ittngegaugeueu Verpflichtungen. Nun liegt der Wortlaut des deutsch-russischen Vertrages vor, kurz, klar und einfach, und alle Welt kann sich über zeugen, daß er den von Chamberlain formulierten Vor aussetzungen durchaus entspricht. tzdem: der Tanz der Tadler und Schmäher hat eingesc tte Presse, mit weni gen Ausnahmen, wird bissig, „i :ö" spricht von dem Vertrag der Deutschen mit den Bolschewisten und beurteilt ihn sehr abfällig. Das Londoner Auswärtige Amt ist ein Taubenschlag. in dem aufgestörte Diplomaten
zugunsten Rußlands abgeben würde? Das Foreign Office hat offiziell noch nicht Stellung zu diesen aufgeregten Fragen genommen, und man muß er warten, daß es sie mit kühler Sachlichkeit prüfen und ln oem einzig möglichen Sinne beantworten wird, nämlich dahin, daß der deutsch-russische Vertrag dem Werke Der Befriedung genau, so zu dienen bestimmt ist, wie der Locarno-Vertrag. Der Text des deutsch-russischen Ver trages und seiner Annexe verrät deutlich das peinliche Bestreben der deutschen Regierung