¬Die¬ "Porta austriaca". - (Das Deutschtum im Ausland ; H. 25)
368 Rundschau über das Deutschtum im Ausland -o-ooo-oo^-o-#- Zu den Mitteln, durch die die russische Regierung die deutschen Balten verfolgt, gehört auch, die lettische Bevölkerung zu Denunziationen gegen ihre deutschen Herren durch Prämien anzuspornen. Sind die Denunziationen nur halbwegs glaubhaft, so werden die davon betroffenen ausgewiesen, d. h. nach Sibirien oder dem Osten Rußlands verbannt. ■ Es seien hier einige Fälle ange führt, aus welchen Gründen solche Verbannungen erfolgen konnten
: Als ein Luftschiff, wahrscheinlich ein deutsches, über einem Gute vorbei- flog, und die Mägde des Gutes, erschreckt in den Keller fliehen wollten, beruhigte sie die Hausherrin, indem sie den Mägden sagte, der Zeppelin wird schon teìne Bomben auf uns werfen. Augenscheinlich Einverständnis mit dem Feinde; denn woher hätte sie es denn sonst wissen können! Und die Dame wurde verbannt. Zn der Konfirmativnsftunde fragte ein Knabe den deutschen Pastor: Zst Kaiser Wilhelm der Antichrist? Als der Pastor antwortete
, daß sei nicht möglich, denn Kaiser Wilhelm glaube ja an Gott, wurde er sofort verschickt! Ein Stück deutscher Volkstragik. Das schwerste Sckicksal unter allen Deutschen in der Welt, und dazu ein typisch deutsches, hat dieser Krieg den deutschen Ansiedlern in Nutzland bereitet. Vor hundert und hundertfünfzig Fahren (1764/65—1770, 1782—1787, 1804 bis 1822) wurden sie von der russischen Regierung gerufen und durch hohe Vor- rechte für sich und ihre Nachkommen (u, ä. ewige Freiheit vom Militärdienst
, Selbstverwaltung, Erlaubnis zur Rückwanderung) angelockt. So haben sich an der Wolga und in Neurußland 29 deutsche Kolonistenbezirke gebildet. Bis 1342 wurden 9067 deutsche Familien in 191 Kolonien seßhaft. Was sie für die innere Entwicklung Rußlands bedeuteten, sollte eines der stattlichsten Kapitel in der leider noch ungeschriebenen Geschichte der deutschen Kolonisation bilden. Die Dankbarkeit der russischen Regierung selbst kam 1342 in einer Gesetzsammlung zum Ausdruck, die alle jene für die Nachkommen
der ersten Ansiedler verbürgten Rechte festlegte und den Kolonisten bas Bürgerrecht in ganz Rußland verlieh. IUI, unmittelbar also nach der Reichsgründung, wurde das Kolonistengesetz aufgehoben, schon im Fahre vorher wurde das Russische in Amt und Schule ein» geführt. Jetzig 1914, sollen die deutschen Siedlung« aufgelöst werden. Gas „Gesetz über die Einschränkung des Landbesitzes und der Landbenutzung Deut scher' will die deutschen Siedler „bei einer Übersiedlung in die asiatischen Gou vernements