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Pagina 6 di 8
Data: 01.02.1957
Descrizione fisica: 8
Hauptmann, bitt recht schön, geh las- sens mich auf Urlaub gehn, auf Urlaub ging i gar so gern . . “ Das Lied läßt sich leichter lernen, als die Dienstvorschriften und erfüllt den gleichen Zweck. Es sagt indirekt: „Du darfst dich nicht von der Truppe entfernen, ohne Erlaubnis deines Hauptmannes!“ Dem 21jährigen Eduard darf man eg nicht krumm nehmen, wenn er dieses Lied noch nicht kennt, denn er ist erst seit 15. Oktober 1956 Soldat. Allerdings verpflichtet auf sechs Jahre. Eduard bekräftigte

diese Verpflich tung am 12. Dezember 1956 auf dem Salzbur ger Kapitelplatz mit einem Gelöbnis, das er bis zum Nachmittag aber vergessen hatte. Es fiel ihm plötzlich ein, daß er seinen kranken Vater im Halleiner Spital besuchen müsse. Der Vater war nicht dort, daher fuhr er nach Hause in ein kleines Gebirgsdorf im Pongau. Auch dort war der Vater nicht, daher fuhr Eduard wieder nach Salzburg, wo er endlich den Gesuchten im Landeskrankenhaus an traf. Inzwischen hatte aber der Trompeter in der Glasenbacher

Kaserne schon zweimal Zapfenstreich geblasen, ohne daß Eduard zu seiner Truppe zurückgekehrt wäre. Der Herr Hauptmann kratzte sich in seiner Kanzlei gramvoll am Kopf und entschloß sich, die Anzeige wegen unerlaubter Entfernung vom Dienst zu erstatten. Während Eduard sich in der Stadt Salzburg herumstrich, traf ihn sein Korporal zufällig auf der Straße. „Eduard", sagte der Korporal in mildem Ton, „es ist nicht schön, daß du dich so unrasiert herumtreibst. Geh in die Kaserne zurück!“ (Merken

Sie den Unter schied zwischen Bundesheer und Wehr macht?) Eduard reagierte aber auf die sanf ten Ermahnungen des Korporals nicht. Er fuhr vielmehr zu seiner Mutter nach Hause, zog sich Zivilkleidung an, besuchte noch sei nen Bruder und fand sich erst nach vier Ta gen wieder in der Glasenbac^r Kaserne mit einem kräftigen „Grüß Gott, Herr Haupt mann!“ ein. Auch vor dem Bezirksrichter riß Eduard seine Hacken. Der hielt ihm das unmilitäri sche Verhalten vor Augen und verurteilte ihn wegen unerlaubter Entfernung

von der Truppe zu einem Monat strengen Arrestes, bedingt auf drei Jahre. Eduard war mit die sem Urteil zufrieden; denn gesessen wäre er nicht gerne. „Wissen Sie“, ließ er sich ver schämt vernehmen, „der Herr Hauptmann hat gesagt, i soll mi zammreißn. Damit i lie ber dien, hat er mi auf an Pak-Kurs ge schickt.“ Auch an dieser Handlungsweise wird der Leser einen Unterschied zwischen Bundesbeer und Wehrmacht finden . , , Ein hartes Urteil gegen einen jungen Soldaten der für den Militärdienst geistig

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