zur Todeserklärung geschritten, und derselben Vermögen «m ihre gesetzlichen Erben auSgeantwortet werden würde. Neuen den -z. Mai ikZr?. ^ Kaiserlich Königlich Landgericht Ehrenbcrg. > Marberzcr, k. k. Landricht»' à -, LZvr la dUNgs- E d i<t. Vor Mehr alS 40 Jahren begab sich Lorenz Dietrich, ein Sohn dètz'Franz:Drietrich lind ver Rosina Eggin von Nasseieith dies Gerichts ^alS -.Ch>)Vürg auf die Wander schaft, und solle, nach einer jedoch unzuverläßigen Ausla ge zu Komorn in Ungarn, woselbst er sich einige Zeit
auf gehalten habe, mit Zurüeksaiiüng eines Sohnes, verstor ben seyn. Da dieser Lorenz Dietrich hierorts ein Vermögen von mü fi. anliegen Harz so wird auf Ansuchen der Z Kinder seines VruderS Joseph Dietrich, derselbe oder leine all« fällige Leibescrben hieinit aufgefordert, sich binnen einem Jahre, 6 Wochen und z Tagen bei gefertigtem Gerichte zu melden, als nach fruchtlosen Verlauf dieses Termins dtc« selbe alS tvd eiklärt, und gedachtes Vermögen an die oriigen Erbsuehiuer auch ohne Kaution zum Eigenthum