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Pagina 3 di 4
Data: 08.07.1927
Descrizione fisica: 4
werde, eine Vertagung der Verhand lung zu erzwingen. Der Staatsanwalt stellte daher den Antrag, den nicht erschienenen Angeklagten sofort durch einen Gerichtsarzt untersuchen zu lassen und falls sich seine Verhandlungsfähigkeit Herausstellen sollte, durch einen Kriminalbeamten vorftthren zu lassen. Das Gericht gab diesem Anträge Folge und vertagte die Verhandlung bis 10 Uhr. Nach Wiederaufnahme der Verhandlung meldete der Kriminalbeamte, daß der Gerichtsarzt Dr. Emil Kofler den Angeklagten zu Hause

diesem An träge entgegentrat und eine Vertagung der Verhandlung auf längere Zeit anregte, beschloß das Gericht auch diesem Anträge Folge zu geben und vertagte die Verhandlung zur Fassung weiterer Beschlüsse auf 1 Uhr nachmittags. Als das Gericht um 1 Uhr nachmittags neuerlich zusam- mengetreten war, meldete die Kriminalpolizei, daß Doktor Kecht in Jnsbruck nicht aufzufinden gewesen fei, während der Staatsanwalt mitteilte, er habe in Erfahrung gebracht, daß Dr. Kecht versucht habe vom GerichtSarzt Dr. Emil

Kofler ein ärztliches Zeugnis über seine VernehmungsunfähigkeiL zu erhalten, b e v o r er sich an Dr. A l f o n s Kofler wandte. Dr. Emil Kofler habe jedoch dieses Ansinnen abgelehnt. Verhängung der Untersuchungshaft nnd Erlassung eines Steckbriefes. Unter Hinweis darauf, daß Dr. Kecht unauffindbar fei und angesichts des hohen unter Anklage gestellten Scha dens (eine Veruntreuung von 18.000 8 und eine fahr- lästige Krida mit einer Ueberschuldung von 150.000 S); Fluchtgefahr vorliege, beantragte

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