er für todt erklärt, und sein Vermögen denjenigen eingeantwonet werden würde, denen «S nach den Gesetzen zu zufallen hat. Rattenberg am 24. Dezember 18 >y. Dr. v. Gasteiger, Landrichter. » Verruf. Vom Gräflich von Trappischen Landgerichte Schlanker« «?ird hiemit bekannt gemacht, daß der Katharina Die, irich, verehelichte Daney von Latsch, dermal zu Schlan derS, aus ihre Bitte der Schutz der Kuratel verliehen, ihr die eigene Vermügensverwaltung abgenommen, und khrem V.ncr Anton Dietrich, Wirth zu GlurnS
, übertragen worden seye. Es wird daher Jedermann gewarnt, daß gemeldre Katharina Dietrich nunmehr den Minderjährigen gleich ju achten ist. Zugleich wird aus den ly. Jänner 1820 um 8 Uhr Morgen« zur VermögenSliquiration Tagsatzung anberaumt, wozu derjenige, heran gedachte Kurandin eine Forderung Machen ju können glaubt, zu erscheinen aufgefordert wird. Landgericht SchlanderS am 16. Dejember 1819. Angerer, Landrichter. L.Lechleitner, Aktuar. a Vom Frciherrlich v. Stèrnbachischen Landgerichte Thauv lperden