f.iche einzureichen, als -) i»it den Zeugnissen der zurück «Ielegie» philosophischen Studien, oder wenigstens der G-nimäsial-Lehrgegenstände, 2) mit jene» der gut erlern te» ZahlnngS- und Nechnnngögeschäfte, 3) niit dcnZellg- „isseu der guten Moralität, der KautionSleistniigSfähig- keil, der deutschen sowohl als der italienischen Sprach- keinitnisse und der geniachten Prüfung auö den Kassege- schäflen, endlich muß Bittsteller »venigstenS ein Alter von 23 Jähren und eine schone, leserliche
Schulgebäude erhalten, sobald der Bau vollendet sey» wird. Alle jene Individuen, welche um diese Stelle sich be werben wollen, haben ihre an dieses k. k. Gubernium sti- lisirteu Gesuche, eigenhäudig geschriebenen bis jvni ober- ivähnten Termin einzusenden, ni.d sich darin über ihr Al ter, Vaterland, Sittlichkeit, Kenntniß der deutschen und italienischen Sprache, Lehrfahigkeit, Stndien, und vor züglich darüber auszuweisen, daß sie schon längere Zeit im Schulfache mit Erfolg sich verwenden, weil bei Ver
zu erhalten wünschen, haben im Sinne der Gnbernial- Knrrendc vom i<). April »Lao Z. binnen der eben erwähnten Zeit ihre Gesuche bei dieser Landeöstelle einzu reichen, nnd mit gehörigen Beweisen darznthun, daß sie die vorgeschriebenen theoretischen und praktischen Kennt- ni»e in allen vier Zweigen der BanwiNenschasten, näm lich dem Civil-, dem Waiser-, dem Straßen- und dem Hafenbau, besitzen, dann das: sie der deutschen nnd italie nischen Sprache mächlig, und eines guten, moralischen Betragens sind. Ferner