von Bozen nach CleS, Mals, Rabbi, Campiglio ic. Die Thronrede Kaiser Wilhelms II» Die Thronrede, mit welcher Kaiser Wilhelm II. am Montag den deutschen Reichstag eröffnet hat, lautet wörtlich, wie folgt: „Geehrte Herren! Mit tiefer Trauer im Herzen begrüße ich Sie und weiß, dass Sie mit mir trauern, Die frische Erinnerung an die schweren Leiden meines hochseligen Herrn Vaters, die erschütternde j Thatsache, dass ich drei Monate nach dem Hintritte weiland Sr. Majestät des Kaisers Wilhelm berufen
war, den Thron zu be steigen, üben die gleiche Wirkung in den Herzen aller Deutschen, und unser Schmerz hat warme Theilnahme in allen Ländern der Welt gesunden. Unter dem Drucke desselben bitte ich Gott, mir Kraft zur Er füllung der hohen Pflichten zu verleihen, zu denen sein Wille mich berufen hat. Dieser Berufung folgend, habe ich das Vorbild vor Augen, welches Kaiser Wilhelm nach schweren Kriegen in friedliebender Re gierung seinen Nachfolgern hinterlassen und dem auch meines hochseligen Herrn Vaters
Regierung entspro chen hat, soweit die Bethätigung seiner Absichten nicht durch Krankheit und Tod verhindert worden ist. Ich habe Sie, geehrte Herren, berufen, um vor Ihnen dem deutschen Volke zu verkünden, dass ich entschlösse» bin, als Kaiser und als König dieselben Wegs zu wandeln, auf denen mein hochseliger Herr Großvater das Vertrauen seiner Bundesgenossen, die Liebe des deutschen Volkes und die wohlwollende Anerkennung des Auslandes gewonnen hat. Dass auch mir dies gelinge, steht bei Gott
; erstreben will ich es in ern ster Arbeit. Die wichtigsten Aufgabe» des deutschen aiserS liegen auf dem Gebiete rer militärischen und politischen Sicherstellung des Reiches nach außen und im Innern, in der Ueberwachnug der Ausführung der Reichsgesetze. Das oberste dieser Gesetze bildet die Neichsverfaffung; sie zu wahren und zu schirmen in allen Rechten, die sie den beiden gesetzgebenden Körpern der Nation und jedem Deutschen, aber anch in denen, welche sie dem Kaiser und jedem der ver bündeten Staaten
und deren Landesherren verbürgt, gehört zu den vornehmsten Rechten und Pflichten des Kaisers. An der Gesetzgebung des Reiches habe ich nach der Versassung mehr in meiner Eigenschaft als König von Preußen, wie in der des deutschen Kaisers mitzuwirken; aber in beiden wird es mein Bestreben sein, das Werk der Reichsgesetzgebung in dem gleichen Sinne fortzuführen, wie mein hochseliger Herr Groß vater es begonnen hat. Insbesondere eigne ich mir die von ihm am 17. November 1881 erlassene Bot schaft