksrichter. Edikt. Nr. 4362 3 Edtt». Nr. 2603 Stephan Vitschnan

von Bartholvmäberg, LZ Jahre alt, hat sich i,„ Jahre 1316 in die Fremde begeben, und es wurde seitdem von seinem Leben und Aufenthalt nichts mehr bekannt. Er wird daher aufgefordert, binnen Jahresfrist UN« so gewisser hierüber anher Nachricht zn geben, als sonst derselbe auf weiteres Einschreiten der gesetzlichen Erben als bürgerlich todt erklärt werden würde. K. K. Bezirksgericht SchrunS, den <3. August 1853. Schandl, AezirkSrichter. Freund, Auskultant. Am 23. April 1353 ist Josef Troyer, gewe sener

Schuhmacherineister In SchlanderS, ohne Nach kommenschaft gestorben, mit Hinterlassung einer schriftlich letztwilligen Anordnung, wodurch er den ganzen Ver- mögens-Nachlaß seiner Ehegattin und rückgelassenen Wit we ThereS geborne Tapfer auf Lebensdauer zum Frucht genusse bestimmt, nach dem Erlöschen dieses Frucht- genusseS aber denselben nach Abzug der Passiven und Vermächtnisse zu frommen Zwecken zu verwendeil verord net hat. Da dem Gerichte die gesetzlichen Erben des erwäh- ten verstorbenen Josef Troyer

und ihnen eingeantwortet, hinsichtlich des von den vorgeladenen Erben der vaterseiligen Linie nicht an getretenen Theils der Verlassenschaft aber wegen Ein ziehung desselben vom Staate als erblos im Sinne des 8. 79 des Gesetzes vom 23. Juni IS50 Nr. 255 R.G.B, das Benehmen mit Rücksicht des vorliegenden Testa ments gepflogen würde, und den sich allfällig später meldenden Erben ihre ErbSansprüche nur so lange vor behalten blieben, als sie durch Verjährung nicht erloschen wären. K. K. Bezirksgericht SchlanderS

haben, verhandelt, der von ihm nicht ange tretene Theil der Verlassenschaft aber vom Staate als erbloS eingezogen würde, und dem sich allfällig später meldenden Erben seine Rechte nur so lange vorbehalten blieben, als sie dnrch Verjährung nicht erloschen wären. K. 5k. Bezirksgericht SchlanderS am 5. Okt. 1853. Aigner, BezirkSrlchter. 3 ^ Edikt. Nr. 2923 Von dem k. k. Bezirksgerichte zu Kastelruth wird bekannt gemacht: Kostn er Christian, abgetretener Bauer zu Ilnteruhr in Pufels, ist am 20. September

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