die Kiinfe derartiger Warei, bei Personen gemacht werden, die. obwoh, sie kein ok. fenes Geschäft haben, doch, wenn auch Nur bei Gelegenheit, den Kalif und Verkauf von Anti quitäten oder Wertgegenstände betreiben, sind die von Gold- und Silberwarenhändlern, Anti quaren und GoidscllMieden bestätigten Ein käufe solcher Waren als Warenumsätze i», Sin ne des Gesetzes anzusehen und ist für sie dia Ausstellung einer doppelten Faktura, welche mit Warenumsatzstempel versehen sein muß. vor geschrieben
in der Lage ist, die für die ilötien'sche Industria in ihrer stetig steigender,'àtu'Icklung von Inter cise sind. Für die italienischen Besucher der Messe ist das schweizerische.Visu», nich'. nöll;>, es genügt her, einfache Reisepaß. Uebe^es, genießt der italienische M»slebesücher eiiu bedeutende Fahr preisermäßigung auf dcn schweizkl-schen Eisen bahnen und unentgeltlichen üintritt in dia Messe. ^ Nähere Erkundigungen köiniöii bei der Han delskammer und heim schwelgerischen Konsulat in Venedig eingeholt